Illegales Glücksspiel Risiken und Strafen für Spieler
Auf dieser Seite
- Ist die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar?
- Was ist der Unterschied zwischen § 284 und § 285 StGB?
- Was bedeutet Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel?
- Welche Strafe droht Spielern nach § 285 StGB?
- Ist eine ausländische Lizenz ausreichend?
- Welche finanziellen Risiken bestehen bei illegalen Anbietern?
- Warum kann die Durchsetzung von Ansprüchen schwieriger werden?
- Besteht ein Manipulationsrisiko?
- Welche Risiken bestehen für persönliche Daten und Zahlungsdaten?
- Welche Spielerschutzmaßnahmen können fehlen?
- Welche Rolle spielt OASIS?
- Warum ist fehlender Spielerschutz problematisch?
- Die wichtigsten Risiken im Überblick
- Erlaubter und unerlaubter Anbieter im Vergleich
- Was sollte ich tun, wenn ich bereits bei einem illegalen Anbieter gespielt habe?
- Wobei kann die GGL helfen?
- Was kann die GGL nicht leisten?
- Häufige Irrtümer über illegales Glücksspiel
- „Nur der Anbieter macht sich strafbar.“
- „Wenn die Website in Deutschland erreichbar ist, darf ich dort spielen.“
- „Eine ausländische Lizenz reicht aus.“
- „Wenn ich von der fehlenden Erlaubnis nichts wusste, kann nichts passieren.“
- „Die GGL kann meinen Gewinn zurückholen.“
- „Illegale Anbieter unterliegen überhaupt keinem Datenschutzrecht.“
- „Wenn ein Anbieter Gewinne auszahlt, muss er legal sein.“
- FAQ
- Ist die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar?
- Welche Strafe droht einem Spieler?
- Ist schon der Besuch einer illegalen Casino-Website strafbar?
- Ist Spielen bei einem Casino ohne deutsche Lizenz immer strafbar?
- Reicht eine Lizenz aus Malta oder einem anderen Staat?
- Welche finanziellen Risiken bestehen bei illegalem Glücksspiel?
- Sind meine persönlichen Daten bei illegalen Anbietern sicher?
- Was soll ich tun, wenn ich bereits dort gespielt habe?
- Kann die GGL einen nicht ausgezahlten Gewinn zurückholen?
- Wo kann ich illegales Glücksspiel melden?
- Offizielle Quellen und weiterführende Links

Wer bei einem Anbieter ohne erforderliche deutsche Erlaubnis spielt, geht mehr als ein finanzielles Risiko ein. Die Teilnahme an illegalem Glücksspiel kann nach § 285 StGB strafbar sein. Zusätzlich drohen Probleme bei Auszahlungen, beim Datenschutz und beim Spielerschutz. Entscheidend ist deshalb, den Anbieter vor der Teilnahme in der amtlichen Whitelist zu prüfen.
#Ist die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar?
Das deutsche Strafrecht richtet sich nicht nur gegen Veranstalter unerlaubter Glücksspiele. Auch Spieler können strafrechtlich betroffen sein.
§ 285 StGB stellt die Beteiligung an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel unter Strafe. Die Vorschrift verweist dabei auf das öffentliche Glücksspiel nach § 284 StGB.
Das kann beispielsweise relevant sein, wenn jemand tatsächlich bei einem unerlaubten Online-Glücksspielangebot spielt. Welche Glücksspielart angeboten wird, ändert nicht automatisch den Strafrahmen für den Teilnehmer.
Bei Online-Angeboten muss außerdem geklärt werden, ob für das konkrete Angebot eine deutsche Erlaubnis erforderlich ist. Eine ausländische Lizenz ersetzt eine notwendige deutsche Erlaubnis nicht automatisch.
Die amtliche Whitelist der GGL bietet dafür einen wichtigen Prüfpunkt. Dort werden Veranstalter und Vermittler aufgeführt, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügen.
Die folgenden Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
#Was ist der Unterschied zwischen § 284 und § 285 StGB?

Die beiden Vorschriften haben unterschiedliche Adressaten. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil auch die vorgesehenen Strafen voneinander abweichen.
§ 284 StGB betrifft insbesondere Personen, die ohne behördliche Erlaubnis öffentliches Glücksspiel veranstalten oder halten. Er erfasst außerdem das Bereitstellen entsprechender Einrichtungen.
Für diese Handlungen sieht § 284 Absatz 1 eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Qualifizierte Fälle können strenger bestraft werden.
§ 284 Absatz 4 enthält außerdem eine eigene Strafvorschrift für Werbung für öffentliches Glücksspiel im Sinne der Vorschrift. Werbung, Veranstaltung und Teilnahme sind deshalb rechtlich voneinander zu unterscheiden.
§ 285 StGB richtet sich dagegen an den Teilnehmer. Wer sich an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel beteiligt, kann nach dieser Vorschrift bestraft werden.
Die höheren Strafrahmen für Veranstalter dürfen daher nicht einfach auf Spieler übertragen werden.
#Was bedeutet Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel?

Nicht jede Interaktion mit einer Glücksspielseite ist automatisch eine strafbare Beteiligung.
Das bloße Öffnen einer Website ist nicht mit dem tatsächlichen Spielen gleichzusetzen. Dasselbe gilt für das Lesen einer Werbung. Auch Registrierung, Einzahlung und Spielteilnahme sind voneinander zu unterscheiden.
§ 285 StGB verwendet den Begriff der Beteiligung, definiert aber nicht für jeden denkbaren Online-Vorgang eine eigene Grenze. Die konkrete strafrechtliche Beurteilung hängt deshalb von den Umständen des Einzelfalls ab.
Eine klare praktische Situation liegt näher, wenn ein Spieler einen Einsatz tätigt und tatsächlich an einem unerlaubten Glücksspiel teilnimmt. Bei bloßem Besuch einer Website lässt sich eine Strafbarkeit dagegen nicht pauschal behaupten.
Auch die subjektive Seite ist zu beachten. Nach § 15 StGB ist grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln strafbar, sofern das Gesetz fahrlässiges Handeln nicht ausdrücklich unter Strafe stellt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Behauptung, man habe die fehlende Erlaubnis nicht gekannt, automatisch eine Strafbarkeit ausschließt. Irrtumsfragen können von den konkreten Umständen abhängen.
Wer wegen einer eigenen früheren Teilnahme strafrechtliche Konsequenzen befürchtet, sollte deshalb eine individuelle rechtliche Prüfung in Betracht ziehen.
#Welche Strafe droht Spielern nach § 285 StGB?
Der aktuelle Wortlaut des § 285 StGB sieht für die Beteiligung an unerlaubtem öffentlichen Glücksspiel folgende Sanktionen vor:
- Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder
- Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Dieser Strafrahmen gilt für die Beteiligung nach § 285 StGB. Er darf nicht mit dem Strafrahmen für Veranstalter nach § 284 StGB verwechselt werden.
Welche konkrete Rechtsfolge in einem einzelnen Fall in Betracht kommt, lässt sich daraus nicht ableiten. Dafür müssen die tatsächlichen und rechtlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.
Die GGL führt selbst keine Strafverfahren. Sie kann mögliche Verstöße jedoch an zuständige Staatsanwaltschaften melden. Strafrechtliche Ermittlungen fallen in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden.
#Ist eine ausländische Lizenz ausreichend?
Nicht zwingend. Für die Frage, ob ein Angebot in Deutschland erlaubt ist, kommt es auf die nach deutschem Glücksspielrecht erforderliche Erlaubnis an.
Ein Anbieter kann daher in einem anderen Staat zugelassen sein und trotzdem nicht über die notwendige Erlaubnis für sein Angebot in Deutschland verfügen.
Vor einer Einzahlung oder Spielteilnahme sollten Nutzer deshalb den Anbieter, die Glücksspielart und die konkrete Domain prüfen.
#Welche finanziellen Risiken bestehen bei illegalen Anbietern?

Strafrechtliche Folgen sind nur ein Teil des Risikos. Die GGL warnt zusätzlich vor Problemen mit Auszahlungen, Transaktionen und der Integrität der angebotenen Spiele.
Ein typischer Konflikt kann beispielsweise so aussehen: Ein Spieler zahlt Geld ein, spielt und sieht anschließend einen Gewinn auf seinem Konto.
Bei der Auszahlung können dann Schwierigkeiten auftreten. Denkbar sind etwa:
- verzögerte Auszahlungen,
- zusätzliche Anforderungen an den Spieler,
- Kontosperrungen,
- abgelehnte Auszahlungen,
- Probleme bei Zahlungsvorgängen.
Das bedeutet nicht, dass jeder illegale Anbieter jeden Gewinn einbehält. Bei einem unerlaubten Anbieter besteht jedoch ein erhöhtes Risiko solcher Probleme.
#Warum kann die Durchsetzung von Ansprüchen schwieriger werden?
Ein weiterer Faktor ist die Rechtsdurchsetzung.
Ein illegaler Anbieter befindet sich nicht im selben regulierten Rahmen wie ein erlaubter deutscher Glücksspielanbieter. Gerade bei Unternehmen mit Sitz im Ausland können Streitigkeiten komplex werden.
Ob ein konkreter Zahlungs- oder Vertragsanspruch besteht und durchgesetzt werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Dabei können unter anderem Vertragsrecht, Unternehmenssitz und internationales Privatrecht eine Rolle spielen.
Deshalb wäre die pauschale Aussage falsch, Spieler hätten bei illegalen Anbietern niemals zivilrechtliche Ansprüche.
Ebenso wenig lässt sich pauschal behaupten, sämtliche Verluste aus unerlaubtem Glücksspiel könnten automatisch zurückgefordert werden. Solche Fragen erfordern eine gesonderte rechtliche Prüfung.
#Besteht ein Manipulationsrisiko?
Erlaubte Anbieter unterliegen der zuständigen Glücksspielaufsicht und müssen die für ihr Angebot geltenden regulatorischen und technischen Vorgaben beachten.
Bei einem unerlaubten Angebot fehlt diese deutsche aufsichtsrechtliche Kontrolle. Spieler können deshalb nicht in gleichem Umfang auf kontrollierte Abläufe und regulierte Rahmenbedingungen vertrauen.
Die GGL nennt Manipulationsgefahren ausdrücklich als Risiko illegaler Glücksspielangebote.
Daraus folgt nicht, dass jedes Spiel eines illegalen Anbieters manipuliert ist. Entscheidend ist das erhöhte Risiko durch die fehlende regulierte Kontrolle.
#Welche Risiken bestehen für persönliche Daten und Zahlungsdaten?

Online-Glücksspielanbieter verarbeiten häufig sensible Informationen.
Dazu können insbesondere gehören:
- Ausweiskopien,
- Bankverbindungen,
- Zahlungsinformationen,
- Adressdaten,
- Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
Die GGL warnt bei illegalen Glücksspielangeboten vor dem möglichen Missbrauch persönlicher Informationen und Zahlungsdaten.
Dabei sollte Glücksspielaufsicht nicht mit Datenschutzrecht verwechselt werden.
Es wäre zu pauschal, zu behaupten, ein illegaler Glücksspielanbieter unterliege grundsätzlich keinem Datenschutzrecht. Die eigentliche Gefahr liegt an anderer Stelle.
Bei einem nicht erlaubten Angebot fehlt die Gewissheit, dass der Betreiber die für den regulierten Glücksspielmarkt vorgesehenen Anforderungen tatsächlich erfüllt. Die deutsche Glücksspielaufsicht kontrolliert ihn nicht als zugelassenen Betreiber.
Das kann besonders problematisch werden, wenn für eine Auszahlung weitere Ausweisdokumente oder Zahlungsinformationen verlangt werden.
#Welche Spielerschutzmaßnahmen können fehlen?

Der Glücksspielstaatsvertrag sieht verschiedene Maßnahmen zum Schutz von Spielern und Minderjährigen vor.
Welche konkrete Maßnahme gilt, hängt von der Glücksspielart und dem jeweiligen regulatorischen Rahmen ab. Nicht jede Regel wird deshalb identisch auf jedes Glücksspielangebot angewendet.
Zu den möglichen Schutzinstrumenten des regulierten Marktes gehören unter anderem:
- Identitäts- und Alterskontrollen,
- Spielersperren über OASIS, soweit anwendbar,
- gesetzlich vorgesehene Einzahlungslimits, soweit anwendbar,
- technische Kontrollsysteme,
- Sozialkonzepte,
- Vorgaben zur Werbung,
- weitere Maßnahmen zur Suchtprävention.
Bei unerlaubten Angeboten fehlt die Gewähr, dass die einschlägigen deutschen Spielerschutzvorgaben eingehalten werden.
#Welche Rolle spielt OASIS?
OASIS ist das bundesweite und spielformübergreifende Spielersperrsystem. Es dient dem Spielerschutz und der Bekämpfung von Glücksspielsucht.
Nach den Regelungen des GlüStV 2021 müssen gesperrte Personen von den erfassten öffentlichen Glücksspielen ausgeschlossen werden. Die Einzelheiten sind insbesondere in §§ 8 bis 8d GlüStV geregelt.
OASIS sollte trotzdem nicht als pauschaler Alleintest für die Legalität jeder denkbaren Glücksspielart verwendet werden.
Wenn ein Anbieter für sein konkretes Angebot an OASIS angeschlossen sein muss, ein erforderlicher Anschluss aber fehlt, ist dies ein relevantes Warnsignal.
#Warum ist fehlender Spielerschutz problematisch?
Schutzsysteme sollen unter anderem verhindern, dass gefährdetes oder unkontrolliertes Spielverhalten ungebremst fortgesetzt wird.
Fehlen anwendbare Limits, Sperrsysteme oder andere gesetzliche Schutzmechanismen, kann das Risiko problematischen Spielverhaltens steigen.
Das bedeutet nicht, dass jeder Nutzer eines illegalen Angebots eine Glücksspielsucht entwickelt.
Auch beim Jugendschutz ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Erlaubte Betreiber müssen die für sie geltenden Alters- und Identitätskontrollen umsetzen.
Bei unerlaubten Angeboten besteht keine entsprechende Gewähr unter deutscher Glücksspielaufsicht. Daraus folgt aber nicht, dass jede illegale Website Minderjährige tatsächlich spielen lässt.
#Die wichtigsten Risiken im Überblick
Illegales Glücksspiel bedeutet damit nicht nur das Risiko, einen Einsatz zu verlieren. Rechtliche, finanzielle und technische Probleme können gleichzeitig auftreten.
| Risikobereich | Mögliches Problem | Warum relevant |
| Strafrecht | Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel | § 285 StGB sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe vor |
| Auszahlung | Gewinn wird verzögert oder nicht ausgezahlt | Ansprüche können schwieriger durchsetzbar sein |
| Spielintegrität | Erhöhtes Manipulationsrisiko | Deutsche regulatorische Kontrolle fehlt |
| Datenschutz | Missbrauch sensibler Daten | Ausweis- und Zahlungsdaten können betroffen sein |
| Spielerschutz | Schutzmechanismen fehlen oder werden nicht eingehalten | Limits, Sperren und Kontrollen können betroffen sein |
| Rechtsdurchsetzung | Schwierige Durchsetzung von Ansprüchen | Besonders relevant bei Betreibern außerhalb des regulierten Marktes |
Die Risiken reichen damit von einer möglichen Strafbarkeit bis zu Problemen mit Geld, Daten und Spielerschutz.
#Erlaubter und unerlaubter Anbieter im Vergleich
Eine deutsche Erlaubnis beseitigt das normale Verlustrisiko des Glücksspiels nicht. Sie sorgt jedoch dafür, dass ein Anbieter innerhalb eines gesetzlich geregelten Aufsichtsrahmens tätig ist.
| Bereich | Erlaubter Anbieter | Unerlaubter Anbieter |
| Deutsche Glücksspielaufsicht | Ja, entsprechend der Zuständigkeit | Keine Aufsicht als erlaubter Betreiber |
| Amtliche Whitelist | Grundsätzlich gelistet, soweit die Liste die betreffende Anbieterart erfasst | Keine entsprechende Erlaubnislistung |
| Spielerschutz | Anwendbare gesetzliche Vorgaben müssen umgesetzt werden | Einhaltung ist nicht durch deutsche Erlaubnisaufsicht gewährleistet |
| OASIS | Anschluss, soweit gesetzlich vorgeschrieben | Erforderlicher Anschluss kann fehlen |
| Einzahlungslimit | Vorgaben gelten, soweit anwendbar | Einhaltung ist nicht gewährleistet |
| Aufsichtsrechtliche Beschwerden | Zuständige Glücksspielaufsicht kann einschreiten | GGL kann gegen unerlaubte Angebote vorgehen |
Reguliertes Glücksspiel bietet somit gesetzlich vorgesehene Schutzmechanismen. Es beseitigt aber weder das Verlustrisiko noch garantiert es Gewinne.
#Was sollte ich tun, wenn ich bereits bei einem illegalen Anbieter gespielt habe?
Die GGL gibt für diese Situation konkrete Hinweise.
Sie empfiehlt Personen, die bereits an illegalem Glücksspiel teilgenommen haben, ihr Spielkonto zu löschen. Außerdem sollen sie nicht auf weitere Werbemails oder Kontaktversuche reagieren.
Praktisch bedeutet das:
- Beenden Sie die weitere Spielteilnahme.
- Schließen Sie das Spielkonto oder verlangen Sie dessen Löschung, soweit dies möglich ist.
- Reagieren Sie nicht auf weitere Werbe- oder Kontaktversuche.
- Melden Sie Hinweise auf unerlaubtes Glücksspiel über das Hinweisportal der GGL.
Nach aktuellen Angaben der GGL können Hinweise auf illegales Glücksspiel über ihr Kontaktformular anonym übermittelt werden.
Wer wegen eigener möglicher Strafbarkeit, einer verweigerten Auszahlung oder eines größeren finanziellen Schadens unsicher ist, sollte individuelle Rechtsberatung erwägen.
#Wobei kann die GGL helfen?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist die zuständige Aufsichtsbehörde für wesentliche Bereiche des länderübergreifenden Glücksspielmarktes.
Über das aktuelle Hinweisportal können unter anderem folgende Sachverhalte gemeldet werden:
- unerlaubtes Glücksspiel im Internet,
- Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote,
- Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Internetangeboten,
- Unregelmäßigkeiten bei Werbung für erlaubte Angebote,
- Verdacht auf Geldwäsche.
Das Hinweisportal der GGL ist dafür der offizielle Meldeweg.
Die Behörde kann außerdem gegen unerlaubte Angebote vorgehen und mögliche Straftaten an zuständige Staatsanwaltschaften melden. Sie führt jedoch selbst keine Strafverfahren.
#Was kann die GGL nicht leisten?
Die Zuständigkeit der GGL hat klare Grenzen.
Die Behörde weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Beschwerden bearbeitet, die Transaktionen zwischen Spielern und Glücksspielanbietern betreffen.
Die GGL kann daher nicht versprechen, einen einbehaltenen Gewinn zurückzuholen. Eine Meldung führt auch nicht automatisch zur Erstattung einer Einzahlung.
Bei individuellen Zahlungsansprüchen oder anderen privaten Streitigkeiten kann ein Rechtsweg erforderlich sein. Die GGL verweist bei Transaktionsproblemen selbst auf anwaltliche Unterstützung.
#Häufige Irrtümer über illegales Glücksspiel
Rund um illegale Online-Casinos und Wettangebote gibt es mehrere verbreitete Missverständnisse.
#„Nur der Anbieter macht sich strafbar.“
Das stimmt nicht. § 284 StGB betrifft insbesondere Veranstalter. § 285 StGB enthält daneben eine eigene Strafvorschrift für die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel.
#„Wenn die Website in Deutschland erreichbar ist, darf ich dort spielen.“
Die technische Erreichbarkeit einer Website ist kein Nachweis einer deutschen Glücksspielerlaubnis.
Entscheidend ist, ob der Anbieter für das konkrete Angebot über die notwendige Erlaubnis verfügt. Die amtliche Whitelist ist dafür ein wichtiger Prüfpunkt.
#„Eine ausländische Lizenz reicht aus.“
Eine Lizenz aus einem anderen Staat ersetzt nicht automatisch eine erforderliche deutsche Erlaubnis.
Wer aus Deutschland an einem Angebot teilnehmen möchte, sollte deshalb prüfen, ob Anbieter und Domain für den deutschen Markt zugelassen sind.
#„Wenn ich von der fehlenden Erlaubnis nichts wusste, kann nichts passieren.“
So pauschal lässt sich das nicht sagen.
§ 15 StGB legt fest, dass grundsätzlich vorsätzliches Handeln strafbar ist, soweit Fahrlässigkeit nicht ausdrücklich unter Strafe gestellt wird. Wie ein Irrtum rechtlich zu bewerten ist, hängt jedoch von den konkreten Umständen ab.
#„Die GGL kann meinen Gewinn zurückholen.“
Nein. Die GGL bearbeitet keine Beschwerden über Transaktionen zwischen Spielern und Glücksspielanbietern.
Sie kann Hinweise auf unerlaubte Angebote entgegennehmen und aufsichtsrechtlich tätig werden. Private Zahlungsansprüche sind davon zu unterscheiden.
#„Illegale Anbieter unterliegen überhaupt keinem Datenschutzrecht.“
Diese Aussage ist zu weitgehend.
Entscheidend ist vielmehr, dass ein unerlaubter Anbieter nicht als zugelassener Betreiber unter der deutschen Glücksspielaufsicht steht. Deshalb fehlt die entsprechende aufsichtsrechtliche Gewähr für die Einhaltung der Glücksspielvorgaben.
#„Wenn ein Anbieter Gewinne auszahlt, muss er legal sein.“
Auch das ist kein zuverlässiges Kriterium.
Eine erfolgte Auszahlung ersetzt keine behördliche Erlaubnis. Entscheidend sind die regulatorische Zulassung und die konkrete Erlaubnis für das Angebot.
#FAQ
#Ist die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar?
Ja, eine Beteiligung an unerlaubtem öffentlichen Glücksspiel kann nach § 285 StGB strafbar sein. Die konkrete Beurteilung hängt von den tatsächlichen Umständen ab.
#Welche Strafe droht einem Spieler?
§ 285 StGB sieht eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor. Das ist vom Strafrahmen für Veranstalter nach § 284 StGB zu unterscheiden.
#Ist schon der Besuch einer illegalen Casino-Website strafbar?
Ein bloßer Websitebesuch darf nicht pauschal mit einer Beteiligung am Glücksspiel gleichgesetzt werden. § 285 StGB stellt die Beteiligung unter Strafe. Die konkrete Grenze muss anhand des tatsächlichen Verhaltens beurteilt werden.
#Ist Spielen bei einem Casino ohne deutsche Lizenz immer strafbar?
Entscheidend ist zunächst, ob für das konkrete Glücksspielangebot eine deutsche Erlaubnis erforderlich ist und ob diese vorliegt. Bei einer Beteiligung an unerlaubtem öffentlichen Glücksspiel kann § 285 StGB einschlägig sein.
#Reicht eine Lizenz aus Malta oder einem anderen Staat?
Eine ausländische Lizenz ersetzt eine erforderliche deutsche Erlaubnis nicht automatisch. Für Spieler ist deshalb die deutsche Zulassung des konkreten Angebots entscheidend.
#Welche finanziellen Risiken bestehen bei illegalem Glücksspiel?
Zu den von der GGL genannten Risiken gehören ausbleibende oder verzögerte Gewinnauszahlungen, unsichere Transaktionen und mögliche Manipulationen. Auch die Durchsetzung eigener Ansprüche kann schwieriger sein.
#Sind meine persönlichen Daten bei illegalen Anbietern sicher?
Eine solche Sicherheit lässt sich nicht voraussetzen. Die GGL warnt insbesondere vor Risiken für Ausweiskopien, Zahlungsinformationen und andere sensible Daten.
#Was soll ich tun, wenn ich bereits dort gespielt habe?
Die GGL empfiehlt, das Spielkonto zu löschen und nicht auf weitere Werbemails oder Kontaktversuche zu reagieren. Hinweise auf unerlaubtes Glücksspiel können über das GGL-Hinweisportal gemeldet werden.
#Kann die GGL einen nicht ausgezahlten Gewinn zurückholen?
Nein. Die GGL bearbeitet keine Beschwerden über Transaktionen zwischen Spielern und Glücksspielanbietern. Bei einem individuellen Zahlungsstreit kann rechtliche Beratung erforderlich sein.
#Wo kann ich illegales Glücksspiel melden?
Verdachtsfälle können über das offizielle Hinweisportal der GGL gemeldet werden. Dort werden unter anderem Hinweise auf unerlaubtes Internetglücksspiel und entsprechende Werbung entgegengenommen.
#Offizielle Quellen und weiterführende Links
Die rechtliche Lage und die Informationen der Behörden können aktualisiert werden. Vor einer Veröffentlichung oder konkreten Entscheidung sollte deshalb die aktuelle Fassung der offiziellen Quellen geprüft werden.
- § 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
- § 285 StGB Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
- § 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
- GGL FAQ Teilnahme an illegalem Glücksspiel
- Amtliche Whitelist der erlaubten Glücksspielanbieter
- GGL Hinweisportal für Verstöße und Beschwerden
- GGL Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels
- Regierungspräsidium Darmstadt Spielersperrsystem OASIS
- Glücksspielstaatsvertrag und gesetzliche Regelungen