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IP Blocking und Netzsperren bei Glücksspiel in Deutschland

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IP Blocking und Netzsperren bei Glücksspiel in Deutschland

Eine Glücksspielseite ist plötzlich nicht mehr erreichbar. Dahinter kann eine technische Störung stecken, aber auch eine behördlich veranlasste Netzsperre gegen illegales Glücksspiel. Solche Maßnahmen werden häufig als IP Blocking beim Glücksspiel bezeichnet. Sie gehören zu den Instrumenten der deutschen Glücksspielaufsicht. Die Rechtslage hat sich seit 2025 jedoch erheblich weiterentwickelt. Besonders wichtig sind das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und eine 2026 vereinbarte Gesetzesänderung.

#Was sind Netzsperren und IP Blocking?

IP Blocking und Netzsperren bei Glücksspiel in Deutschland

Eine Netzsperre soll den Zugriff auf ein bestimmtes Online-Angebot aus Deutschland technisch unterbinden oder beschränken. Das Angebot muss dadurch nicht weltweit verschwinden.

Der Begriff IP Blocking wird häufig als Oberbegriff für solche Sperrmaßnahmen verwendet. Die technische Umsetzung kann jedoch unterschiedlich aussehen.

Eine Netzsperre ist deshalb nicht einfach eine Funktion des Internetproviders. Sie ist ein Instrument zur Durchsetzung des Glücksspielrechts.

Im Mittelpunkt stehen unerlaubte Glücksspielangebote. Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit einer erforderlichen deutschen Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden.

Eine Sperre kann sich für Nutzer unterschiedlich bemerkbar machen. Möglich sind beispielsweise:

  • eine nicht erreichbare Website,
  • ein Verbindungsfehler,
  • eine fehlgeschlagene Domainauflösung,
  • eine Meldung des beteiligten Providers,
  • andere technische Fehlermeldungen.

Eine einheitliche GGL-Sperrseite gibt es nicht als notwendigen Bestandteil jeder Maßnahme.

Deshalb lässt sich allein anhand einer Fehlermeldung nicht sicher feststellen, warum eine Glücksspielseite nicht erreichbar ist.

#Warum werden Glücksspielseiten gesperrt?

IP Blocking und Netzsperren bei Glücksspiel in Deutschland

Die Glücksspielaufsicht soll unerlaubtes Glücksspiel unterbinden und die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags umsetzen.

Zu diesen Zielen gehören unter anderem Spieler- und Jugendschutz sowie die Begrenzung unerlaubter Glücksspielangebote. Auch die Kanalisierung in einen regulierten Markt spielt eine Rolle.

Netzsperren sind dabei nur ein Vollzugsinstrument.

Die GGL kann zunächst unmittelbar gegen Veranstalter oder Vermittler eines unerlaubten Angebots vorgehen. Dazu gehören insbesondere Untersagungsverfahren.

Auf hoher Ebene kann ein Verfahren daher so aussehen:

Unerlaubtes Glücksspielangebot feststellen
↓
Verantwortliche ermitteln
↓
Maßnahmen gegen Veranstalter oder Vermittler prüfen
↓
Fortbestehendes Angebot beobachten
↓
Weitere Vollzugsinstrumente prüfen

Diese Darstellung ist keine zwingende Reihenfolge für jedes einzelne Verwaltungsverfahren.

Entscheidend ist vielmehr die jeweilige Rechtsgrundlage und die Situation des konkreten Angebots.

#Welche Rechtsgrundlage gilt für Netzsperren?

Zentral ist § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 GlüStV 2021.

Die derzeit noch geltende Regelung ermöglicht Sperrmaßnahmen nach vorheriger Bekanntgabe des unerlaubten Glücksspielangebots. Maßnahmen gegen den Veranstalter oder Vermittler müssen nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend sein.

Die geltende Norm verweist dabei auf verantwortliche Diensteanbieter im Sinne der früheren §§ 8 bis 10 TMG.

Genau diese Verweisung führte zu einem grundlegenden Rechtsstreit.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 19. März 2025, dass es sich um eine statische Rechtsgrundverweisung handelt.

Das ist wichtig, weil das Telemediengesetz inzwischen aufgehoben wurde. Seine damaligen Verantwortlichkeitsregeln bleiben für die Auslegung dieser Fassung des Glücksspielstaatsvertrags dennoch maßgeblich.

Die aktuelle Situation ist allerdings nur vorübergehend. Die Länder haben 2026 bereits eine neue Fassung der Sperrregelung vereinbart.

#Der frühere Ansatz über Access Provider

Ein Access Provider oder Internetzugangsvermittler stellt Endkunden den Zugang zum Internet bereit.

Er überträgt dabei regelmäßig fremde Inhalte. Er erstellt das Glücksspielangebot nicht selbst.

Die ursprüngliche Praxis der GGL richtete sich unter anderem gegen solche Zugangsvermittler. Eine ältere GGL-FAQ aus dem Jahr 2022 beschreibt diesen Ansatz.

Diese Informationen dürfen heute nicht isoliert betrachtet werden.

Mehrere Verwaltungsgerichte beschäftigten sich anschließend mit der Frage, ob gewöhnliche Access Provider geeignete Adressaten solcher Sperranordnungen sind.

Das Verfahren führte schließlich zum Bundesverwaltungsgericht.

#Was entschied das Bundesverwaltungsgericht 2025?

IP Blocking und Netzsperren bei Glücksspiel in Deutschland

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 19. März 2025 im Verfahren BVerwG 8 C 3.24.

Nach dem Urteil enthält § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 GlüStV 2021 eine statische Rechtsgrundverweisung auf §§ 8 bis 10 TMG.

Damit reicht die technische Vermittlung des Internetzugangs nach der geltenden Fassung nicht automatisch aus.

Ein Zugangsvermittler kommt nur unter den dort vorausgesetzten Verantwortlichkeitsbedingungen als Adressat einer Sperranordnung infrage.

Im entschiedenen Fall lagen diese Voraussetzungen nicht vor.

Der betroffene Anbieter:

  • veranlasste die Übermittlung der Glücksspielinhalte nicht,
  • wählte die Empfänger der Übermittlung nicht aus,
  • wählte die übermittelten Informationen nicht aus,
  • veränderte diese Informationen nicht,
  • arbeitete nicht absichtlich mit den Glücksspielanbietern für rechtswidrige Handlungen zusammen.

Die Sperranordnung war deshalb rechtswidrig.

Das Gericht stellte damit jedoch nicht fest, dass Netzsperren in Deutschland generell verboten seien.

Auch § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 GlüStV 2021 wurde durch das Urteil nicht aufgehoben.

Das Urteil begrenzte vielmehr, welche Diensteanbieter nach der geltenden Fassung dieser Vorschrift als Adressaten infrage kommen.

#Warum reichen ältere Informationen zum IP Blocking nicht mehr aus?

Die ältere GGL-FAQ stammt aus einer Zeit vor den maßgeblichen gerichtlichen Entscheidungen.

Sie beschreibt insbesondere ein Vorgehen über Internet Service Provider beziehungsweise Zugangsvermittler.

Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied 2023 gegen eine entsprechende Sperranordnung. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte dieses Ergebnis 2024.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die entscheidende Rechtsfrage schließlich 2025.

Die GGL erklärte anschließend, bereits nach den ersten gerichtlichen Entscheidungen keine neuen Maßnahmen gegen gewöhnliche Access Provider eingeleitet zu haben.

Stattdessen verlagerte sie ihre Praxis stärker auf andere Infrastrukturpartner. Dazu gehören insbesondere Host Provider.

Deshalb bildet die FAQ von 2022 die heutige Rechtslage nicht vollständig ab.

#Wie geht die GGL nach dem BVerwG Urteil vor?

IP Blocking und Netzsperren bei Glücksspiel in Deutschland

Nach ihrer veröffentlichten Reaktion auf das Urteil verfolgt die GGL insbesondere Maßnahmen gegenüber Host Providern und anderen Anbietern von Vermittlungsdiensten.

Für solche Dienste verwendet die GGL auch die Abkürzung AvV.

Die Behörde beschrieb ihr Vorgehen 2025 folgendermaßen: Zunächst werden IP-Adressen betroffener Domains ermittelt. Anschließend versucht die GGL, den zuständigen Vermittlungsdienst zu identifizieren.

Besondere Bedeutung haben dabei Host Provider.

Die GGL fordert relevante Anbieter auf, die betreffenden Websites für Nutzer aus Deutschland unzugänglich zu machen.

Die Reaktionen können unterschiedlich ausfallen.

Ein Vermittlungsdienst kann die Aufforderung beispielsweise an den Glücksspielanbieter weiterleiten. In anderen Fällen kann er selbst technische Maßnahmen ergreifen.

Nach Angaben der GGL kann eine Domain für Deutschland gesperrt oder eine Website vom Server entfernt werden.

Das sind unterschiedliche Maßnahmen mit unterschiedlichen technischen Folgen.

#Welche Rolle spielen Host Provider?

Ein Host Provider stellt technische Infrastruktur bereit, auf der Inhalte oder Websites gespeichert und verfügbar gemacht werden können.

Damit unterscheidet er sich wesentlich von einem gewöhnlichen Access Provider.

Der Access Provider vermittelt den Internetzugang eines Nutzers. Der Host Provider steht dagegen näher an der Infrastruktur, auf der das betreffende Angebot bereitgestellt wird.

Auch daraus folgt nicht, dass jeder Host Provider automatisch für jeden Glücksspielinhalt verantwortlich ist.

Die rechtliche Einordnung hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage und den konkreten Umständen ab.

Das BVerwG verwies in seinem Urteil allerdings darauf, dass die alte TMG-Systematik bei Host Providern andere Voraussetzungen vorsah.

Deshalb blieb nach dem Urteil ein relevanter Anwendungsbereich für Maßnahmen gegenüber solchen Diensten bestehen.

#Warum kann eine gesperrte Domain später wieder erreichbar sein?

Eine Netzsperre entfernt einen Glücksspielanbieter nicht automatisch dauerhaft aus dem Internet.

Das zeigt sich besonders beim Wechsel technischer Dienstleister.

Die GGL weist darauf hin, dass eine Domain nach einem Wechsel des Vermittlungsdienstes wieder erreichbar werden kann.

Dann muss der aktuelle Infrastrukturpartner erneut ermittelt werden.

Anschließend können weitere Maßnahmen gegenüber diesem Anbieter eingeleitet werden.

Das erklärt einen scheinbaren Widerspruch: Eine Website kann zunächst aus Deutschland nicht erreichbar sein und später wieder funktionieren.

Daraus folgt weder automatisch eine neue deutsche Erlaubnis noch die Einstellung eines früheren Verfahrens.

Die technische Erreichbarkeit und der glücksspielrechtliche Status sind zwei unterschiedliche Fragen.

#Neue Netzsperren Regelung 2026 ist bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft

Die Länder haben auf die rechtlichen Probleme reagiert.

Zwischen dem 2. und 26. März 2026 unterzeichneten sie den Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021.

Er sieht eine grundlegende Neufassung von § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 vor.

Die neue Vorschrift soll nicht mehr auf verantwortliche Diensteanbieter nach §§ 8 bis 10 TMG verweisen.

Stattdessen sollen Anbieter von Vermittlungsdiensten nach Artikel 3 Buchstabe g des Digital Services Act erfasst werden.

Die neue Regelung nennt ausdrücklich auch Fälle der reinen Durchleitung.

Außerdem soll sie sowohl Maßnahmen zur Sperrung als auch zur Entfernung unerlaubter Angebote ermöglichen.

Damit reagiert die Neufassung unmittelbar auf das Problem, das im Verfahren BVerwG 8 C 3.24 sichtbar wurde.

Für die aktuelle Rechtslage ist jedoch eine Einschränkung entscheidend.

Der Änderungsstaatsvertrag tritt erst nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde aller Länder in Kraft.

Dieses Verfahren war am 13. September 2026 noch nicht abgeschlossen.

Noch am 18. August 2026 teilte Niedersachsen mit, dass das Ratifikationsgesetz erst in den Landtag eingebracht werde.

Die neue Fassung darf daher noch nicht als bereits geltendes Bundesländerrecht dargestellt werden.

Bis zum Inkrafttreten bleibt das BVerwG-Urteil für die derzeit geltende Fassung von § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 zentral.

#Access Provider, Host Provider und weitere Beteiligte

An einer Glücksspielwebsite können mehrere Unternehmen beteiligt sein.

Nicht jeder Beteiligte ist deshalb automatisch rechtlich für das Glücksspielangebot verantwortlich.

BeteiligterTypische Rolle
GlücksspielanbieterVeranstaltet oder vermittelt das Glücksspiel
GGLBeaufsichtigt den länderübergreifenden Glücksspielmarkt und bekämpft unerlaubte Angebote
Access ProviderVermittelt Nutzern den Zugang zum Internet
Host ProviderStellt technische Hosting-Infrastruktur bereit
RegistrarVerwaltet die Registrierung einer Domain
ZahlungsdienstleisterKann bei Maßnahmen gegen Zahlungsströme betroffen sein

Die Unterscheidung ist besonders für Netzsperren wichtig.

Eine technische Beteiligung an der Erreichbarkeit einer Website bedeutet nicht automatisch eine identische rechtliche Verantwortlichkeit.

#Netzsperre, Payment Blocking und OASIS sind nicht dasselbe

Mehrere Instrumente des deutschen Glücksspielrechts werden häufig miteinander verwechselt.

Sie verfolgen jedoch unterschiedliche Zwecke.

MaßnahmeZielTypischer AdressatWirkung für Spieler
UntersagungsverfügungUnerlaubtes Angebot beendenVeranstalter oder VermittlerAngebot soll eingestellt werden
NetzsperreZugang oder Verfügbarkeit beschränkenJe nach Rechtslage Infrastruktur- oder VermittlungsdienstWebsite kann nicht erreichbar sein
Maßnahme gegen Host ProviderBereitstellung des Angebots beeinflussenHosting- oder VermittlungsdienstDomain oder Website kann unzugänglich werden
Payment BlockingZahlungsströme unterbindenZahlungs- und FinanzdienstleisterEin- oder Auszahlungen können betroffen sein
OASIS-SperreTeilnahme gesperrter Personen verhindernGlücksspielanbieter und betroffene Person im SperrsystemPerson darf an erfassten Glücksspielen nicht teilnehmen

Payment Blocking ist in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 GlüStV 2021 geregelt.

Eine Netzsperre betrifft dagegen die Erreichbarkeit eines Angebots.

OASIS verfolgt wiederum einen anderen Zweck. Das Spielersperrsystem betrifft den Sperrstatus einer Person.

Die GGL sperrt also nicht einzelne Spieler über deren IP-Adresse.

#Was bedeutet eine Netzsperre für den Glücksspielanbieter?

Eine aus Deutschland nicht erreichbare Domain bedeutet nicht automatisch, dass das Unternehmen weltweit seinen Betrieb eingestellt hat.

Ebenso wenig muss die gesamte Website gelöscht worden sein.

Das Unternehmen kann technisch weiterhin Server betreiben oder Angebote in anderen Staaten bereitstellen.

Eine Netzsperre zielt grundsätzlich auf die Erreichbarkeit des betroffenen Angebots innerhalb des regulierten Marktes.

Das ist von einer vollständigen Entfernung der Website zu unterscheiden.

Bei Maßnahmen gegenüber einem Host Provider kann es allerdings auch zu einer Entfernung vom Server kommen.

Nein.

Die technische Erreichbarkeit einer Website beweist keine deutsche Glücksspielerlaubnis.

Ein unerlaubtes Angebot kann beispielsweise noch Gegenstand eines Verwaltungsverfahrens sein. Auch ein Wechsel der technischen Infrastruktur kann die Erreichbarkeit beeinflussen.

Für Spieler ist deshalb die amtliche Whitelist der bessere Ausgangspunkt.

Die GGL veröffentlicht dort Anbieter und Vermittler, die über eine deutsche Erlaubnis oder Konzession verfügen.

Die Liste wird anlassbezogen und mindestens monatlich aktualisiert.

Umgekehrt beweist auch eine nicht erreichbare Website allein keine GGL-Maßnahme.

Eine Website kann aus vielen anderen Gründen ausfallen.

Dazu gehören:

  • Wartungsarbeiten,
  • technische Störungen,
  • DNS-Probleme,
  • Fehler eines Providers,
  • regionale Verbindungsprobleme,
  • die Einstellung eines Angebots.

Der rechtliche Status sollte deshalb nicht aus einer Browsermeldung abgeleitet werden.

#Praktisches Beispiel einer Netzsperre

Ein Anbieter stellt in Deutschland ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel ohne erforderliche Erlaubnis bereit.

Die Glücksspielaufsicht stellt das Angebot fest und geht gegen den Verantwortlichen vor.

Der Anbieter setzt das Angebot trotzdem fort.

Die Behörde prüft deshalb weitere Vollzugsinstrumente.

Dazu können nach der jeweils geltenden Rechtslage Maßnahmen gegenüber beteiligten Infrastruktur- oder Vermittlungsdiensten gehören.

Für Nutzer in Deutschland kann die betreffende Domain anschließend nicht mehr erreichbar sein.

Dieses Beispiel zeigt die Grundlogik. Es beschreibt keinen zwingenden Verfahrensablauf für jeden Einzelfall.

#Was tun, wenn eine Glücksspielseite plötzlich nicht erreichbar ist?

Eine Fehlermeldung sollte zunächst nicht automatisch als Beweis einer behördlichen Sperre verstanden werden.

Gleichzeitig sollte eine mögliche Netzsperre nicht ohne Prüfung als gewöhnliche Störung abgetan werden.

Für Spieler sind folgende Schritte sinnvoll:

  1. Prüfen Sie den Anbieter in der amtlichen GGL-Whitelist.
  2. Achten Sie auf die genaue Domain des Angebots.
  3. Prüfen Sie offizielle Informationen der GGL.
  4. Nutzen Sie keine Ersatzwege zu einem unerlaubten Angebot.
  5. Melden Sie einen konkreten Verdacht gegebenenfalls über das Hinweisportal der GGL.

Die GGL empfiehlt bei Meldungen möglichst genaue Angaben zum beobachteten Angebot.

Hilfreich können die vollständige URL, Zeitpunkt und Beschreibung des Vorgangs sowie vorhandene Nachweise sein.

Eine technische Möglichkeit, eine Sperre zu umgehen, verändert den rechtlichen Status des Glücksspielangebots nicht.

Anleitungen zur Umgehung einer Netzsperre gehören deshalb nicht zu einer Prüfung der Legalität.

#Bedeutet eine Netzsperre eine Strafe für Spieler?

Eine Netzsperre ist zunächst eine Maßnahme gegen die Erreichbarkeit eines Glücksspielangebots.

Sie ist keine individuelle OASIS-Spielersperre und keine automatische Bestrafung eines bestimmten Nutzers.

Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann allerdings eine eigenständige strafrechtliche Bedeutung haben. § 285 StGB ist dabei eine relevante Vorschrift.

Diese Frage ist von der technischen Netzsperre zu trennen.

Für Spieler ist daher entscheidend, vor einer Teilnahme zu prüfen, ob der Anbieter in Deutschland erlaubt ist.

#Häufige Irrtümer über IP Blocking

#„Die GGL kann jeden Internetprovider jederzeit zur Sperre verpflichten.“

Nach der am 13. September 2026 geltenden Fassung stimmt das nicht.

Das BVerwG hat die Voraussetzungen für Sperranordnungen gegenüber gewöhnlichen Zugangsvermittlern eng ausgelegt.

Eine bereits unterzeichnete Neuregelung soll diesen Adressatenkreis künftig erweitern. Sie ist jedoch noch nicht in Kraft.

#„Seit dem BVerwG Urteil gibt es kein IP Blocking mehr.“

Auch das ist falsch.

Das Gericht hat Netzsperren nicht allgemein verboten. Es hat die Anwendung der bestehenden Rechtsgrundlage gegenüber bestimmten Zugangsvermittlern begrenzt.

Die GGL verlagerte ihre Praxis insbesondere auf Host Provider und andere Vermittlungsdienste.

Die Erreichbarkeit beweist keine deutsche Erlaubnis.

Maßgeblich ist insbesondere, ob der Anbieter über eine erforderliche deutsche Erlaubnis verfügt. Die amtliche Whitelist bietet dafür die zentrale Orientierung.

#„Eine nicht erreichbare Website wurde sicher von der GGL gesperrt.“

Nein.

Auch technische Störungen, Wartung oder Probleme mit Domain- und Hosting-Infrastruktur können eine Website unzugänglich machen.

#„IP Blocking löscht die Website weltweit.“

Nein.

Eine Netzsperre kann den Zugriff aus Deutschland begrenzen, ohne die Website weltweit zu beseitigen.

Eine Entfernung durch einen Host Provider kann dagegen weitergehende technische Folgen haben.

#„Netzsperre und OASIS sind dasselbe.“

Nein.

Eine Netzsperre betrifft ein Online-Angebot. OASIS betrifft den Sperrstatus einer Person für die Teilnahme an bestimmten Glücksspielen.

#„Netzsperre und Payment Blocking sind dasselbe.“

Nein.

Netzsperren betreffen die Erreichbarkeit eines Angebots. Payment Blocking richtet sich gegen bestimmte Zahlungsströme für unerlaubtes Glücksspiel.

Nein.

Die rechtliche Zulässigkeit eines Angebots hängt nicht davon ab, ob eine technische Sperre überwunden werden kann.

#FAQ zu Netzsperren und IP Blocking

#Was ist IP Blocking beim Glücksspiel?

Damit werden Maßnahmen bezeichnet, die den Zugriff auf unerlaubte Online-Glücksspielangebote aus Deutschland technisch beschränken sollen.

Der Begriff bedeutet nicht, dass jede Maßnahme ausschließlich durch Sperrung einer einzelnen IP-Adresse umgesetzt wird.

#Was ist eine Netzsperre?

Eine Netzsperre macht ein bestimmtes Online-Angebot für Nutzer innerhalb eines bestimmten Zugriffsbereichs technisch nicht oder nur eingeschränkt erreichbar.

Die Website muss dadurch nicht weltweit gelöscht werden.

#Warum setzt die GGL Netzsperren ein?

Netzsperren ergänzen andere Maßnahmen gegen unerlaubtes Glücksspiel.

Sie kommen insbesondere ins Spiel, wenn Maßnahmen gegen Veranstalter oder Vermittler nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend sind.

#Kann die GGL meinen Internetanbieter zu einer Sperre verpflichten?

Nach der derzeit geltenden Norm gelten dafür die vom BVerwG 2025 beschriebenen engen Voraussetzungen.

Ein gewöhnlicher Access Provider ist nicht allein wegen der Vermittlung des Internetzugangs automatisch verantwortlich.

Eine 2026 unterzeichnete Neuregelung soll künftig ausdrücklich auch Fälle der reinen Durchleitung erfassen.

#Was hat das Bundesverwaltungsgericht 2025 entschieden?

Das BVerwG entschied am 19. März 2025 über § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 GlüStV 2021.

Die Vorschrift enthält nach dem Urteil eine statische Rechtsgrundverweisung auf §§ 8 bis 10 TMG.

Im konkreten Fall erfüllte der Zugangsvermittler die erforderlichen Verantwortlichkeitsvoraussetzungen nicht.

#Gibt es nach dem BVerwG Urteil noch Netzsperren?

Ja.

Das Urteil hat Netzsperren nicht generell abgeschafft.

Die GGL setzte nach eigenen Angaben verstärkt auf Maßnahmen gegenüber Host Providern und anderen Vermittlungsdiensten.

Zusätzlich haben die Länder 2026 eine neue gesetzliche Regelung für Netzsperren vereinbart.

#Was ist der Unterschied zwischen Access Provider und Host Provider?

Ein Access Provider vermittelt Endkunden den Internetzugang.

Ein Host Provider stellt dagegen Infrastruktur bereit, über die Inhalte oder Websites technisch verfügbar gemacht werden.

Diese unterschiedlichen Rollen können zu unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen führen.

#Warum kann eine gesperrte Casino Website später wieder erreichbar sein?

Nach Angaben der GGL kann beispielsweise ein Wechsel des Infrastruktur- oder Vermittlungsdienstes dazu führen.

Die Behörde muss dann gegebenenfalls den aktuellen Dienst identifizieren und weitere Maßnahmen prüfen.

Die erneute Erreichbarkeit bedeutet nicht automatisch, dass das Angebot legal geworden ist.

Nein.

Technische Erreichbarkeit und staatliche Erlaubnis sind unterschiedliche Fragen.

Spieler sollten den Anbieter in der amtlichen Whitelist überprüfen.

Die GGL veröffentlicht eine amtliche Whitelist der erlaubten Glücksspielanbieter.

Sie enthält Anbieter und Vermittler mit einer deutschen Erlaubnis oder Konzession und wird regelmäßig aktualisiert.

#Ist eine Netzsperre dasselbe wie OASIS?

Nein.

Eine Netzsperre betrifft den Zugang zu einer Website oder einem Online-Angebot.

OASIS ist dagegen das deutsche Spielersperrsystem und betrifft einzelne Personen.

#Was ist der Unterschied zwischen IP Blocking und Payment Blocking?

IP Blocking beziehungsweise eine Netzsperre betrifft die technische Erreichbarkeit eines Angebots.

Payment Blocking soll dagegen die Mitwirkung bestimmter Zahlungsdienstleister an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel unterbinden.

#Kann eine Netzsperre technisch umgangen werden?

Technische Sperren bedeuten nicht zwingend, dass eine Website weltweit nicht mehr existiert.

Eine technische Umgehungsmöglichkeit verändert jedoch weder die deutsche Erlaubnislage noch den Status eines unerlaubten Glücksspielangebots.

#Was kann ich tun, wenn meine Glücksspielseite nicht mehr erreichbar ist?

Prüfen Sie zunächst die amtliche Whitelist und die genaue Domain.

Bei einem Verdacht auf unerlaubtes Glücksspiel können Sie das Hinweisportal der GGL nutzen.

Eine Umgehung der Sperre ist keine Methode zur Prüfung der Legalität.

Die wichtigsten Informationen zur aktuellen Rechtslage finden sich bei Behörden, Gerichten und in den amtlichen Gesetzestexten.