Illegales Glücksspiel und die Instrumente der GGL
Auf dieser Seite
- Wann ein Glücksspielangebot unerlaubt ist
- Prüfung in drei Schritten
- Welche Aufgaben die GGL übernimmt
- Die Vollzugsinstrumente im Überblick
- Untersagungsverfahren und Zahlen für 2024
- Payment Blocking und Netzsperren
- Zahlungswege unterbrechen
- Zugriff technisch begrenzen
- Strafrecht, Steuerrecht und Geldwäsche
- Einen Verstoß sinnvoll melden
- FAQ zu illegalem Glücksspiel
- Reicht eine Lizenz aus Malta oder Curaçao aus?
- Ist jede nicht deutsche Domain automatisch erlaubt?
- Warum bleibt eine gemeldete Webseite sichtbar?
- Kann die GGL einen Anbieter strafrechtlich verurteilen?
- Welche Angaben verbessern eine Meldung?
- Offizielle Quellen
Öffentliches Glücksspiel benötigt in Deutschland eine Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde. Das gilt auch, wenn ein Anbieter seinen Sitz im Ausland hat. Seit Juli 2021 setzt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 den Rahmen. Er verbindet Kanalisierung, Jugend- und Spielerschutz, Suchtprävention sowie die Bekämpfung schwarzer Märkte.
Ein ausländisches Dokument genügt deshalb nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das konkrete Angebot für Deutschland erlaubt wurde. Wer illegales Glücksspiel erkennen will, sollte Betreiber und Domain in der amtlichen Liste prüfen. Die Sprache der Seite ist dagegen kein verlässliches Kriterium.
#Wann ein Glücksspielangebot unerlaubt ist
Nach § 4 GlüStV 2021 darf öffentliches Glücksspiel nur mit Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden. § 5 untersagt Werbung für unerlaubte Angebote. Erlaubnisfähig sind nur die im Staatsvertrag vorgesehenen Spielformen. Dazu gehören unter Voraussetzungen Lotterien, Sportwetten, Onlinepoker und virtuelle Automatenspiele.
Ein Angebot bleibt verboten, wenn die erforderliche deutsche Erlaubnis fehlt. Gleiches gilt für Spielformen, die der Staatsvertrag nicht zur Erlaubnis zulässt. Die Whitelist der GGL nennt genehmigte Veranstalter, Vermittler und Domains. Erlaubte Onlineanbieter führen ihre Erlaubnis außerdem auf der Startseite und nutzen ausschließlich .de-Domains.
#Prüfung in drei Schritten
Ein Nutzer sieht oft zuerst Werbung und erst später die rechtlichen Angaben. Eine kurze Prüfung verhindert, dass ein Logo oder ein Zahlungsdienst als Genehmigung missverstanden wird.
- Den vollständigen Namen des Betreibers und die Internetadresse feststellen
- Beide Angaben mit der aktuellen amtlichen Whitelist abgleichen
- Erlaubnisumfang, Spielform und aufgeführte Domain gemeinsam prüfen
Das GGL Prüf- und Erlaubnissiegel kann die Kontrolle erleichtern. Maßgeblich bleibt jedoch der Eintrag in der Liste. Ein sichtbares Zahlungsmittel beweist ebenfalls keine Legalität. Technische Symbole können angezeigt werden, obwohl Zahlungen über andere Wege laufen.
#Welche Aufgaben die GGL übernimmt
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder arbeitet für alle 16 Länder. Seit dem 1. Juli 2022 verfolgt sie unerlaubte Onlineangebote. Zugleich erlaubt und beaufsichtigt sie länderübergreifendes Glücksspiel, soweit der Staatsvertrag eine Genehmigung vorsieht. Stationäre Spielbanken und Spielhallen bleiben meist Sache der Länder oder Kommunen.
Die Behörde sucht selbst im Internet und bewertet Marktpräsenz, Umsatzhinweise sowie Werbeumfang. Hinweise aus der Bevölkerung ergänzen diese Beobachtung. Bei Bedarf kooperiert sie mit Medienanstalten, Steuerbehörden, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und der Financial Intelligence Unit.
#Die Vollzugsinstrumente im Überblick
Die GGL Vollzugsinstrumente greifen an unterschiedlichen Stellen der digitalen Lieferkette an. Nicht jede Maßnahme passt zu jedem Fall. Betreiber, Werbung, Zahlungswege und Zugangsdienste werden daher getrennt bewertet.
- Untersagungsverfügungen verlangen die Beendigung des Angebots oder der Werbung
- Zwangsgelder und Vollstreckung sichern bereits erlassene Verwaltungsakte
- Payment Blocking richtet sich gegen beteiligte Zahlungsdienstleister
- Netzsperren verpflichten Zugangsanbieter zur Sperrung bestimmter Internetseiten
- Bußgeldverfahren ahnden geeignete Ordnungswidrigkeiten
- Strafanzeigen leiten mögliche Straftaten an Staatsanwaltschaften weiter
- Steuerliche Mitteilungen und Geldwäschehinweise erreichen die zuständigen Stellen
Das Vorgehen beginnt häufig mit Anhörung und Sachverhaltsprüfung. Manche Beteiligte stellen Angebot oder Werbung bereits danach ein. Bleibt der Verstoß bestehen, kann ein förmlicher Bescheid folgen. Bei Unternehmen außerhalb der Europäischen Union erschweren Zustellung und Vollstreckung die Umsetzung.
#Untersagungsverfahren und Zahlen für 2024
Im Jahr 2024 prüfte die GGL 199 Fälle zu Glücksspielanbietern und 211 Fälle zu Werbung. Insgesamt betrafen die Prüfungen 1.788 Internetseiten. Davon entfielen 1.053 Seiten auf Angebote und 735 auf Werbung. Die Verfahren bündeln oft mehrere Domains desselben Verantwortlichen.
| Bereich | Prüffälle | Webseiten | Verfahren | Einstellungen |
| Glücksspielanbieter | 199 | 1.053 | 83 | 61 |
| Werbetreibende | 211 | 735 | 148 | 35 |
| Gesamt | 410 | 1.788 | 231 | 96 |
Die Behörde leitete 231 Untersagungsverfahren ein. Davon betrafen 83 Anbieter samt Werbung und 148 ausschließlich Werbetreibende. Nach Anhörungen beendeten 61 Anbieter und 35 Werbepartner ihr Verhalten. Insgesamt waren 747 Seiten danach nicht mehr erreichbar.
Solche Zahlen messen nicht nur gelöschte Internetauftritte. Eine Seite kann weiter sichtbar bleiben, obwohl Anmeldung oder Einzahlung aus Deutschland blockiert sind. Für Spielende zählt deshalb, ob tatsächliche Teilnahme noch möglich ist. Diese technische Sicht erklärt manche scheinbar unveränderte Trefferliste.
#Payment Blocking und Netzsperren
#Zahlungswege unterbrechen
Beim Payment Blocking wendet sich die GGL an Zahlungsdienstleister, die unerlaubte Anbieter unterstützen. Viele Unternehmen stoppen die Zusammenarbeit nach einem Hinweis. Andernfalls kann die Behörde eine Anordnung erlassen und Zwangsgelder einsetzen. 2024 waren 165 Seiten von verbreiteten Zahlungsverfahren abgeschnitten.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte 2023 die Linie der Behörde in einem Eilverfahren. Praktisch bleibt die Ermittlung anspruchsvoll. Ein bekanntes Zahlungslogo kann auf der Webseite stehen, während die Transaktion über einen anderen Dienstleister geführt wird. Deshalb prüft die GGL den wirklichen Zahlungsfluss.
#Zugriff technisch begrenzen
Bei Netzsperren ordnet die GGL Zugangsanbietern an, den Zugriff auf bestimmte Angebote zu blockieren. 2024 waren 657 Seiten durch solche Maßnahmen nicht erreichbar. Sperren beseitigen den Betreiber nicht, erschweren aber den Zugang aus Deutschland. Sie ergänzen Verfahren gegen Firmen und Zahlungswege.
#Strafrecht, Steuerrecht und Geldwäsche
§ 284 StGB bedroht das unerlaubte Veranstalten öffentlichen Glücksspiels mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Gewerbs- oder bandenmäßiges Handeln kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Auch Werbung kann strafbar sein. § 285 StGB erfasst die Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel.
Die GGL führt keine strafrechtlichen Ermittlungen. Sie übermittelt Verdachtsfälle an Staatsanwaltschaften. Im Jahr 2024 erstattete sie 23 Strafanzeigen. Zusätzlich informiert sie Finanzbehörden bei steuerlichen Auffälligkeiten. Verdachtsmomente zur Geldwäsche können an die FIU und weitere zuständige Stellen gelangen.
Ein wenig bekannter Punkt betrifft den Tatort im Internet. Ein ausländischer Server schließt deutsches Strafrecht nicht automatisch aus. Maßgeblich kann sein, ob Teilnahme oder Werbung in Deutschland zugänglich ist und hier Wirkung entfaltet. Die konkrete Beurteilung bleibt Aufgabe der Strafverfolgung und Gerichte.
#Einen Verstoß sinnvoll melden
Bürgerinnen und Bürger können über das Kontaktangebot der Behörde einen Verstoß melden. Hilfreich sind vollständige URL, Betreibername, Zeitpunkt, Zahlungsweg und Screenshots. Bei Werbung sollten Medium, Sendezeit und beworbene Domain ergänzt werden. Klare Nachweise verkürzen die erste Einordnung.
Vor der Meldung lohnt sich der Abgleich mit der Whitelist. Dort stehen alle in Deutschland erlaubten Anbieter und genehmigten Domains. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. Eine Meldung ersetzt keine zivilrechtliche Forderung gegen den Anbieter und garantiert keine Auskunft über laufende Maßnahmen.
#FAQ zu illegalem Glücksspiel
#Reicht eine Lizenz aus Malta oder Curaçao aus?
Nein. Für ein Angebot an Personen in Deutschland ist eine Erlaubnis der zuständigen deutschen Glücksspielbehörde erforderlich. Ausländische Dokumente ersetzen sie nicht.
#Ist jede nicht deutsche Domain automatisch erlaubt?
Nein. Erlaubte Onlineanbieter verwenden in Deutschland de Domains. Entscheidend bleibt der passende Eintrag des Betreibers und der Domain in der Whitelist.
#Warum bleibt eine gemeldete Webseite sichtbar?
Ein Verfahren benötigt Prüfung, Anhörung und Zustellung. Außerdem kann die Teilnahme bereits blockiert sein, obwohl die Startseite noch erscheint.
#Kann die GGL einen Anbieter strafrechtlich verurteilen?
Nein. Die Behörde erstattet bei Verdacht Anzeige. Über Ermittlungen und Sanktionen entscheiden Staatsanwaltschaften und Gerichte.
#Welche Angaben verbessern eine Meldung?
Nützlich sind URL, Zeitpunkt, Betreiber, Spielform, Zahlungsweg und Belege. Bei Werbung helfen Sender, Plattform, Profilname sowie ein Screenshot.
#Offizielle Quellen
Die folgenden Stellen und Rechtsportale ermöglichen eine vertiefte Prüfung der Angaben. Sie führen zu amtlichen oder institutionellen Informationen.
- GGL Informationen zu unerlaubtem Glücksspiel
- Amtliche Whitelist erlaubter Anbieter
- GGL Kontakt und Hinweisformular
- Gesetzliche Regelungen zum GlüStV 2021
- § 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
- § 285 StGB Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
- GGL Informationen zur Geldwäscheprävention
- Jährliche Berichte und Tätigkeitsberichte der GGL
Für rechtliche Entscheidungen zählt stets die aktuelle Fassung der jeweiligen Norm oder Behördeninformation.