OASIS Spielersperrsystem in Deutschland
Auf dieser Seite
- Was ist OASIS?
- Wer ist für OASIS zuständig?
- Welche Glücksspielanbieter müssen OASIS nutzen?
- Wie funktioniert die Spielerstatusabfrage?
- Wann muss OASIS abgefragt werden?
- Was passiert bei einem OASIS-Treffer?
- Selbstsperre bei OASIS
- Fremdsperre bei OASIS
- Selbstsperre und Fremdsperre im Vergleich
- Wie wird eine OASIS-Sperre aufgehoben?
- Die besondere 24 Stunden Sperre
- OASIS und Werbung
- OASIS und Registrierung sind nicht dasselbe
- Technischer Anschluss an OASIS
- OASIS Webservice und Dienstleister
- Was bedeutet Betriebsstätte bei OASIS?
- Welche Daten verarbeitet OASIS?
- Datenschutz bei OASIS
- OASIS ist nicht LUGAS
- Warum OASIS für Anbieter ein Compliance-Thema ist
- FAQ
- Was ist OASIS?
- Wer ist für OASIS zuständig?
- Wer muss an OASIS angeschlossen sein?
- Wie lange dauert eine Selbstsperre?
- Wie lange dauert eine Fremdsperre?
- Wird eine OASIS-Sperre automatisch aufgehoben?
- Kann ein Glücksspielanbieter eine Sperre selbst aufheben?
- Was passiert bei einem OASIS-Treffer?
- Darf ein gesperrter Spieler persönlich adressierte Werbung erhalten?
- Ist OASIS Teil von LUGAS?
- Offizielle Quellen und weiterführende Links

Das OASIS Spielersperrsystem ist ein bundesweites und spielformübergreifendes Instrument des deutschen Spielerschutzes. Eine aktive OASIS Spielersperre verhindert die Teilnahme an Glücksspielen, für die das gesetzliche Teilnahmeverbot gilt. Anbieter müssen deshalb den Spielerstatus prüfen und gesperrte Personen vom betroffenen Glücksspiel ausschließen. Grundlage sind insbesondere die §§ 8 bis 8d und § 23 GlüStV 2021.
#Was ist OASIS?
OASIS ist die zentrale Spielersperrdatei nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Das System verbindet Spielersperren verschiedener erfasster Glücksspielformen. Eine Sperre beschränkt sich deshalb nicht auf den Anbieter, bei dem sie eingetragen wurde.
Der Zweck ist klar definiert. Gesperrte Personen sollen nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen, für die das Teilnahmeverbot gilt. Anbieter gleichen deshalb die Identität spielwilliger Personen mit der Sperrdatei ab.
Es bestehen jedoch gesetzliche Ausnahmen. Dazu gehören bestimmte Lotterien, die höchstens zweimal wöchentlich veranstaltet werden, sowie Gewinnsparlotterien. Ebenfalls ausgenommen sind bestimmte stationär angebotene Pferdewetten. Sofortlotterien im Internet fallen nicht unter die Lotterieausnahme.
#Wer ist für OASIS zuständig?
Die dauerhafte Verantwortung für das Spielersperrsystem liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die GGL informiert über OASIS im Zusammenhang mit der deutschen Glücksspielaufsicht. Sie führt die Sperrdatei jedoch nicht.
Beim Regierungspräsidium Darmstadt liegen insbesondere fachliche Aufgaben. Dazu gehören der Anschluss der Veranstalter und die Aufhebung von Spielersperren. Auch Freigaben für Anschlusslösungen von Dienstleistern fallen in diesen Bereich.
Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung übernimmt technische Aufgaben. Nach Angaben des RP Darmstadt ist die HZD für den technischen und sicheren Betrieb von OASIS verantwortlich.
Diese Aufgabenverteilung ist für Anbieter wichtig. Rechtliche und administrative Fragen werden nicht mit technischen Fragen zur Schnittstelle gleichgesetzt.
#Welche Glücksspielanbieter müssen OASIS nutzen?

Nicht jedes Glücksspiel unterliegt in gleicher Weise dem Spielersperrsystem. Entscheidend ist, ob gesperrte Spieler an der jeweiligen Glücksspielform teilnehmen dürfen.
Nach den Informationen des RP Darmstadt betrifft die Anschlusspflicht insbesondere:
- Betreiber von Spielhallen mit Geld- oder Warenspielgeräten;
- Veranstalter und Vermittler von Sportwetten;
- Spielbanken;
- gewerbliche Spielvermittler;
- bestimmte Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche;
- Pferdewetten im Internet und Buchmacher;
- Veranstalter von Online-Casinospielen;
- Veranstalter von Online-Poker;
- Veranstalter virtueller Automatenspiele;
- Aufsteller entsprechender Geld- oder Warenspielgeräte in Gaststätten.
Damit erfasst OASIS sowohl Online-Angebote als auch zahlreiche terrestrische Glücksspiele. Die konkrete Abfragepflicht richtet sich nach Glücksspielform und Erlaubnis.
#Wie funktioniert die Spielerstatusabfrage?

Vor der erforderlichen OASIS-Abfrage muss die spielwillige Person identifiziert werden. Im terrestrischen Bereich erfolgt dies durch einen amtlichen Ausweis oder eine vergleichbare Identitätskontrolle. Online werden geeignete technische Identifizierungsverfahren verwendet.
Die eigentliche Statusabfrage erfolgt nach Angaben des RP Darmstadt mit Name, Vorname und Geburtsdatum. OASIS liefert als Ergebnis grundsätzlich den Status, ob die Person gesperrt oder nicht gesperrt ist.
Vereinfacht sieht der Vorgang so aus:
Spieler möchte am Glücksspiel teilnehmen
↓
Anbieter identifiziert den Spieler
↓
Anbieter führt die erforderliche OASIS-Abfrage durch
↓
Spielerstatus wird zurückgegeben
↓
nicht gesperrt → Teilnahme nach weiteren Voraussetzungen möglichgesperrt → Teilnahme nicht zulässig
Diese Darstellung zeigt nur die OASIS-Prüfung. Weitere regulatorische Prüfungen eines Anbieters bleiben davon unberührt.
#Wann muss OASIS abgefragt werden?
Der Zeitpunkt hängt von der Angebotsform ab. Für Internetglücksspiel verknüpft § 8 Abs. 3 GlüStV 2021 die OASIS-Abfrage mit der Übermittlung nach § 6h Abs. 3. Damit sind OASIS-Sperrstatus und Aktivitätsdatei rechtlich getrennte Prüfungen, auch wenn ihre Zeitpunkte zusammenhängen.
Im terrestrischen Bereich gelten andere Regeln. Bei Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen erfolgt der Abgleich bei jedem Betreten. Bei anderen erfassten Spielstätten erfolgt er vor dem ersten Spiel während des jeweiligen Aufenthalts.
Für technische Implementierungen weist das RP Darmstadt zusätzlich darauf hin, dass sich der konkrete Zeitpunkt nach der jeweiligen glücksspielrechtlichen Erlaubnis richtet.
#Was passiert bei einem OASIS-Treffer?
Zeigt die Spielerstatusabfrage eine aktive Sperre, muss der Anbieter die Teilnahme verhindern. Der Spieler darf das von der Sperre erfasste Glücksspiel nicht nutzen.
OASIS ist dabei keine allgemeine Auskunftsdatenbank über das Verhalten einer Person. Die Statusabfrage soll dem Anbieter ermöglichen, das gesetzliche Teilnahmeverbot umzusetzen.
Der Anbieter erhält deshalb nicht automatisch eine medizinische Akte, Finanzhistorie oder vollständige Glücksspielhistorie. Das RP Darmstadt beschreibt die Statusantwort grundsätzlich als „gesperrt“ oder „nicht gesperrt“.
#Selbstsperre bei OASIS
Eine Selbstsperre wird von der betroffenen Person selbst beantragt. Sie kann bei einem verpflichteten Veranstalter oder Vermittler beantragt werden. Ein Antrag kann auch direkt bei der für die Sperrdatei zuständigen Stelle gestellt werden.
Das RP Darmstadt stellt dafür inzwischen auch einen Online-Antrag bereit. Spieler können somit unmittelbar bei der zuständigen Behörde eine Sperreintragung beantragen.
Grundsätzlich beträgt die Mindestdauer einer Sperre ein Jahr. Bei einer Selbstsperre darf jedoch eine abweichende Dauer gewählt werden. Sie muss mindestens drei Monate betragen. Wird ein kürzerer Zeitraum angegeben, gelten drei Monate.
Wichtig ist die Trennung zwischen Mindestdauer und tatsächlichem Ende der Sperre. Eine normale Selbstsperre verschwindet nach Ablauf der gewählten Dauer nicht automatisch.
#Fremdsperre bei OASIS
Eine Fremdsperre wird nicht vom betroffenen Spieler selbst initiiert. Veranstalter oder Vermittler müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine solche Sperre veranlassen.
Relevant sind tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass eine Person spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist. Erfasst werden auch fehlende Erfüllung finanzieller Verpflichtungen oder unverhältnismäßige Spieleinsätze. Grundlage können Wahrnehmungen des Personals oder Meldungen Dritter sein.
Auch Dritte können einen Fremdsperrantrag stellen. Das RP Darmstadt nennt beispielsweise Verwandte oder Lebenspartner.
Vor der Eintragung einer Fremdsperre muss der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Sowohl diese Möglichkeit als auch eine abgegebene Stellungnahme sind zu dokumentieren.
Eine Fremdsperre ist damit kein automatisches Sanktionsverfahren. Sie ist ein gesetzlicher Mechanismus des Spielerschutzes.
#Selbstsperre und Fremdsperre im Vergleich

Beide Sperrarten führen zum Ausschluss von den erfassten Glücksspielen. Unterschiede bestehen vor allem bei Initiierung, Voraussetzungen und Mindestdauer.
| Merkmal | Selbstsperre | Fremdsperre |
| Wer initiiert? | Spieler selbst | Anbieter, Vermittler oder Dritte |
| Grundlage | eigener Sperrwunsch | gesetzlich relevante tatsächliche Anhaltspunkte |
| Mindestdauer | grundsätzlich ein Jahr, individuell mindestens drei Monate möglich | ein Jahr |
| Stellungnahme vor Eintragung | nicht erforderlich | Betroffener erhält Gelegenheit zur Stellungnahme |
| Aufhebung | nur auf Antrag des gesperrten Spielers | nur auf Antrag des gesperrten Spielers |
| Zuständige Stelle für Aufhebung | Regierungspräsidium Darmstadt | Regierungspräsidium Darmstadt |
Der entscheidende Unterschied liegt somit nicht in der Wirkung der Sperre. Unterschiedlich sind vor allem der Auslöser und das Verfahren vor der Eintragung.
#Wie wird eine OASIS-Sperre aufgehoben?

Normale Selbst- und Fremdsperren enden nicht automatisch. Das gilt auch, wenn bei der Selbstsperre ursprünglich eine bestimmte Dauer angegeben wurde.
Die gesperrte Person muss selbst einen Antrag auf Aufhebung stellen. Zuständig ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Anbieter und Vermittler dürfen ihre eingetragenen Sperren seit dem 1. Juli 2021 nicht selbst aufheben.
Bei einer Selbstsperre kann der Antrag erst nach der individuell geltenden Mindestdauer gestellt werden. Bei einer Fremdsperre ist dies frühestens nach einem Jahr möglich.
Hinzu kommen gesetzliche Schutzfristen. Bei einer Selbstsperre wird die Aufhebung nicht vor Ablauf einer Woche nach Antragseingang wirksam. Bei einer Fremdsperre beträgt diese Frist einen Monat.
Bei einem Antrag zur Aufhebung einer Fremdsperre informiert die zuständige Behörde außerdem den ursprünglich eintragenden Veranstalter oder Vermittler. Gegebenenfalls werden auch beteiligte Dritte informiert.
#Die besondere 24 Stunden Sperre
Von den regulären Selbst- und Fremdsperren ist die 24-Stunden-Sperre zu unterscheiden. Sie wird über die gesetzlich vorgeschriebene Sperrschaltfläche bei bestimmten Online-Glücksspielen ausgelöst.
Diese Funktion betrifft Sportwetten, Online-Casinospiele, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele im Internet. Die Sperre beginnt unmittelbar und endet nach 24 Stunden ohne gesonderten Aufhebungsantrag.
Damit stellt sie eine gesetzliche Ausnahme vom Grundsatz dar, dass eine OASIS-Sperre nicht automatisch endet.
#OASIS und Werbung
OASIS betrifft nicht nur die unmittelbare Spielteilnahme. Das Sperrsystem spielt auch bei persönlich adressierter Glücksspielwerbung eine Rolle.
Solche Werbung darf bei betroffenen Glücksspielen nur erfolgen, wenn eine vorherige Einwilligung zum Werbeempfang und zur Sperrdateiabfrage besteht. Vor dem Versand muss geprüft werden, ob der Empfänger gesperrt ist. Persönlich adressierte Werbung an gesperrte Spieler ist unzulässig.
Ein OASIS-Treffer hat dabei eine weitere Folge. Die zuvor erteilte Einwilligung gilt gegenüber dem Veranstalter oder Vermittler als widerrufen.
Diese Vorgaben beziehen sich auf persönlich adressierte Werbung. Sie dürfen nicht pauschal auf jede Form allgemeiner, nicht personalisierter Werbung übertragen werden.
Auch nach einer Entsperrung bestehen Grenzen. Veranstalter und Vermittler dürfen keine Vorteile wie Boni oder Rabatte allein für Spieler gewähren, deren Sperre aufgehoben wurde. Sie dürfen gesperrte Spieler zudem nicht zur Beantragung einer Entsperrung bewegen.
#OASIS und Registrierung sind nicht dasselbe
Eine OASIS-Sperre sollte nicht mit einer technischen Kontosperre verwechselt werden. Der GlüStV regelt vor allem, dass gesperrte Spieler nicht an den erfassten öffentlichen Glücksspielen teilnehmen dürfen.
Registrierung, Login, Einzahlung und Spielteilnahme sind unterschiedliche Vorgänge. Welche technischen Handlungen möglich bleiben, hängt außerdem vom jeweiligen Angebot und dessen Erlaubnisbedingungen ab.
Für Anbieter ist deshalb entscheidend, die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen an den richtigen Stellen des Spielerprozesses einzubauen.
#Technischer Anschluss an OASIS
Verpflichtete Veranstalter und Vermittler beantragen ihren Anschluss beim Regierungspräsidium Darmstadt. Dafür steht ein Online-Antragsverfahren zur Verfügung.
Für die praktische Nutzung bestehen unterschiedliche Anschlusswege. OASIS WEB bietet eine webbasierte Benutzeroberfläche. Damit können berechtigte Veranstalter vorgesehene Vorgänge durchführen, ohne eine eigene Webservice-Anwendung zu entwickeln.
Daneben steht OASIS WS zur Verfügung. Diese Schnittstelle ermöglicht automatisierte Kommunikation zwischen den Systemen des Anbieters und OASIS. Auch spezialisierte Dienstleister können entsprechende Anschlusslösungen bereitstellen.
Für reine Internetglücksspielangebote ist diese Unterscheidung besonders relevant. Nach dem FAQ des RP Darmstadt erfolgt der OASIS-Abgleich für Online-Casinospiele, Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Online-Sportwetten grundsätzlich über OASIS WS.
#OASIS Webservice und Dienstleister
Wer eine eigene Anschlusslösung für OASIS WS entwickelt, benötigt Zugang zur Integrationstestumgebung. Das gilt auch für entsprechende Lösungen von Dienstleistern.
Die technische Dokumentation beschreibt die verfügbaren Schnittstellen. Vor dem Produktiveinsatz einer entwickelten Anschlusslösung sind die vorgesehenen Test- und Freigabeverfahren zu beachten.
Die aktuelle Schnittstellendokumentation wird durch das RP Darmstadt beziehungsweise die HZD bereitgestellt. Die 2025 veröffentlichte Dokumentation führt OASIS WS weiterhin als technische Schnittstelle.
Für einen regulatorischen Überblick sind technische Zugangsdaten, Zertifikate und interne Konfigurationen nicht erforderlich.
#Was bedeutet Betriebsstätte bei OASIS?
OASIS ordnet Veranstaltern Betriebsstätten zu. Der Begriff bezeichnet dabei den Standort, an dem das jeweilige Glücksspiel veranstaltet wird.
Im terrestrischen Bereich kann dies beispielsweise eine Spielhalle, Wettvermittlungsstelle oder Buchmacherörtlichkeit sein. Bei Internetangeboten entspricht die Betriebsstätte nach den Angaben des RP Darmstadt der jeweiligen Internetdomain.
Für jeden genehmigten und beantragten Standort erhält der Veranstalter eine Betriebsstätte mit eigener Kennung. Damit kann die Systemnutzung organisatorisch dem jeweiligen Angebot zugeordnet werden.
#Welche Daten verarbeitet OASIS?
§ 23 GlüStV 2021 definiert die Daten, die für eine Sperre verarbeitet werden dürfen. Dazu gehören insbesondere Name, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift.
Die Vorschrift erlaubt außerdem die Verarbeitung von Aliasnamen, verwendeten Falschnamen, Lichtbildern, Sperrgrund, Sperrdauer und meldender Stelle. Dokumente, die zu einer Sperrung geführt haben, können ebenfalls verarbeitet werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Daten bei jeder normalen Spielerstatusabfrage an einen Anbieter ausgegeben werden.
Das RP Darmstadt beschreibt die eigentliche Abfrage für Veranstalter als Statusprüfung. Sie liefert grundsätzlich die Information, ob der Spieler gesperrt oder nicht gesperrt ist.
#Datenschutz bei OASIS
Personenbezogene Daten dürfen nur im gesetzlich vorgesehenen Rahmen verarbeitet werden. Das RP Darmstadt veröffentlicht hierfür eigene Datenschutzhinweise.
Soweit dies für die Sperrbearbeitung erforderlich ist, können Daten unter anderem gegenüber der eintragenden oder beantragenden Stelle offengelegt werden. Auch die HZD erhält als technische Stelle Daten im erforderlichen Umfang.
Nach § 23 GlüStV werden Daten einer regulären Spielersperre sechs Jahre nach Ablauf der Sperre gelöscht. Nach der Aufhebung sind diese Daten für Veranstalter und Vermittler nicht mehr einsehbar. Für die 24-Stunden-Sperre gilt eine gesonderte Löschfrist von zwei Wochen.
Betroffene können außerdem eine Sperrauskunft beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragen.
#OASIS ist nicht LUGAS

OASIS und LUGAS gehören zur technischen Infrastruktur der deutschen Glücksspielregulierung. Sie erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben.
| System | Hauptzweck |
| OASIS | Ausschluss gesperrter Spieler |
| LUGAS Limitdatei | Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits |
| LUGAS Aktivitätsdatei | Verhinderung parallelen Spiels bei mehreren Anbietern |
| LUGAS Auswertesystem | Aufsichtliche Auswertung der über Safe-Server bereitgestellten Daten |
OASIS ist somit kein Bestandteil von LUGAS. Das Regierungspräsidium Darmstadt trägt die dauerhafte Verantwortung für OASIS. Die GGL verwaltet dagegen die genannten LUGAS-Systeme.
Eine OASIS-Sperre ist deshalb weder ein ausgeschöpftes Einzahlungslimit noch ein Aktivitätsstatus. Diese Instrumente müssen technisch und rechtlich getrennt betrachtet werden.
#Warum OASIS für Anbieter ein Compliance-Thema ist
Für Glücksspielanbieter ist OASIS keine optionale Datenbank. Das System setzt konkrete Verpflichtungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag technisch um.
Der Anbieter muss wissen, welche Betriebsstätten angeschlossen werden müssen und wann eine Abfrage erforderlich ist. Ebenso wichtig sind Prozesse für Selbst- und Fremdsperren sowie der Umgang mit einem positiven Sperrstatus.
Hinzu kommen Vorgaben für persönlich adressierte Werbung und für Angebote an entsperrte Spieler. Auch technische Schnittstellen müssen entsprechend der jeweiligen Erlaubnis und den Vorgaben des RP Darmstadt eingesetzt werden.
Damit verbindet OASIS Spielerschutz mit operativen Compliance-Prozessen.
#FAQ
#Was ist OASIS?
OASIS ist das bundesweite und spielformübergreifende Spielersperrsystem nach dem GlüStV 2021. Es dient dem Ausschluss gesperrter Personen von den erfassten Glücksspielen.
#Wer ist für OASIS zuständig?
Die dauerhafte Verantwortung liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die HZD übernimmt den technischen und sicheren Betrieb des Systems.
#Wer muss an OASIS angeschlossen sein?
Die Pflicht betrifft unter anderem Spielbanken, Spielhallen, Sportwettenanbieter und verschiedene regulierte Online-Glücksspielangebote. Auch weitere im GlüStV definierte Veranstalter und Vermittler sind erfasst.
#Wie lange dauert eine Selbstsperre?
Grundsätzlich beträgt die Mindestdauer ein Jahr. Bei einer Selbstsperre kann eine kürzere individuelle Dauer gewählt werden, die mindestens drei Monate betragen muss.
#Wie lange dauert eine Fremdsperre?
Die Mindestdauer einer Fremdsperre beträgt ein Jahr. Erst danach kann die gesperrte Person einen wirksamen Aufhebungsantrag stellen.
#Wird eine OASIS-Sperre automatisch aufgehoben?
Reguläre Selbst- und Fremdsperren enden nicht automatisch. Ein Antrag der gesperrten Person beim Regierungspräsidium Darmstadt ist erforderlich. Eine Ausnahme bildet die gesonderte 24-Stunden-Sperre.
#Kann ein Glücksspielanbieter eine Sperre selbst aufheben?
Nein. Seit dem 1. Juli 2021 ist die Aufhebung zentral beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt. Anbieter können einen bei ihnen eingegangenen Antrag lediglich weiterleiten.
#Was passiert bei einem OASIS-Treffer?
Der Anbieter muss verhindern, dass die gesperrte Person an einem Glücksspiel teilnimmt, für das das gesetzliche Teilnahmeverbot gilt.
#Darf ein gesperrter Spieler persönlich adressierte Werbung erhalten?
Für erfasste Glücksspiele ist persönlich adressierte Werbung an gesperrte Spieler unzulässig. Vor dem Versand solcher Werbung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Sperrdateiabgleich erforderlich.
#Ist OASIS Teil von LUGAS?
Nein. OASIS ist ein eigenständiges Spielersperrsystem. LUGAS umfasst andere Systeme, darunter die Limitdatei, Aktivitätsdatei und das Auswertesystem.
#Offizielle Quellen und weiterführende Links
- Regierungspräsidium Darmstadt OASIS für Anbieter und Veranstalter
- Regierungspräsidium Darmstadt OASIS für Spielerinnen und Spieler
- RP Darmstadt FAQ für Spieler
- RP Darmstadt FAQ für Veranstalter
- RP Darmstadt FAQ für Dienstleister
- RP Darmstadt Datenschutzhinweise zu OASIS
- GGL Spielersperrsystem OASIS
- GGL verpflichtende IT Systeme
- Glücksspielstaatsvertrag 2021 aktuelle Fassung