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GGL Dokumente für Glücksspielanbieter und Erlaubnisverfahren

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GGL Dokumente für Glücksspielanbieter und Erlaubnisverfahren

Der Downloadbereich für Glücksspielanbieter bündelt zentrale GGL Formulare, Anträge, Erklärungen, Merkblätter und technische Unterlagen. Sie unterstützen Anbieter bei Erlaubnisverfahren und bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen. Welche Dokumente benötigt werden, hängt von Glücksspielart und Verfahren ab. Deshalb sollten Anbieter zuerst die Zuständigkeit klären. Danach lassen sich die passenden Unterlagen für den konkreten Antrag oder die laufende Compliance auswählen.

#Welche Dokumente stellt die GGL für Glücksspielanbieter bereit?

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder stellt ihre Dokumente nicht als einheitliches Formularpaket bereit. Der Downloadbereich unterscheidet verschiedene Kategorien mit jeweils eigenem Zweck.

Dazu gehören Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis, Erklärungen für Antragsteller und Merkblätter zu Antragsunterlagen. Zusätzlich veröffentlicht die GGL Musternebenbestimmungen, Musterformulare und technische Dokumente für LUGAS.

Weitere Bereiche enthalten Entscheidungsrichtlinien und Datenschutzhinweise. Bei Fragen zu einzelnen Dokumenten verweist die Behörde auf ihr Kontaktformular.

Die wichtigsten Dokumentgruppen lassen sich wie folgt einordnen:

Dokument oder KategorieZweckFür wen relevant
AnträgeBeantragung einer glücksspielrechtlichen ErlaubnisAntragsteller der jeweiligen Glücksspielart
ErklärungenErgänzung bestimmter ErlaubnisanträgeAntragsteller
MerkblätterInformationen zu Antragsunterlagen und VerfahrenAntragsteller und Compliance
MusternebenbestimmungenOrientierung zu möglichen ErlaubnisbestimmungenAnbieter und Compliance
MusterformulareVorgaben für bestimmte BerichteAntragsteller und Erlaubnisinhaber
LUGAS-DokumenteTechnische Anbindung und ZugangBetroffene Online-Glücksspielanbieter
EntscheidungsrichtlinienKonkretisierung bestimmter regulatorischer EntscheidungenBetroffene Anbieter
DatenschutzhinweiseInformationen zur Verarbeitung personenbezogener DatenAntragsteller und LUGAS-Nutzer

Die Übersicht zeigt einen wichtigen praktischen Punkt. Ein Erlaubnisverfahren besteht nicht automatisch nur aus einem ausgefüllten Antrag. Je nach Glücksspielart können weitere Erklärungen, Nachweise und verfahrensbezogene Unterlagen relevant sein.

#Anträge auf eine glücksspielrechtliche Erlaubnis

Anträge auf eine glücksspielrechtliche Erlaubnis

Der Downloadbereich enthält getrennte Antragsformulare für mehrere Glücksspielarten. Anbieter müssen deshalb zuerst bestimmen, für welches Angebot eine Erlaubnis benötigt wird.

Die GGL veröffentlicht derzeit folgende Anträge:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung/Vermittlung von Pferdewetten im Internet;
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung/Vermittlung von Sportwetten;
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele im Internet;
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Poker im Internet.

Die Aufteilung nach Glücksspielart ist wesentlich. Ein allgemeiner GGL-Erlaubnisantrag für sämtliche regulierten Glücksspielangebote wird in diesem Bereich nicht bereitgestellt.

Auch die Zuständigkeit der Behörde muss berücksichtigt werden. Die GGL ist im Rahmen ihrer Aufgaben unter anderem für Online-Poker, virtuelle Automatenspiele, Sportwetten und Pferdewetten im Internet zuständig.

Hinzu kommen bundesweite Soziallotterien, Klassenlotterien und die gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern. Andere Glücksspielangebote können dagegen in die Zuständigkeit der Länder fallen.

#Erklärungen als Bestandteil der Antragsunterlagen

Neben den eigentlichen Anträgen veröffentlicht die GGL separate Erklärungen für Antragsteller. Diese Dokumente sind ebenfalls bestimmten Verfahren zugeordnet.

Eigene Erklärungen stehen für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker bereit. Dasselbe gilt für Sportwetten sowie Pferdewetten im Internet.

Zusätzlich enthält der Downloadbereich eine Zustimmungserklärung zum Payment Blocking.

Anbieter sollten einen Antrag und die dazugehörige Erklärung deshalb nicht als alternative Dokumente behandeln. Beide erfüllen unterschiedliche Funktionen innerhalb des jeweiligen Verfahrens.

Besonders deutlich wird dies bei Online-Poker und virtuellen Automatenspielen. Die GGL stellt dort neben den Anträgen auch vom Antragsteller auszufüllende Erklärungen und weitere Dokumente bereit.

#Merkblätter erklären die Anforderungen an Antragsunterlagen

Merkblätter sind für die Vorbereitung eines Erlaubnisverfahrens besonders relevant. Sie helfen dabei, die Anforderungen des jeweiligen Verfahrens richtig einzuordnen.

Der Downloadbereich enthält unter anderem Merkblätter für verschiedene erlaubnisfähige Glücksspielangebote. Einige Dokumente beziehen sich nicht auf die Glücksspielart insgesamt, sondern auf einzelne Spiele oder Spielvarianten.

Ein Beispiel ist das Merkblatt für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis einzelner Varianten des Online-Pokerspiels. Rechtsgrundlage ist § 22b Abs. 1 GlüStV 2021.

Weitere Unterlagen betreffen virtuelle Automatenspiele, Sportwetten, Pferdewetten und Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential.

Auch für die gewerbliche Vermittlung eines öffentlichen Glücksspiels veröffentlicht die GGL einen Anforderungskatalog. Dieser betrifft vorzulegende Unterlagen für die Erteilung einer Erlaubnis auf Grundlage des GlüStV 2021.

#Angebotserlaubnis und einzelne Spiele unterscheiden

Bei Online-Poker und virtuellen Automatenspielen muss zwischen unterschiedlichen regulatorischen Ebenen unterschieden werden.

Die Erlaubnis zur Veranstaltung einer Glücksspielart ist nicht mit der Erlaubnis einzelner Spiele oder Spielvarianten gleichzusetzen. Entsprechend existieren hierfür unterschiedliche Dokumente.

Für einzelne Varianten des Online-Pokerspiels verweist die GGL auf § 22b GlüStV 2021. Bei einzelnen virtuellen Automatenspielen sind die Vorgaben des § 22a GlüStV 2021 relevant.

Vor dem Download eines Merkblatts sollte deshalb geprüft werden, welche konkrete Erlaubnis beantragt wird. Die Bezeichnung Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele allein reicht für die Dokumentauswahl nicht immer aus.

#Sportwetten und Pferdewetten im Internet

Für Sportwetten stellt die GGL einen eigenen Antrag und eine ergänzende Erklärung zur Verfügung. Hinzu kommen verfahrensbezogene Hinweise und weitere regulatorische Dokumente.

Im Downloadbereich befinden sich außerdem Musternebenbestimmungen zur Werbung für Sportwetten.

Auch für die Veranstaltung oder Vermittlung von Pferdewetten im Internet existieren ein eigenes Antragsformular und eine gesonderte Erklärung.

Diese Trennung ist relevant, weil Pferdewetten regulatorisch nicht einfach mit Sportwetten gleichgesetzt werden sollten. Pferdewetten bilden ein historisch gewachsenes Sondersegment und umfassen beispielsweise auch Totalisatorwetten.

Die GGL führt für Sportwetten zudem Informationen zu zulässigen Wettmärkten. Anbieter sollten deshalb neben den eigentlichen Antragsunterlagen auch die für ihr Angebot geltenden fachlichen Vorgaben prüfen.

#Online-Poker und virtuelle Automatenspiele

Die GGL ist Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele. Für beide Glücksspielarten veröffentlicht sie spezifische Unterlagen.

Im Downloadbereich stehen getrennte Anträge und Erklärungen bereit. Hinzu kommen Merkblätter, Musternebenbestimmungen und weitere Formulare.

Anbieter sollten insbesondere unterscheiden, ob es um die grundsätzliche Veranstaltung oder um einzelne Spiele geht.

Für einzelne virtuelle Automatenspiele und Varianten von Online-Poker bestehen gesonderte regulatorische Anforderungen. Entsprechend finden sich hierfür zusätzliche Merkblätter im Downloadbereich.

Mit der Erteilung einer Erlaubnis endet die regulatorische Beziehung zur GGL nicht. Die Behörde beaufsichtigt die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten bei beiden Glücksspielarten.

Erlaubnisinhaber und ihre Angebote werden kontinuierlich sowie anlassbezogen geprüft. Bei festgestellten Verstößen gehören auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Ordnungswidrigkeitenverfahren zum Aufgabenbereich der Behörde.

#Lotterien und gewerbliche Spielvermittlung

Der Downloadbereich enthält auch Dokumente für Lotterien mit geringerem Gefährdungspotential. Dazu gehört ein Merkblatt zur Antragstellung nach dem dritten Abschnitt des GlüStV 2021.

Bei Lotterien ist die Zuständigkeit besonders sorgfältig zu prüfen. Nicht jede Lotterie fällt in die Zuständigkeit der GGL.

Bundesweite Soziallotterien werden von der GGL beaufsichtigt. Soziallotterien, deren Angebot auf ein Bundesland beschränkt ist, fallen dagegen grundsätzlich in die Zuständigkeit des jeweiligen Landes.

Damit zeigt sich die föderale Struktur des deutschen Glücksspielrechts besonders deutlich. Der Downloadbereich der GGL ist nicht automatisch die richtige Quelle für jedes Glücksspielangebot in Deutschland.

Für die gewerbliche Spielvermittlung stellt die GGL ebenfalls Unterlagen bereit. Der veröffentlichte Anforderungskatalog betrifft die vorzulegenden Dokumente für ein entsprechendes Erlaubnisverfahren.

#Nicht jedes Online-Casinospiel fällt in die Zuständigkeit der GGL

Bei der Auswahl der Unterlagen muss auch der Begriff Online-Casino sorgfältig verwendet werden.

Online-Poker und virtuelle Automatenspiele fallen in die entsprechenden Zuständigkeitsbereiche der GGL. Virtuelle Tischspiele wie Roulette, Blackjack oder Baccara werden dagegen rechtlich als Online-Casinospiele behandelt.

Private Unternehmen können für diese Online-Casinospiele keine bundesweite Erlaubnis bei der GGL beantragen. Die Regulierung erfolgt auf Ebene der Länder nach den Vorgaben des GlüStV 2021.

Ein Anbieter sollte deshalb nicht allein aufgrund der Online-Vertriebsform davon ausgehen, dass die GGL für das Erlaubnisverfahren zuständig ist.

#Musternebenbestimmungen und ihre Funktion

Neben Anträgen und Merkblättern veröffentlicht die GGL sogenannte Musternebenbestimmungen.

Aktuell stehen unter anderem Musternebenbestimmungen für gewerbliche Spielvermittlung, GKL und Lotterien nach dem dritten Abschnitt des GlüStV 2021 bereit.

Eine weitere Veröffentlichung betrifft virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Für Sportwetten gibt es gesonderte Musternebenbestimmungen zur Werbung.

Diese Dokumente sind von Antragsformularen zu unterscheiden. Sie dienen nicht als allgemeiner Ersatz für die Anforderungen eines konkreten Erlaubnisverfahrens.

Für Compliance-Verantwortliche können sie dennoch relevant sein. Sie zeigen, welche regulatorischen Themen in den jeweiligen Bereichen berücksichtigt werden.

Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Vorgaben und die Bestimmungen der konkret erteilten Erlaubnis.

#Musterformulare für technische und wirtschaftliche Berichte

Nicht alle Dokumente im Downloadbereich dienen unmittelbar der erstmaligen Antragstellung.

Die GGL veröffentlicht beispielsweise ein Muster für den Prüfbericht Pentest OWASP. Daneben steht ein Muster für einen Rentabilitätsbericht gemäß Wirtschaftlichkeitskonzept zur Verfügung.

Damit umfasst der Downloadbereich auch Dokumente zu technischen und wirtschaftlichen Themen.

Anbieter sollten diese Formulare anhand ihres konkreten Anwendungszwecks prüfen. Ihre Veröffentlichung bedeutet nicht, dass jedes Muster jedem Erlaubnisantrag beizufügen ist.

#LUGAS Dokumente und technische Anforderungen

LUGAS Dokumente und technische Anforderungen

Das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem LUGAS ist für bestimmte Online-Glücksspielangebote von zentraler Bedeutung.

Im Downloadbereich veröffentlicht die GGL mehrere Dokumente für die technische Anbindung. Dazu gehören Unterlagen zum Anschluss an das LUGAS Live- und Testsystem.

Außerdem stehen eine Erklärung für den Zugang zu technischen Richtlinien sowie eine Preisliste für die LUGAS-Zentraldateien zur Verfügung.

Die technischen Richtlinien umfassen die Zentraldateien mit der Limitdatei nach § 6c GlüStV 2021 und der Aktivitätsdatei nach § 6h GlüStV 2021.

Daneben existiert die Technische Richtlinie Safe-Server nach § 6i Abs. 2 GlüStV 2021.

#Zugang zum LUGAS-Testsystem

Für den Zugang zum Testsystem ist zunächst eine Anmeldung an der Testumgebung erforderlich.

Nach der Aufnahme erhalten Interessierte anbieterbezogene Informationen zur technischen Anbindung. Die GGL weist darauf hin, dass die Aufnahme abhängig von der Zahl der Anfragen mehrere Tage dauern kann.

Im Testsystem für die Zentraldateien dürfen keine personenbezogenen Echtdaten übermittelt werden.

Die bereitgestellten Informationen dürfen außerdem nur für die Schnittstellenentwicklung zur Anbindung an LUGAS verwendet werden. Eine Verwendung des Testsystems für andere Zwecke ist nicht vorgesehen.

Die Erklärung für den Zugang zu den technischen Richtlinien und weitere LUGAS-Unterlagen befinden sich wiederum im allgemeinen Downloadbereich für Glücksspielanbieter.

#Entscheidungsrichtlinien für besondere regulatorische Anträge

Eine weitere Kategorie bilden die Entscheidungsrichtlinien. Sie sollten nicht mit den allgemeinen Erlaubnisanträgen verwechselt werden.

Eine Richtlinie betrifft die Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages gemäß § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021.

Zusätzlich stellt die GGL dazu ein FAQ für Anbieter bereit.

Eine weitere Entscheidungsrichtlinie behandelt die Anpassung des Höchsteinsatzes gemäß § 22a Abs. 7 Satz 2 GlüStV 2021.

Auch hierzu veröffentlicht die Behörde ein eigenes FAQ. Es richtet sich an Anbieter virtueller Automatenspiele und behandelt das Einsatzlimit.

Diese Dokumente betreffen somit konkrete regulatorische Entscheidungen. Sie ersetzen weder den ursprünglichen Erlaubnisantrag noch die allgemeinen Antragsunterlagen.

#Geldwäscheprävention und gemeinsame Hinweise der Aufsichtsbehörden

Der Downloadbereich enthält auch Dokumente, die über das klassische Erlaubnisverfahren hinausgehen.

Dazu gehören gemeinsame Hinweise der Obersten Aufsichtsbehörden der Länder im Glücksspielsektor gemäß § 51 Abs. 8 GwG.

Sie richten sich an Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, die Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG sind.

Damit wird deutlich, dass die Dokumentensammlung auch die laufende regulatorische Tätigkeit eines Anbieters betrifft.

Die Anforderungen der Geldwäscheprävention sollten jedoch getrennt von den spezifischen Unterlagen eines einzelnen Erlaubnisverfahrens betrachtet werden.

#Datenschutzhinweise im GGL Downloadbereich

Die GGL veröffentlicht außerdem Datenschutzhinweise für verschiedene Verfahren und Systeme.

Ein Dokument betrifft den Online-Dienst zur Erlaubnis für die Veranstaltung von Online-Glücksspiel.

Weitere Hinweise betreffen die Antragsbearbeitung, die LUGAS-Zentraldateien und das Auswertesystem der Safe-Server.

Diese Unterlagen informieren über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie erfüllen damit einen anderen Zweck als Anträge, Erklärungen oder Merkblätter.

Die Kategorien sollten deshalb bei der internen Dokumentenverwaltung eines Anbieters getrennt behandelt werden.

#Welches GGL Dokument benötigt ein Anbieter?

Welches GGL Dokument benötigt ein Anbieter?

Die Suche nach dem richtigen Formular sollte nicht beim Dateinamen beginnen. Ausgangspunkt ist das geplante Glücksspielangebot.

Danach muss geklärt werden, welche Behörde für die betreffende Erlaubnis zuständig ist.

Ein praktikabler Arbeitsablauf besteht aus folgenden Schritten:

  1. Glücksspielart und konkretes Angebot bestimmen.
  2. Räumlichen Umfang des Angebots prüfen.
  3. Zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde feststellen.
  4. Passendes Erlaubnisverfahren identifizieren.
  5. Aktuelles Antragsformular abrufen.
  6. Zugehörige Erklärungen und Merkblätter prüfen.
  7. Erforderliche Nachweise und Anlagen zusammenstellen.
  8. Zusätzliche technische Anforderungen berücksichtigen.
  9. Vor der Einreichung die aktuellen Dokumentversionen kontrollieren.

Diese Reihenfolge ist eine praktische Orientierung. Sie stellt keine von der GGL veröffentlichte allgemeine Verfahrensvorschrift dar.

Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Verfahren, dem GlüStV 2021 und den dafür veröffentlichten Unterlagen.

#Warum die Zuständigkeit vor dem Download geprüft werden sollte

Die Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes verteilt sich zwischen der GGL und den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder.

Die GGL nennt als eigene Zuständigkeitsbereiche unter anderem Sportwetten, Pferdewetten im Internet, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele.

Hinzu kommen bundesweite Soziallotterien, Klassenlotterien sowie gewerbliche Spielvermittlung in allen oder mehreren Ländern.

Andere Bereiche verbleiben bei den Ländern. Dazu gehören beispielsweise Spielbanken, bestimmte Lotterien, Spielhallen und Online-Casinospiele.

Deshalb kann ein Formular der GGL fachlich zum Glücksspielsektor passen, ohne für das konkrete Erlaubnisverfahren des Unternehmens zuständig zu sein.

#Warum aktuelle Formulare verwendet werden sollten

Regulatorische Dokumente können aktualisiert werden. Der GGL-Downloadbereich trägt derzeit den Aktualisierungsstand 28. August 2026.

Anbieter sollten Formulare deshalb möglichst direkt vor ihrer Verwendung von der offiziellen Seite abrufen.

Dass eine ältere Fassung automatisch unwirksam ist, lässt sich daraus nicht allgemein ableiten. Eine solche pauschale Aussage veröffentlicht die GGL auf der Downloadseite nicht.

Vor einer Antragstellung sollte vielmehr geprüft werden, welche Version aktuell bereitgestellt wird. Gleichzeitig sind die gegenwärtigen Anforderungen des jeweiligen Verfahrens zu kontrollieren.

Das gilt nicht nur für Anträge. Auch Erklärungen, Merkblätter, technische Dokumente und Entscheidungsrichtlinien können für die Vorbereitung relevant sein.

#Dokumente für Antragstellung und laufende Compliance unterscheiden

Der Downloadbereich ist nicht ausschließlich für Unternehmen gedacht, die erstmals eine glücksspielrechtliche Erlaubnis beantragen.

Anträge, Erklärungen und verfahrensbezogene Merkblätter stehen vor allem im Zusammenhang mit konkreten Erlaubnisverfahren.

Andere Dokumentgruppen reichen darüber hinaus. Dazu gehören technische LUGAS-Unterlagen, Musterberichte, Entscheidungsrichtlinien und Hinweise zur Geldwäscheprävention.

Auch die Aufsicht setzt sich nach einer Erlaubniserteilung fort.

Bei Online-Poker und virtuellen Automatenspielen prüft die GGL die Erlaubnisinhaber kontinuierlich und anlassbezogen. Die Einhaltung regulatorischer Pflichten bleibt damit Teil des laufenden Betriebs.

#Wie lässt sich eine erteilte Erlaubnis überprüfen?

Für die Prüfung bereits erteilter Erlaubnisse stellt die GGL eine gemeinsame amtliche Whitelist bereit.

Grundlage ist § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. In der Liste werden Veranstalter und Vermittler aufgeführt, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügen.

Die Whitelist enthält nicht ausschließlich Angebote unter direkter Aufsicht der GGL.

Auch Glücksspielangebote unter der Aufsicht anderer deutscher Behörden werden dort aufgeführt. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Lotterien und Casinospiele in Spielbanken.

Die Liste wird anlassbezogen und mindestens einmal monatlich aktualisiert.

Für Anbieter ist die Whitelist deshalb auch eine praktische Kontrollmöglichkeit nach Abschluss eines Erlaubnisverfahrens.

#FAQ

#Wo finden Glücksspielanbieter die aktuellen GGL Formulare?

Die GGL bündelt Anträge, Erklärungen, Merkblätter und weitere Dokumente im offiziellen Downloadbereich für Glücksspielanbieter. Dort befinden sich auch LUGAS-Unterlagen, Musterformulare und Entscheidungsrichtlinien.

#Reicht ein Antragsformular für das Erlaubnisverfahren aus?

Das lässt sich nicht allgemein sagen. Je nach Glücksspielart und Verfahren können Erklärungen, Nachweise und weitere Unterlagen benötigt werden. Anbieter sollten deshalb das zugehörige Merkblatt und die aktuellen Verfahrensinformationen prüfen.

#Gelten dieselben Formulare für alle Glücksspielarten?

Nein. Die GGL veröffentlicht separate Anträge für Sportwetten, Pferdewetten im Internet, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Auch Erklärungen und Merkblätter sind teilweise nach Glücksspielart getrennt.

#Gibt es eigene Unterlagen für einzelne Online-Poker-Varianten?

Ja. Die GGL veröffentlicht ein gesondertes Merkblatt für Anträge zu einzelnen Varianten des Online-Pokerspiels nach § 22b GlüStV 2021.

#Gibt es eigene Unterlagen für einzelne virtuelle Automatenspiele?

Ja. Die GGL verweist auf ein Merkblatt für Anträge zur Erteilung einer Erlaubnis einzelner virtueller Automatenspiele nach § 22a GlüStV 2021.

#Ist die GGL für jedes Glücksspielangebot in Deutschland zuständig?

Nein. Die Zuständigkeit hängt von Glücksspielart und Vertriebsgebiet ab. Mehrere Bereiche werden weiterhin von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder reguliert.

#Welche Unterlagen veröffentlicht die GGL für LUGAS?

Der Downloadbereich enthält Dokumente zum Anschluss an das Live- und Testsystem, eine Erklärung zum Zugang zu technischen Richtlinien und eine Preisliste für die Zentraldateien.

#Darf das LUGAS-Testsystem mit echten Kundendaten getestet werden?

Für das LUGAS-Testsystem der Zentraldateien dürfen laut GGL keine personenbezogenen Echtdaten übermittelt werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den jeweiligen Interessierten.

#Wo lässt sich prüfen, ob ein Glücksspielanbieter eine Erlaubnis besitzt?

Dafür veröffentlicht die GGL die amtliche Whitelist nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021. Sie enthält erlaubte Veranstalter und Vermittler sowie Angaben zu ihren Erlaubnissen.

#Sollte ein bereits gespeichertes GGL Formular erneut heruntergeladen werden?

Vor der Einreichung sollte die aktuelle Version auf der offiziellen GGL-Seite geprüft werden. Der Downloadbereich wird aktualisiert und weist derzeit den Stand 28. August 2026 aus.

Für die Vorbereitung eines Erlaubnisverfahrens sollten vorrangig die offiziellen Informationen der GGL und die dort veröffentlichten Dokumente verwendet werden. Die folgenden Seiten bilden die wichtigsten Ausgangspunkte für die in diesem Beitrag behandelten Themen.

  1. GGL Downloadbereich für Glücksspielanbieter
    Zentrale Sammlung von Anträgen, Erklärungen, Merkblättern, Musternebenbestimmungen, LUGAS-Dokumenten und weiteren Unterlagen.
  2. GGL Informationen zu erlaubnisfähigen Glücksspielangeboten im Internet
    Überblick über erlaubnisfähige Glücksspielarten und die Zuständigkeitsbereiche der GGL.
  3. GGL Online-Poker und virtuelle Automatenspiele
    Informationen zur Erlaubniserteilung, Aufsicht und zu den Dokumenten für diese beiden Glücksspielarten.
  4. GGL Sportwetten und Pferdewetten im Internet
    Offizielle Informationen für Anbieter sowie Zugang zu weiteren Unterlagen und Wettmarktinformationen.
  5. GGL Bundesweite Soziallotterien
    Informationen zur Regulierung und zu den Besonderheiten bundesweiter Soziallotterien.
  6. GGL Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem LUGAS
    Technische Richtlinien, Bedingungen für das Testsystem und Informationen zur Anbindung.
  7. GGL Geldwäscheprävention im Glücksspielsektor
    Offizielle Hinweise für Veranstalter und Vermittler zu den geldwäscherechtlichen Anforderungen.
  8. GGL Whitelist der erlaubten Glücksspielanbieter
    Amtliche Übersicht der Veranstalter und Vermittler mit einer Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021.