GGL Whitelist: Legale Glücksspielanbieter in Deutschland prüfen
Auf dieser Seite
- Was ist die amtliche Glücksspiel Whitelist?
- Was ein Eintrag tatsächlich bestätigt
- Wer steht auf der Whitelist?
- Welche Glücksspielarten lassen sich filtern?
- Wie liest man einen Anbieter-Eintrag?
- Erstmaliges Erlaubnisdatum
- Folgeerlaubnisdatum
- Vertriebsweg
- Marke und Erlaubnisinhaber sind nicht dasselbe
- Warum jede Glücksspielart einzeln geprüft werden muss
- Domain, Vertriebsgebiet und Zuständigkeit prüfen
- Die konkrete Domain
- Vertriebsgebiet
- Zuständigkeit
- Erlaubnishinweis auf der Website
- Wie lässt sich die Whitelist für Casino und Wettanbieter Toplisten nutzen?
- Regulatory Check ist kein Quality Score
- Welche legalen Anbieter fehlen in der Whitelist?
- Bei Online-Angeboten ist die Prüfung eindeutiger
- Praktischer Check für Online Casinos
- Praktischer Check für Wettanbieter
- Die wichtigsten Felder der Whitelist
- Typische Situationen richtig einordnen
- Häufige Irrtümer über die GGL Whitelist
- Alle Anbieter auf der Whitelist werden von der GGL reguliert
- Wenn eine Marke gelistet ist, sind alle ihre Spiele erlaubt
- Wenn die Firma gelistet ist, ist jede Domain erlaubt
- Die Whitelist zeigt die besten Online Casinos
- Ein Whitelist-Eintrag garantiert schnelle Auszahlungen
- Jeder legale Glücksspielbetrieb muss auf der Whitelist stehen
- Eine Malta-Lizenz ersetzt die deutsche Erlaubnis
- Eine .de-Domain beweist eine deutsche Lizenz
- Die Whitelist wird einmal jährlich aktualisiert
- Das erste Erlaubnisdatum beweist die heutige Gültigkeit
- Whitelist und öffentliche Abmahnungen sind dasselbe
- FAQ zur GGL Whitelist
- Was ist die GGL Whitelist?
- Wie oft wird die Whitelist aktualisiert?
- Wie prüfe ich eine deutsche Casino Lizenz?
- Wie prüfe ich einen legalen Wettanbieter in Deutschland?
- Sind alle Glücksspielarten eines gelisteten Anbieters automatisch erlaubt?
- Warum muss die genaue Domain geprüft werden?
- Was bedeutet Vertriebsgebiet?
- Sind alle Anbieter der Whitelist GGL-Lizenznehmer?
- Ist ein Online Casino ohne Whitelist-Eintrag illegal?
- Reicht eine ausländische Glücksspiellizenz für Deutschland?
- Kann die Whitelist für Casino und Wettanbieter Toplisten verwendet werden?
- Bewertet die GGL die Qualität eines Anbieters?
- Offizielle Quellen und weiterführende Links

Die GGL Whitelist ist die zentrale amtliche Quelle, um legale Glücksspielanbieter in Deutschland zu prüfen. Sie zeigt Veranstalter und Vermittler mit einer Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Wer eine Casino Lizenz in Deutschland prüfen oder den Status eines Wettanbieters kontrollieren möchte, sollte jedoch mehr als den Firmennamen betrachten. Entscheidend sind Glücksspielart, Domain, Vertriebsgebiet und zuständige Behörde.
Zum Zeitpunkt unserer Prüfung am 14. September 2026 trug die Whitelist den Stand 7. September 2026. Die Liste wird anlassbezogen und mindestens einmal monatlich aktualisiert.
#Was ist die amtliche Glücksspiel Whitelist?
Die rechtliche Grundlage der Whitelist steht in § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. Danach wird eine gemeinsame amtliche Liste der erlaubten Veranstalter und Vermittler veröffentlicht.
Aufgenommen werden grundsätzlich Unternehmen mit einer Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder legale Glücksspielbetrieb Deutschlands dort erscheinen muss. Das Gesetz nennt mehrere ausdrückliche Ausnahmen.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder stellt die Liste im Internet bereit. Sie enthält sowohl Angebote unter GGL-Aufsicht als auch Angebote anderer deutscher Glücksspielaufsichtsbehörden.
Die Whitelist ist deshalb keine reine Liste von GGL-Lizenznehmern.
#Was ein Eintrag tatsächlich bestätigt
Ein Eintrag bestätigt den regulatorischen Erlaubnisstatus des aufgeführten Angebots im dokumentierten Umfang.
Die Whitelist ist dagegen kein:
- Qualitätsranking,
- Vergleichsportal,
- Sicherheitsrating,
- Casino-Test,
- Wettanbieter-Test,
- Verzeichnis der besten Anbieter.
Eine Aufnahme bedeutet daher nicht, dass die GGL einen Anbieter empfiehlt. Auch Aussagen über Auszahlungen, Kundenservice, Bonusbedingungen oder Quoten lassen sich daraus nicht ableiten.
Nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021 dürfen öffentliche Glücksspiele grundsätzlich nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden.
#Wer steht auf der Whitelist?
Die Liste umfasst unterschiedliche Veranstalter und Vermittler. Ihre Erlaubnisse können von der GGL oder einer zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde eines Landes stammen.
Das ist wichtig, weil die Glücksspielaufsicht in Deutschland auf mehrere Behörden verteilt ist.
Die GGL übernimmt insbesondere länderübergreifende Aufgaben. Dazu gehören unter anderem Sportwetten, Pferdewetten im Internet, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Auch bestimmte Soziallotterien und gewerbliche Spielvermittler fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.
Andere Bereiche verbleiben zumindest teilweise bei den Ländern. Beispiele sind Spielbanken, staatliche Lotterien und Online-Casinospiele nach den landesrechtlichen Modellen.
Deshalb wäre die Aussage „Alle Anbieter auf der Whitelist werden von der GGL beaufsichtigt“ falsch.
#Welche Glücksspielarten lassen sich filtern?

Die aktuelle Whitelist bietet einen Filter nach Glücksspielart. Bei unserer Prüfung waren folgende Kategorien verfügbar:
- Sportwetten
- Virtuelle Automatenspiele
- Online-Poker
- Pferdewetten im Internet
- Gewerbliche Spielvermittlung
- Soziallotterien
- Staatliche Klassenlotterien (GKL)
- Lotterieeinnehmer der GKL
- Staatliche Lotterien des DLTB
- Casinospiele in Spielbanken
- Online-Casinospiele
- Sparlotterien
Zusätzlich lässt sich nach Zuständigkeit filtern. Zur Auswahl stehen die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes und die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Dieser Filter beantwortet eine wichtige Frage: Welche Behörde ist für das konkrete Angebot zuständig?
#Wie liest man einen Anbieter-Eintrag?

Die Whitelist enthält mehr Informationen als einen Firmennamen. Welche Felder erscheinen, hängt von der Glücksspielart und vom jeweiligen Eintrag ab.
Typische Angaben sind Name und Anschrift des Veranstalters oder Vermittlers. Hinzukommen Glücksspielart, Vertriebsgebiet und Zuständigkeit.
Bei entsprechenden Angeboten können außerdem Internetseiten, Vertriebsweg und Standorte erscheinen. Bei Online-Angeboten finden sich häufig auch Erlaubnisdaten.
#Erstmaliges Erlaubnisdatum
Dieses Datum zeigt, wann die betreffende Erlaubnis erstmals erteilt wurde.
Es sollte nicht isoliert als Nachweis einer heute bestehenden Erlaubnis verwendet werden. Entscheidend ist der aktuelle Eintrag in der Whitelist.
#Folgeerlaubnisdatum
Bei manchen Einträgen wird zusätzlich ein Folgeerlaubnisdatum angegeben.
Damit lässt sich nachvollziehen, wann eine weitere Erlaubnis auf die ursprüngliche Erlaubnis folgte. Auch hier bleibt der aktuelle Listenstatus der entscheidende Kontrollpunkt.
#Vertriebsweg
Bei bestimmten Glücksspielarten weist die Whitelist einen Vertriebsweg aus.
Bei Sportwetten finden sich beispielsweise Einträge für Online-Vertrieb, stationären Vertrieb oder Kombinationen beider Vertriebsformen. Das Feld sollte deshalb immer im konkreten Eintrag gelesen werden.
#Marke und Erlaubnisinhaber sind nicht dasselbe
Spieler kennen häufig die Marke eines Casinos oder Wettanbieters. Die staatliche Erlaubnis wird jedoch einem konkreten Rechtsträger erteilt.
Dieser Unterschied ist für jede Lizenzprüfung entscheidend.
Eine bekannte Marke kann von einer Gesellschaft betrieben werden, deren Name sich deutlich vom Markennamen unterscheidet. Umgekehrt kann dieselbe Gesellschaft mehrere Angebote betreiben.
Für eine regulatorische Prüfung sollten deshalb mindestens vier Angaben zusammengeführt werden:
- Marke,
- rechtlicher Betreiber,
- Glücksspielart,
- konkrete Domain.
Nur nach dem Markennamen zu suchen, kann zu falschen Ergebnissen führen.
#Warum jede Glücksspielart einzeln geprüft werden muss
Ein Betreiber kann mehrfach in der Whitelist erscheinen. Das ist kein Fehler, sondern kann auf verschiedene Erlaubnisse zurückgehen.
Eine Gesellschaft kann beispielsweise eine Erlaubnis für Sportwetten besitzen und zusätzlich virtuelle Automatenspiele anbieten dürfen.
Der Eintrag für Sportwetten beweist die zweite Erlaubnis jedoch nicht.
Die aktuelle Whitelist zeigt dieses Prinzip auch praktisch. Unternehmen können unter demselben Rechtsträger mit mehreren getrennten Glücksspielarten aufgeführt sein.
Wer Slots prüfen möchte, muss deshalb einen Eintrag für virtuelle Automatenspiele finden. Eine vorhandene Sportwettenerlaubnis reicht dafür nicht.
Diese Trennung entspricht auch § 4 GlüStV 2021. Das Gesetz unterscheidet ausdrücklich zwischen den verschiedenen erlaubnisfähigen Formen des Online-Glücksspiels.
#Domain, Vertriebsgebiet und Zuständigkeit prüfen

Nach der Glücksspielart sind drei weitere Angaben besonders wichtig.
#Die konkrete Domain
Eine Erlaubnis sollte nicht pauschal auf jede Website einer Marke übertragen werden.
Die in der Whitelist aufgeführte Internetseite muss mit dem tatsächlich besuchten Angebot verglichen werden. Eine ähnliche Domain, andere Top-Level-Domain oder internationale Markenwebsite ist nicht automatisch eingeschlossen.
Für Online-Glücksspiel enthält § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 zusätzlich eine klare Vorgabe. Das Angebot muss unter einer Internetdomain mit der länderspezifischen Top-Level-Domain „.de“ angeboten werden.
Auch die GGL weist darauf hin, dass erlaubte deutsche Online-Angebote eine .de-Domain verwenden müssen. Eine andere Domainendung spricht bei einem an Deutschland gerichteten Online-Glücksspielangebot gegen eine deutsche Erlaubnis.
Umgekehrt gilt jedoch nicht: „.de bedeutet automatisch legal“.
Die Domainendung allein ersetzt niemals die Kontrolle der Whitelist.
#Vertriebsgebiet
Das Vertriebsgebiet zeigt, für welchen räumlichen Bereich das dokumentierte Angebot zugelassen ist.
Je nach Eintrag kann beispielsweise ein länderübergreifendes oder bundesweites Vertriebsgebiet angegeben sein. Andere Angebote sind auf ein bestimmtes Bundesland begrenzt.
Gerade Online-Casinospiele zeigen, warum dieses Feld wichtig ist. Die aktuelle Whitelist enthält Angebote mit einem auf Schleswig-Holstein begrenzten Vertriebsgebiet.
Ein solcher Eintrag darf nicht pauschal als bundesweit verfügbares Online-Casino interpretiert werden.
#Zuständigkeit
Die Zuständigkeit zeigt, welche Glücksspielaufsicht für das Angebot verantwortlich ist.
Bei vielen länderübergreifenden Online-Angeboten ist dies die GGL. Andere Einträge weisen eine Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes aus.
Die GGL selbst erklärt, dass sich die Zuständigkeit nach Glücksspielart und Veranstaltungsgebiet unterscheiden kann.
#Erlaubnishinweis auf der Website
Legale Online-Angebote müssen auch auf ihrer eigenen Website Informationen zur Erlaubnis bereitstellen.
Nach § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 muss auf der Startseite gut sichtbar auf die staatliche Erlaubnis hingewiesen werden. Außerdem muss die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde erkennbar sein.
Dieser Hinweis ist ein zusätzlicher Kontrollpunkt.
Er ersetzt aber nicht die Whitelist. Eine Behauptung auf einer Betreiberwebsite ist schwächer als der Eintrag in der amtlichen Liste.
Die GGL bezeichnet den Blick in die Whitelist ebenfalls als sichersten Kontrollweg für Online-Angebote.
#Wie lässt sich die Whitelist für Casino und Wettanbieter Toplisten nutzen?
Für redaktionelle Casino- und Wettanbieter-Vergleiche sollte die Whitelist als regulatorischer Eingangsfilter dienen.
Die Reihenfolge ist dabei wichtig:
- Rechtlichen Betreiber identifizieren.
- Betreiber in der aktuellen Whitelist suchen.
- Richtige Glücksspielart bestätigen.
- Angegebene Domain mit dem bewerteten Angebot vergleichen.
- Vertriebsgebiet kontrollieren.
- Zuständige Behörde erfassen.
- Datum der Whitelist-Prüfung dokumentieren.
- Erst danach kommerzielle Bewertungskriterien anwenden.
So werden regulatorische und redaktionelle Bewertung voneinander getrennt.
Eine sinnvolle interne Datentabelle enthält Marke, Legal Entity, Glücksspielart, Domain und Erlaubnisstatus. Hinzukommen Erlaubnisdatum, Vertriebsgebiet, Behörde, Prüfdatum und Quellenlink.
Bei mehreren Glücksspielarten sollten getrennte Zeilen oder Statusfelder verwendet werden.
#Regulatory Check ist kein Quality Score
Nach der regulatorischen Prüfung können Redaktionen weitere Kriterien bewerten.
Dazu gehören beispielsweise Produktauswahl, Benutzerführung, Zahlungsoptionen, Kundenservice, Wettquoten oder Transparenz der Bedingungen.
Diese Kriterien stammen nicht aus der Whitelist.
Zwei Anbieter können deshalb beide eine gültige staatliche Erlaubnis besitzen und trotzdem sehr unterschiedliche Produkte anbieten.
Die GGL entscheidet mit dem Whitelist-Eintrag nicht, welcher Anbieter bessere Quoten oder schnellere Auszahlungen bietet.
#Welche legalen Anbieter fehlen in der Whitelist?

Die Whitelist ist umfassend, aber bewusst nicht vollständig für jede Form legalen Glücksspiels.
§ 9 Abs. 8 Satz 2 GlüStV 2021 nennt sieben Gruppen, die nicht in die gemeinsame amtliche Liste aufgenommen werden.
Dazu gehören:
- Spielhallenbetreiber und Aufsteller von Geldspielgeräten nach der Spielverordnung.
- Annahmestellen der Veranstalter nach § 10 Abs. 2 GlüStV 2021.
- Gewerbliche Spielvermittler, die nur in einem Land tätig sind.
- Örtliche Verkaufsstellen der Lotterieeinnehmer der GKL.
- Anbieter kleiner Lotterien nach § 18 GlüStV 2021.
- Betreiber örtlicher Wettvermittlungsstellen.
- Totalisatoren und Buchmacher nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.
Deshalb gilt nicht für jede terrestrische Glücksspielstätte: „Nicht auf der Whitelist bedeutet illegal“.
Andere Erlaubnis- und Aufsichtsstrukturen können einschlägig sein.
#Bei Online-Angeboten ist die Prüfung eindeutiger
Für Online-Glücksspiel formuliert die GGL die Regel wesentlich klarer.
Online-Glücksspielanbieter mit staatlicher Erlaubnis aus Deutschland werden auf der amtlichen Whitelist geführt. Laut GGL sind Online-Glücksspielangebote ohne entsprechenden Whitelist-Eintrag illegal.
Diese Aussage darf jedoch nicht ungeprüft auf die gesetzlich ausgenommenen terrestrischen Angebote übertragen werden.
#Praktischer Check für Online Casinos

Wer ein Online-Casino prüfen möchte, kann die Kontrolle in wenigen Schritten durchführen.
- Öffnen Sie die aktuelle amtliche Whitelist.
- Suchen Sie nach Marke oder Betreiber.
- Prüfen Sie die angegebene Glücksspielart.
- Vergleichen Sie die eingetragene Domain.
- Kontrollieren Sie das Vertriebsgebiet.
- Prüfen Sie die zuständige Behörde.
- Beachten Sie den Stand der Whitelist.
Ein Beispiel verdeutlicht den wichtigsten Punkt.
Sie finden Betreiber X in der Kategorie Sportwetten. Sie möchten auf derselben Marke jedoch virtuelle Automatenspiele nutzen.
Der Sportwetteneintrag reicht dafür nicht. Suchen Sie zusätzlich nach einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele und vergleichen Sie die zugehörige Domain.
#Praktischer Check für Wettanbieter
Bei einem Wettanbieter funktioniert die Prüfung ähnlich.
Suchen Sie zunächst den tatsächlichen Betreiber. Bestätigen Sie danach ausdrücklich die Kategorie Sportwetten.
Vergleichen Sie anschließend Domain und Vertriebsweg mit dem genutzten Angebot. Kontrollieren Sie außerdem Vertriebsgebiet und zuständige Behörde.
Bei der Bewertung konkreter Wettmöglichkeiten kann zusätzlich das behördlich zulässige Sportwettenprogramm relevant sein. Die Whitelist allein beantwortet nicht, ob jeder denkbare Wettmarkt angeboten werden darf.
#Die wichtigsten Felder der Whitelist
Die folgende Tabelle hilft beim Lesen einzelner Einträge. Nicht jedes Feld erscheint bei jeder Glücksspielart.
| Feld | Was bedeutet es? | Warum wichtig? |
| Anbieter | Rechtlicher Veranstalter oder Vermittler | Verhindert Verwechslungen zwischen Marke und Erlaubnisinhaber |
| Glücksspielart | Kategorie der erteilten Erlaubnis | Eine Erlaubnis gilt nicht automatisch für andere Glücksspielarten |
| Internetseite | In der Liste erfasste Domain oder Website | Ermöglicht den Abgleich mit dem tatsächlich genutzten Angebot |
| Vertriebsgebiet | Räumlicher Geltungsbereich des Angebots | Zeigt, ob eine Erlaubnis regional oder länderübergreifend gilt |
| Vertriebsweg | Art des Vertriebs | Kann zwischen online und stationär unterscheiden |
| Zuständigkeit | Verantwortliche Glücksspielaufsicht | Zeigt, ob GGL oder Landesaufsicht zuständig ist |
| Erstmaliges Erlaubnisdatum | Datum der ersten dokumentierten Erlaubnis | Liefert historischen Kontext zum Erlaubnisstatus |
| Folgeerlaubnisdatum | Datum einer nachfolgenden Erlaubnis | Dokumentiert eine weitere Erlaubniserteilung |
| Stand der Whitelist | Aktualitätsdatum der Liste | Entscheidend für die zeitliche Einordnung der Prüfung |
Die Felder müssen immer zusammen gelesen werden. Besonders Domain, Glücksspielart und Vertriebsgebiet können die Reichweite eines Eintrags entscheidend begrenzen.
#Typische Situationen richtig einordnen
| Situation | Schlussfolgerung |
| Anbieter, richtige Glücksspielart und richtige Domain sind gelistet | Der regulatorische Status des konkreten Angebots ist grundsätzlich bestätigt |
| Anbieter ist nur für eine andere Glücksspielart gelistet | Keine automatische Erlaubnis für die gesuchte Glücksspielart |
| Online-Domain ist nicht gelistet | Der deutsche Erlaubnisstatus des konkreten Online-Angebots ist nicht bestätigt |
| Anbieter besitzt nur eine ausländische Lizenz | Diese ersetzt keine erforderliche deutsche Erlaubnis |
| Örtliche Spielhalle fehlt in der Whitelist | Daraus allein folgt wegen der gesetzlichen Ausnahme keine Illegalität |
| Online-Casino ist nur für ein Bundesland gelistet | Erlaubnis nicht ohne Weiteres auf ganz Deutschland übertragen |
Die Tabelle zeigt, warum eine reine Firmensuche nicht ausreicht. Der konkrete Umfang des Eintrags entscheidet.
#Häufige Irrtümer über die GGL Whitelist
#Alle Anbieter auf der Whitelist werden von der GGL reguliert
Nein. Die Liste enthält auch Angebote unter der Aufsicht deutscher Landesbehörden. Die zuständige Behörde wird im jeweiligen Eintrag angegeben.
#Wenn eine Marke gelistet ist, sind alle ihre Spiele erlaubt
Nein. Die Erlaubnis muss zur jeweiligen Glücksspielart passen.
Ein Sportwetteneintrag bestätigt beispielsweise nicht automatisch virtuelle Automatenspiele.
#Wenn die Firma gelistet ist, ist jede Domain erlaubt
Nein. Die konkrete Internetseite muss geprüft werden.
Eine ähnliche Domain oder internationale Website sollte nicht aus einem anderen Whitelist-Eintrag abgeleitet werden.
#Die Whitelist zeigt die besten Online Casinos
Nein. Sie dokumentiert regulatorische Informationen und ist kein Qualitätsranking.
Aus ihr lassen sich keine Bewertungen von Bonusbedingungen, Service oder Auszahlungsdauer ableiten.
#Ein Whitelist-Eintrag garantiert schnelle Auszahlungen
Nein. Der Eintrag bestätigt keine bestimmte Auszahlungsgeschwindigkeit oder Servicequalität.
#Jeder legale Glücksspielbetrieb muss auf der Whitelist stehen
Nein. § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 enthält ausdrückliche Ausnahmen. Dazu gehören unter anderem Spielhallen und örtliche Wettvermittlungsstellen.
#Eine Malta-Lizenz ersetzt die deutsche Erlaubnis
Nein. Für ein an Deutschland gerichtetes erlaubnispflichtiges Glücksspielangebot ist die erforderliche deutsche Erlaubnis entscheidend.
§ 4 GlüStV 2021 macht die Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde zur Grundlage des legalen Angebots.
#Eine .de-Domain beweist eine deutsche Lizenz
Nein. § 6e Abs. 3 schreibt die .de-Domain für entsprechende erlaubte Online-Angebote vor. Die Domainendung beweist aber nicht selbst die Erlaubniserteilung.
Die Whitelist bleibt der entscheidende Kontrollpunkt.
#Die Whitelist wird einmal jährlich aktualisiert
Nein. Nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 erfolgt die Aktualisierung anlassbezogen und mindestens einmal monatlich.
#Das erste Erlaubnisdatum beweist die heutige Gültigkeit
Nein. Ein historisches Erlaubnisdatum ersetzt keinen aktuellen Listeneintrag.
Deshalb sollte bei jeder Veröffentlichung das aktuelle Prüfdatum dokumentiert werden.
#Whitelist und öffentliche Abmahnungen sind dasselbe
Nein. Die Whitelist dokumentiert erlaubte Veranstalter und Vermittler im vorgesehenen Umfang.
Öffentliche Abmahnungen bilden einen separaten aufsichtsrechtlichen Informationsbereich. Eine Abmahnung bedeutet zudem nicht automatisch, dass die Erlaubnis entfallen ist.
Für professionelle Anbieterprüfungen kann diese Seite als zusätzlicher Due-Diligence-Schritt sinnvoll sein.
#FAQ zur GGL Whitelist
#Was ist die GGL Whitelist?
Die Whitelist ist die gemeinsame amtliche Liste erlaubter Glücksspielveranstalter und Vermittler nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021.
Sie wird von der GGL online bereitgestellt und umfasst auch Angebote unter der Zuständigkeit anderer deutscher Glücksspielaufsichtsbehörden.
#Wie oft wird die Whitelist aktualisiert?
Sie wird anlassbezogen und mindestens einmal monatlich aktualisiert.
Zum Zeitpunkt unserer Prüfung am 14. September 2026 war auf der Whitelist der Stand 7. September 2026 angegeben.
#Wie prüfe ich eine deutsche Casino Lizenz?
Suchen Sie Betreiber oder Marke in der Whitelist. Kontrollieren Sie anschließend Glücksspielart, genaue Domain, Vertriebsgebiet und zuständige Behörde.
Bei Online-Casinospielen ist das Vertriebsgebiet besonders wichtig, weil entsprechende Angebote regional begrenzt sein können.
#Wie prüfe ich einen legalen Wettanbieter in Deutschland?
Suchen Sie den Betreiber in der Whitelist und prüfen Sie ausdrücklich die Kategorie Sportwetten.
Danach sollten Domain, Vertriebsweg, Vertriebsgebiet und zuständige Behörde mit dem konkreten Angebot übereinstimmen.
#Sind alle Glücksspielarten eines gelisteten Anbieters automatisch erlaubt?
Nein. Jede relevante Glücksspielart muss anhand der entsprechenden Erlaubnis geprüft werden.
Ein Eintrag für Sportwetten beweist keine Erlaubnis für Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
#Warum muss die genaue Domain geprüft werden?
Die Erlaubnisprüfung betrifft das konkrete Online-Angebot. Deshalb sollte die tatsächlich besuchte Internetseite mit der in der Whitelist angegebenen Domain abgeglichen werden.
Andere Domains derselben Marke dürfen nicht automatisch gleichbehandelt werden.
#Was bedeutet Vertriebsgebiet?
Das Vertriebsgebiet beschreibt den räumlichen Umfang des jeweiligen Angebots.
Es kann beispielsweise länderübergreifend, bundesweit oder auf ein bestimmtes Bundesland begrenzt sein. Die konkrete Angabe sollte nicht weiter ausgelegt werden.
#Sind alle Anbieter der Whitelist GGL-Lizenznehmer?
Nein. Die Whitelist enthält auch Angebote, die unter der Aufsicht von Glücksspielbehörden der Länder stehen.
Die aktuelle Liste kann ausdrücklich nach GGL- und Landeszuständigkeit gefiltert werden.
#Ist ein Online Casino ohne Whitelist-Eintrag illegal?
Für Online-Glücksspiel ist die Position der GGL eindeutig. Online-Angebote mit staatlicher deutscher Erlaubnis stehen in der Whitelist.
Online-Glücksspielangebote, die dort nicht aufgeführt sind, bezeichnet die GGL als illegal.
Diese Regel darf nicht pauschal auf terrestrische Angebote übertragen werden, die gesetzlich von der Whitelist ausgenommen sind.
#Reicht eine ausländische Glücksspiellizenz für Deutschland?
Nein. Eine ausländische Lizenz ersetzt die erforderliche Erlaubnis nach deutschem Glücksspielrecht nicht.
Für öffentliche Glücksspiele gilt grundsätzlich der Erlaubnisvorbehalt des § 4 GlüStV 2021.
#Kann die Whitelist für Casino und Wettanbieter Toplisten verwendet werden?
Ja. Sie eignet sich als primärer regulatorischer Filter vor der eigentlichen redaktionellen Bewertung.
Der Status sollte vor Veröffentlichung erneut geprüft werden. Whitelist-Einträge können sich durch neue Erlaubnisse, Folgeerlaubnisse oder andere Änderungen verändern.
#Bewertet die GGL die Qualität eines Anbieters?
Nein. Die Whitelist ist kein Bewertungsportal.
Sie sagt nicht, welcher Anbieter bessere Quoten, mehr Spiele, besseren Support oder schnellere Auszahlungen bietet.
#Offizielle Quellen und weiterführende Links
Für eine aktuelle regulatorische Prüfung sollten vorrangig amtliche Quellen verwendet werden.
- Amtliche GGL Whitelist
- § 9 GlüStV 2021 Glücksspielaufsicht
- § 4 GlüStV 2021 Erlaubniserteilung
- § 6e GlüStV 2021 Online Glücksspiel
- GGL FAQ Illegales Glücksspiel erkennen
- GGL FAQ Glücksspielarten und Zuständigkeiten
- GGL Erlaubnisfähiges Glücksspiel
- GGL Öffentliche Abmahnungen
Die Whitelist sollte für aktuelle Anbieterprüfungen immer neu aufgerufen werden. Eine gespeicherte Betreiberliste ist kein dauerhafter Nachweis des gegenwärtigen Erlaubnisstatus.