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Ist El Gordo in Deutschland legal?

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Ist El Gordo in Deutschland legal?

Die spanische Weihnachtslotterie ist in Spanien eine staatliche und legale Lotterie. Eine Teilnahme an El Gordo aus Deutschland ist jedoch rechtlich anders zu bewerten. Viele beworbene Online-Angebote vermitteln kein echtes spanisches Los. Stattdessen handelt es sich um eine El Gordo Zweitlotterie, bei der auf das Ergebnis der spanischen Ziehung gewettet wird. Die GGL stuft solche Angebote für Deutschland als nicht erlaubnisfähig und damit illegal ein.

#Was ist El Gordo?

Ist El Gordo in Deutschland legal?

Mit „El Gordo“ wird in Deutschland häufig die bekannte spanische Weihnachtslotterie bezeichnet. Gemeint ist dabei insbesondere der „Sorteo Extraordinario de Navidad“.

Die staatliche Weihnachtslotterie gehört zu den bekanntesten Lotterieziehungen Spaniens. Sie findet traditionell kurz vor Weihnachten statt.

„El Gordo“ bezeichnet dabei nicht einfach eine eigenständige deutsche oder internationale Online-Lotterie. Der Begriff wird auch für den besonders bekannten Hauptgewinn der spanischen Weihnachtsziehung verwendet.

Für die deutsche Rechtslage ist diese Unterscheidung wichtig. Die staatliche Lotterie in Spanien und darauf basierende Online-Wetten sind zwei unterschiedliche Angebote.

#Wie funktioniert die offizielle spanische Weihnachtslotterie?

Bei der offiziellen spanischen Lotterie werden Lose mit bestimmten Losnummern ausgegeben. Ein vollständiges Los kann in Anteile, sogenannte Décimos, unterteilt werden.

Die Ziehung bestimmt anschließend, welche Nummern Gewinne erhalten. Es gibt verschiedene Gewinnstufen.

Entscheidend für die rechtliche Einordnung ist jedoch nicht die genaue Gewinnstruktur. Wichtiger ist die Frage, ob ein Spieler tatsächlich an dieser offiziellen Ziehung teilnimmt.

Wer ein offizielles Los nach den dafür geltenden Regeln besitzt, nimmt an der spanischen Ursprungslotterie teil. Ein Online-Angebot kann dagegen lediglich die Ziehung als Grundlage einer separaten Wette verwenden.

Genau an diesem Punkt entsteht der entscheidende Unterschied zur Zweitlotterie.

#Warum ist die Teilnahme aus Deutschland problematisch?

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder warnt ausdrücklich vor Online-Angeboten für El Gordo, die sich an Spieler in Deutschland richten.

Nach Angaben der GGL ist eine legale Teilnahme aus Deutschland an der spanischen Weihnachtslotterie in der von ihr beschriebenen Online-Konstellation nicht möglich. Viele entsprechende Internetangebote vermitteln nämlich keine Teilnahme an der offiziellen Lotterie.

Stattdessen schließt der Spieler einen Vertrag mit einem privaten Anbieter. Dieser nimmt einen Einsatz auf den Ausgang der spanischen Ziehung entgegen.

Das bedeutet praktisch:

  • Der Spieler erhält nicht automatisch ein offizielles spanisches Los.
  • Sein Vertrag besteht mit einem privaten Drittanbieter.
  • Der Anbieter orientiert seine versprochene Auszahlung am Ergebnis der offiziellen Ziehung.
  • Ein Vertragsverhältnis mit dem staatlichen spanischen Lotterieveranstalter entsteht dabei nicht.

Die staatliche und legale Durchführung der Weihnachtslotterie in Spanien macht ein solches Angebot in Deutschland nicht automatisch legal.

#Was ist eine Zweitlotterie?

Ist El Gordo in Deutschland legal?

Eine Zweitlotterie bildet das Ergebnis einer anderen Lotterie als eigenes Glücksspielangebot nach.

Der Spieler nimmt dabei nicht unmittelbar an der zugrunde liegenden Originalziehung teil. Er wettet gegenüber einem anderen Anbieter auf deren Ergebnis.

Die GGL beschreibt genau diese Konstruktion bei den problematischen El-Gordo-Angeboten. Statt einer offiziellen Teilnahme wird auf den Ausgang der spanischen Lotterie gegenüber einem privaten Drittanbieter gewettet.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das Modell.

Ein Spieler befindet sich in Deutschland. Er findet eine Webseite mit dem Versprechen, El Gordo online spielen zu können.

Er wählt eine Nummer und zahlt einen Einsatz.

Der Betreiber beschafft für ihn jedoch kein entsprechendes offizielles Los. Stattdessen verspricht er eine Auszahlung, falls seine Nummer zum Ergebnis der spanischen Ziehung passt.

Damit wettet der Spieler auf ein fremdes Ziehungsergebnis.

Das ist die typische Konstruktion einer Zweitlotterie.

#Echtes El Gordo Los oder Wette auf das Ziehungsergebnis?

Beide Modelle können für einen Nutzer auf den ersten Blick ähnlich aussehen. Rechtlich und wirtschaftlich unterscheiden sie sich jedoch erheblich.

MerkmalOffizielle spanische LotterieOnline-Zweitlotterie
GrundlageOffizielle WeihnachtsziehungWette auf das Ergebnis der Ziehung
Echtes offizielles LosBestandteil der offiziellen TeilnahmeNicht aufgrund der Zweitlotterie-Wette
VertragspartnerIm Rahmen der offiziellen LotterieteilnahmePrivater Drittanbieter
Teilnahme an der OriginalziehungJaNein
Anspruch aus der OriginalziehungNach den Regeln der offiziellen LotterieKein solcher Anspruch allein aus der Zweitlotterie
Auszahlung bei der ZweitlotterieNicht einschlägigWird vom privaten Anbieter versprochen
Teilnahme aus DeutschlandGGL verneint eine legale Teilnahme in der behandelten Online-KonstellationNicht erlaubnisfähig

Das entscheidende Merkmal ist damit nicht die Gestaltung der Webseite.

Auch eine identische Nummer oder eine versprochene Auszahlung in ähnlicher Höhe macht aus einer Zweitlotterie kein offizielles spanisches Los.

#Zweitlotterie und Lotterievermittlung sind nicht dasselbe

Eine Zweitlotterie darf außerdem nicht mit einer erlaubten gewerblichen Spielvermittlung verwechselt werden.

Bei einer erlaubten Lotterievermittlung wird ein Spielauftrag im Rahmen einer zugelassenen Lotterie vermittelt. Dafür gelten die Anforderungen des deutschen Glücksspielrechts.

Bei einer Zweitlotterie wird dagegen auf das Ergebnis einer anderen Lotterie gewettet.

ModellWas erhält der Spieler?Vertragliche KonstruktionOriginalziehungDeutsche Erlaubnis
Erlaubte LotterievermittlungVermittelte Teilnahme im zugelassenen ModellVermittlung eines SpielauftragsTeilnahme entsprechend dem vermittelten AngebotIm vorgesehenen gesetzlichen Rahmen möglich
ZweitlotterieWette auf ein fremdes ZiehungsergebnisVertrag mit DrittanbieterKeine unmittelbare Teilnahme durch die WetteNach GGL nicht erlaubnisfähig

Private Anbieter sind daher nicht automatisch illegal. Entscheidend sind Geschäftsmodell, konkrete Erlaubnis und das angebotene Glücksspiel.

#Warum sind Zweitlotterien nicht erlaubnisfähig?

Ist El Gordo in Deutschland legal?

Für öffentliche Glücksspiele gilt in Deutschland grundsätzlich ein Erlaubnisvorbehalt. § 4 GlüStV 2021 bildet hierfür eine zentrale Grundlage.

Bei Zweitlotterien geht das Problem jedoch über eine bloß fehlende Erlaubnis hinaus.

Die Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 stellen klar, dass sogenannte Zweitlotterien beziehungsweise Lotteriewetten nicht erlaubnisfähig bleiben. Auch die GGL verweist bei El Gordo ausdrücklich auf diese Rechtslage.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Es wäre ungenau zu sagen, ein Zweitlotterie-Anbieter müsse lediglich eine gewöhnliche deutsche Lizenz beantragen.

Für die betreffende Spielform sieht der Glücksspielstaatsvertrag gerade keine reguläre Erlaubnismöglichkeit vor.

Eine ausländische Zulassung löst dieses Problem ebenfalls nicht automatisch. Wer Glücksspiel für den deutschen Markt anbietet, muss die Anforderungen des deutschen Glücksspielrechts erfüllen.

#Wo findet das Glücksspiel rechtlich statt?

Bei Online-Angeboten ist der Standort des Unternehmens nicht allein entscheidend.

Nach dem territorialen Ansatz des Glücksspielstaatsvertrags kommt es darauf an, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird.

Befindet sich ein Spieler in Deutschland und kann er von dort am Glücksspiel teilnehmen, ist deshalb das deutsche Glücksspielrecht relevant.

Das erklärt auch, warum zwei Aussagen gleichzeitig richtig sein können:

Die staatliche Weihnachtslotterie ist in Spanien legal.

Ein bestimmtes darauf bezogenes Online-Glücksspielangebot kann für Spieler in Deutschland trotzdem unerlaubt sein.

Eine ausländische Lizenz oder der ausländische Sitz eines Betreibers ersetzt keine erforderliche deutsche Erlaubnis.

Die hier beschriebene Rechtslage betrifft die Teilnahme aus Deutschland. Sie lässt sich nicht automatisch auf einen Menschen übertragen, der sich in Spanien befindet und dort nach spanischen Regeln ein offizielles Los erwirbt.

#Kann man ein echtes El Gordo Los online aus Deutschland kaufen?

Bei dieser Frage sollte nicht allein darauf geachtet werden, wie ein Anbieter sein Produkt bezeichnet.

Begriffe wie „El Gordo spielen“, „spanische Weihnachtslotterie online“ oder eine Darstellung eines Loses beweisen keine Teilnahme an der staatlichen spanischen Ziehung.

Die GGL stellt für die von ihr behandelten Online-Angebote klar, dass kein Vertrag mit dem spanischen staatlichen Lotterieveranstalter zustande kommt. Der Spieler wettet stattdessen gegenüber einem privaten Drittanbieter.

Deshalb sollte ein Nutzer nicht automatisch annehmen, dass er online ein echtes spanisches Los kauft.

Die konkrete rechtliche und vertragliche Konstruktion des jeweiligen Angebots ist entscheidend.

#Warum reicht die Legalität in Spanien nicht aus?

Glücksspielrecht wird nicht allein durch das Herkunftsland eines Spiels bestimmt.

Ein Glücksspiel kann in seinem Heimatstaat ordnungsgemäß veranstaltet werden. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Vermittlung oder Nachbildung dieses Spiels in Deutschland zulässig ist.

Für Angebote an Spieler in Deutschland gelten die deutschen Vorschriften.

Dasselbe gilt grundsätzlich für ausländische Genehmigungen. Eine Lizenz eines anderen Staates ist nicht automatisch eine deutsche Glücksspielerlaubnis.

Bei El Gordo muss deshalb zwischen zwei Fragen getrennt werden:

  1. Ist die staatliche Weihnachtslotterie in Spanien legal?
  2. Ist die konkrete Teilnahme oder das konkrete Online-Angebot aus Deutschland erlaubt?

Erst die zweite Frage beantwortet, ob ein Nutzer in Deutschland das jeweilige Angebot legal nutzen kann.

#Wie kann man erlaubte Lotterien prüfen?

Für Nutzer ist die amtliche Whitelist die wichtigste praktische Prüfmöglichkeit.

Die GGL veröffentlicht dort Veranstalter und Vermittler, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügen. Die Liste wurde zuletzt am 7. September 2026 aktualisiert.

Die Whitelist enthält derzeit unter anderem folgende Kategorien:

  • gewerbliche Spielvermittlung;
  • Soziallotterien;
  • staatliche Klassenlotterien der GKL;
  • Lotterieeinnehmer der GKL;
  • staatliche Lotterien des Deutschen Lotto- und Totoblocks;
  • Sparlotterien.

Daneben enthält die Liste weitere Glücksspielarten wie Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele.

Die GGL weist außerdem darauf hin, dass bestimmte lokal regulierte Angebote nicht in dieser Liste erscheinen. Die Whitelist muss daher entsprechend ihrem vorgesehenen Anwendungsbereich gelesen werden.

Für ein konkretes Online-Angebot sollte auch die dort eingetragene Internetadresse geprüft werden. Ein bekannter Unternehmensname allein genügt nicht.

#Welche rechtlichen Risiken bestehen für Spieler?

Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen dem Veranstalten und der Teilnahme.

§ 284 StGB betrifft insbesondere die unerlaubte Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels sowie weitere dort geregelte Handlungen. Für die Beteiligung eines Spielers ist dagegen § 285 StGB die maßgebliche Strafnorm.

Nach § 285 StGB kann die Beteiligung an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden.

Alternativ sieht die Vorschrift eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor. Das sind gesetzliche Höchstgrenzen und keine automatisch verhängten Strafen.

Ob in einem konkreten Fall eine Strafbarkeit besteht, hängt von den tatsächlichen und subjektiven Voraussetzungen ab.

Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

#Welche finanziellen Risiken bestehen?

Ist El Gordo in Deutschland legal?

Neben rechtlichen Fragen weist die GGL auf praktische Risiken unerlaubter Glücksspielangebote hin.

Dazu gehören insbesondere mögliche Probleme mit Gewinnauszahlungen, unsichere Transaktionen, Manipulationsrisiken und ein möglicher Missbrauch sensibler Daten.

Bei einer Zweitlotterie kommt ein weiterer Punkt hinzu.

Ein versprochener Gewinn basiert zwar auf dem Ergebnis der offiziellen spanischen Ziehung. Daraus entsteht jedoch nicht automatisch ein Gewinnanspruch gegen den spanischen Lotterieveranstalter.

Der Anspruch richtet sich nach dem Vertrag mit dem privaten Drittanbieter.

Selbst wenn dieser eine Auszahlung in gleicher Höhe wie einen bestimmten offiziellen Gewinn verspricht, wird der Nutzer dadurch nicht zum offiziellen Gewinner der spanischen Lotterie.

Es handelt sich um einen Gewinn aus einer Wette auf deren Ziehungsergebnis.

#Was tun, wenn man bereits teilgenommen hat?

Wer erst nach der Zahlung erkennt, dass er möglicherweise eine unerlaubte Zweitlotterie genutzt hat, sollte weitere Teilnahmen zunächst vermeiden.

Sinnvolle nächste Schritte können sein:

  1. Keine weiteren Einsätze beim betreffenden Angebot leisten.
  2. Vertragsunterlagen, Zahlungen und Kommunikation dokumentieren.
  3. Prüfen, ob der Anbieter beziehungsweise die konkrete Internetseite auf der amtlichen Whitelist steht.
  4. Unerlaubte Glücksspielangebote gegebenenfalls der zuständigen Glücksspielaufsicht melden.
  5. Bei einem Zahlungsstreit oder rechtlichen Problem individuelle Beratung einholen.

Eine Meldung an die GGL bedeutet nicht, dass die Behörde einen Einsatz oder Gewinn für den Spieler eintreibt.

Die GGL ist Glücksspielaufsichtsbehörde. Sie ist weder Veranstalter der spanischen Weihnachtslotterie noch eine allgemeine Inkassostelle für Forderungen gegen Glücksspielanbieter.

Ob zivilrechtliche Rückforderungsansprüche bestehen, lässt sich ebenfalls nicht pauschal beantworten. Dafür können Vertragsmodell, Einzelfall und aktuelle Rechtsprechung entscheidend sein.

#Offizielle El Gordo Teilnahme und Zweitlotterie im Vergleich

Die wichtigsten Unterschiede lassen sich damit zusammenfassen.

FrageOffizielle spanische LotterieOnline-Zweitlotterie
Wer veranstaltet das zugrunde liegende Spiel?Staatliches spanisches LotteriesystemPrivater Anbieter nutzt ein fremdes Ziehungsergebnis
Gibt es ein echtes offizielles Los?Bei offizieller Teilnahme jaDie Wette selbst vermittelt kein offizielles Los
Worum geht es vertraglich?Teilnahme an der offiziellen LotterieWette auf deren Ergebnis
Besteht durch die Wette ein Gewinnanspruch gegen den spanischen Veranstalter?Nicht einschlägigNein
Wer verspricht bei der Zweitlotterie die Auszahlung?Nicht einschlägigPrivater Drittanbieter
Teilnahme aus DeutschlandNach GGL in der behandelten Konstellation nicht legal möglichNicht erlaubnisfähig
Deutscher Rechtsstatus der ZweitlotterieNicht einschlägigUnerlaubtes Glücksspiel

Damit entscheidet nicht die Bezeichnung „El Gordo“ über die rechtliche Einordnung. Entscheidend ist, woran der Spieler tatsächlich teilnimmt und mit wem sein Vertrag besteht.

#Häufige Irrtümer über El Gordo

#„El Gordo ist eine illegale Lotterie.“

Das ist zu pauschal. Die zugrunde liegende Weihnachtslotterie ist eine staatliche spanische Lotterie.

Die rechtliche Problematik betrifft die Teilnahme aus Deutschland und insbesondere Online-Zweitlotterien, die auf ihr Ergebnis wetten lassen.

#„Wenn El Gordo in Spanien staatlich ist, darf ich automatisch aus Deutschland mitspielen.“

Nein. Die Zulässigkeit in Spanien beantwortet nicht automatisch die Frage nach der Zulässigkeit eines Angebots für Spieler in Deutschland.

Für die Teilnahme aus Deutschland ist das deutsche Glücksspielrecht entscheidend.

#„Bei einem Online-Anbieter kaufe ich immer ein echtes spanisches Los.“

Nein. Genau davor warnt die GGL.

Bei den beschriebenen Zweitlotterien wird kein Vertrag mit dem spanischen staatlichen Lotterieveranstalter geschlossen. Stattdessen besteht eine Wette gegenüber einem privaten Drittanbieter.

#„Eine ausländische Glücksspiellizenz reicht für Deutschland.“

Nein. Für den deutschen Markt ist entscheidend, ob das betreffende Angebot nach deutschem Glücksspielrecht erlaubt ist.

Für die praktische Kontrolle dient insbesondere die amtliche Whitelist.

#„Zweitlotterie ist nur ein anderes Wort für Lotterievermittlung.“

Nein. Bei einer erlaubten Vermittlung wird eine Teilnahme im zugelassenen Lotteriemodell vermittelt.

Bei einer Zweitlotterie wird dagegen auf das Ergebnis einer anderen Lotterie gewettet.

#„Wenn mein Gewinn genauso hoch ist, bin ich offizieller El Gordo Gewinner.“

Nicht bei einer bloßen Zweitlotterie-Wette.

Der private Anbieter kann seine Auszahlung an den Ergebnissen der spanischen Ziehung ausrichten. Dadurch entsteht aber kein entsprechendes Vertragsverhältnis mit dem offiziellen spanischen Veranstalter.

#„Deutsche dürfen grundsätzlich keine ausländischen Lotterielose kaufen.“

Eine solche pauschale Aussage lässt sich aus der El-Gordo-Warnung der GGL nicht ableiten.

Die hier erläuterte Rechtslage betrifft die Teilnahme aus Deutschland. Ein physischer Erwerb eines offiziellen Loses in Spanien ist ein anderer Sachverhalt.

Nein. Die technische Erreichbarkeit einer Webseite ist kein Nachweis einer deutschen Glücksspielerlaubnis.

Für erlaubte Online-Angebote sollte die amtliche Whitelist geprüft werden.

#FAQ

Die offizielle spanische Weihnachtslotterie ist nicht an sich eine illegale Lotterie. Nach Angaben der GGL ist eine legale Teilnahme aus Deutschland in der von ihr behandelten Online-Konstellation jedoch nicht möglich.

Online-Angebote, bei denen lediglich auf das Ziehungsergebnis gewettet wird, sind Zweitlotterien. Diese sind nach deutschem Glücksspielrecht nicht erlaubnisfähig.

#Kann man aus Deutschland bei El Gordo mitspielen?

Die GGL beantwortet diese Frage für die von ihr untersuchte Teilnahme aus Deutschland mit Nein. Sie warnt insbesondere vor Internetseiten, die eine entsprechende Online-Teilnahme anbieten.

Dabei handelt es sich häufig nicht um den Erwerb eines offiziellen Loses, sondern um eine Wette bei einem Drittanbieter.

#Was ist die spanische Weihnachtslotterie El Gordo?

Gemeint ist üblicherweise die bekannte spanische Weihnachtsziehung, der „Sorteo Extraordinario de Navidad“.

Bei der offiziellen Lotterie werden Losnummern ausgegeben und anschließend Gewinne durch die staatliche Ziehung bestimmt.

#Was ist eine Zweitlotterie?

Ist El Gordo in Deutschland legal?

Bei einer Zweitlotterie wettet ein Spieler auf das Ergebnis einer anderen Lotterie.

Er nimmt durch diese Wette nicht unmittelbar an der zugrunde liegenden Originalziehung teil. Sein Vertrag besteht mit dem Anbieter der Zweitlotterie.

#Kaufe ich bei Online El Gordo ein echtes spanisches Los?

Das darf nicht allein aus der Werbung oder Gestaltung der Webseite geschlossen werden.

Für die von der GGL beschriebenen Online-Zweitlotterien gilt ausdrücklich, dass kein Vertragsverhältnis mit dem staatlichen spanischen Lotterieveranstalter zustande kommt.

#Warum sind Zweitlotterien in Deutschland nicht erlaubnisfähig?

Die Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag behandeln Lotteriewetten beziehungsweise Zweitlotterien als nicht erlaubnisfähige Angebote.

Deshalb fehlt nicht lediglich eine bereits grundsätzlich verfügbare Lizenz. Die betreffende Spielform kann nach diesem regulatorischen Modell nicht regulär zugelassen werden.

#Reicht eine ausländische Lizenz für Deutschland?

Nein. Eine ausländische Zulassung ersetzt nicht automatisch eine nach deutschem Glücksspielrecht erforderliche Erlaubnis.

Entscheidend ist die Zulässigkeit des konkreten Angebots für den deutschen Markt.

#Darf ich ein El Gordo Los kaufen, wenn ich in Spanien bin?

Diese Situation ist von der Teilnahme aus Deutschland zu unterscheiden.

Die Warnungen der GGL zur Online-Teilnahme aus Deutschland sollten nicht pauschal auf den physischen Erwerb eines offiziellen Loses in Spanien übertragen werden. Dort gelten andere tatsächliche Umstände und das einschlägige spanische Recht.

#Welche Strafe kann bei einer Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel gelten?

§ 285 StGB sieht für die Beteiligung an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten vor.

Alternativ ist eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, muss gesondert beurteilt werden.

#Wer zahlt einen Gewinn aus einer El Gordo Zweitlotterie?

Bei einer Zweitlotterie verspricht der private Anbieter die Auszahlung entsprechend seinen Vertragsbedingungen.

Allein aufgrund dieser Wette entsteht kein Anspruch gegen den staatlichen spanischen Lotterieveranstalter.

#Wo kann ich erlaubte Lotterieanbieter prüfen?

Die GGL veröffentlicht die amtliche Whitelist der erlaubten Glücksspielveranstalter und Vermittler.

Sie enthält auch konkrete Internetseiten. Dadurch lässt sich nicht nur ein Unternehmensname, sondern auch die für das erlaubte Angebot eingetragene Domain kontrollieren.

Die Rechtslage und die Hinweise in diesem Beitrag basieren vor allem auf folgenden offiziellen Quellen: