LUGAS einfach erklärt: Limitdatei und Aktivitätsdatei
Auf dieser Seite
- Was ist LUGAS?
- Welche Teile von LUGAS sind für Spieler wichtig?
- Wie funktioniert die LUGAS Limitdatei?
- Warum gilt das Einzahlungslimit bei mehreren Anbietern?
- Wie lässt sich das LUGAS Limit ändern?
- Fehlgeschlagene Einzahlungen und Monatsreset
- Wie funktioniert die LUGAS Aktivitätsdatei?
- Warum erscheint eine Meldung über Parallelspiel?
- Was tun bei einem falschen Aktivstatus?
- Datenschutz, Pseudonym und Spieler-ID
- LUGAS und OASIS sind nicht dasselbe
- Limitdatei und Aktivitätsdatei im Vergleich
- Drei praktische Beispiele
- Beispiel 1: Einzahlungen bei mehreren Anbietern
- Beispiel 2: Anbieterwechsel und Aktivmeldung
- Beispiel 3: Einzahlung wurde nicht ausgeführt
- Häufige Irrtümer über LUGAS
- FAQ zu LUGAS
- Was ist LUGAS?
- Was ist die LUGAS Limitdatei?
- Hat jedes Online Casino ein eigenes 1.000-Euro-Limit?
- Wann wird das Einzahlungslimit zurückgesetzt?
- Kann ich mein LUGAS Limit ändern?
- Wie lange dauert eine Limiterhöhung?
- Warum kann eine fehlgeschlagene Einzahlung mein Limit reduzieren?
- Warum kann ich bei einem zweiten Anbieter nicht spielen?
- Was ist eine LUGAS-ID?
- Ist LUGAS dasselbe wie OASIS?
- Was kann ich tun, wenn mein LUGAS Status falsch erscheint?
- Offizielle Quellen und weiterführende Links

LUGAS ist das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem. Für Spielende sind vor allem die LUGAS Limitdatei und die LUGAS Aktivitätsdatei relevant. Die Limitdatei überwacht das anbieterübergreifende Einzahlungslimit. Die Aktivitätsdatei dient dazu, paralleles Spielen bei mehreren Anbietern zu verhindern. Deshalb können Einzahlungen oder ein Anbieterwechsel Auswirkungen haben, die über ein einzelnes Spielkonto hinausgehen.
#Was ist LUGAS?
LUGAS ist ein behördliches Aufsichtssystem für reguliertes Glücksspiel in Deutschland. Es besteht nicht nur aus einer einzelnen Datenbank.
Für Spielende sind zwei Zentraldateien besonders wichtig:
- die Limitdatei zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits;
- die Aktivitätsdatei zur Verhinderung parallelen Spielens bei mehreren Anbietern.
Daneben gehört ein Auswertesystem für Safe-Server zu LUGAS. Dieses wertet bestimmte Daten aus, die Glücksspielanbieter für die Glücksspielaufsicht erfassen. Für die alltäglichen Fragen von Spielenden stehen jedoch meist die beiden Zentraldateien im Mittelpunkt.
LUGAS sollte deshalb nicht als vollständige staatliche Glücksspielhistorie eines Spielers verstanden werden. Ebenso gehört das Spielersperrsystem OASIS nicht zu den LUGAS-Zentraldateien.
#Welche Teile von LUGAS sind für Spieler wichtig?
Die Limitdatei und die Aktivitätsdatei erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Beide wirken jedoch anbieterübergreifend.
Die Limitdatei beantwortet vereinfacht die Frage: Ist im aktuellen Kalendermonat noch genügend Einzahlungslimit verfügbar?
Die Aktivitätsdatei beantwortet dagegen die Frage: Ist der Spieler bereits für eine Spielaktivität bei einem anderen Anbieter aktiv geschaltet?
Das LUGAS-Auswertesystem hat eine andere Funktion. Es dient unter anderem der Glücksspielaufsicht und der Überprüfung regulatorischer Vorgaben.
#Wie funktioniert die LUGAS Limitdatei?
§ 6c GlüStV 2021 schreibt ein individuelles monatliches und anbieterübergreifendes Einzahlungslimit vor. Spielende müssen dieses Limit festlegen. Ohne ein festgelegtes Limit darf die entsprechende Spielteilnahme nicht erfolgen.
Grundsätzlich darf das anbieterübergreifende Limit 1.000 Euro pro Monat nicht überschreiten. Die 1.000 Euro sind jedoch keine unveränderliche Obergrenze für jeden Spieler.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind abweichende Limits möglich. Nach den aktuellen Informationen der GGL kann ein erhöhtes Limit bis 10.000 Euro betragen. Unter zusätzlichen Voraussetzungen sind Beträge über 10.000 bis 30.000 Euro möglich. Diese höchste Stufe ist auf einen begrenzten Anteil aktiver Spielender eines Anbieters beschränkt.
Entscheidend für LUGAS ist nicht die konkrete Höhe. Entscheidend ist die anbieterübergreifende Wirkung des hinterlegten Limits.
Das Limit gilt nach § 6c Absatz 9 grundsätzlich für öffentliche Glücksspiele im Internet. Bestimmte Lotterien sind ausgenommen. Dazu gehören insbesondere Lotterien, die höchstens zweimal pro Woche stattfinden, sowie Gewinnsparlotterien.
#Warum gilt das Einzahlungslimit bei mehreren Anbietern?

„Anbieterübergreifend“ bedeutet, dass nicht jeder erfasste Anbieter ein vollständig neues Monatslimit bereitstellt.
Ein einfaches Beispiel zeigt die Wirkung. Ein Spieler hat ein anbieterübergreifendes Monatslimit von 1.000 Euro festgelegt. Er zahlt bei Anbieter A 600 Euro ein.
Diese 600 Euro werden bei der Berechnung des anbieterübergreifenden Limits berücksichtigt. Bei einem ebenfalls erfassten Anbieter B beginnt deshalb nicht automatisch ein neues Limit von 1.000 Euro.
Vor einem Einzahlungsvorgang werden die erforderlichen Angaben an die Limitdatei übermittelt. Das System prüft, ob das Limit bereits erschöpft ist. Es prüft außerdem, ob die beabsichtigte Einzahlung das verfügbare Limit überschreiten würde.
Ist das Limit bereits ausgeschöpft, muss die weitere Einzahlung abgelehnt werden. Das bedeutet nicht automatisch, dass das Spielkonto gesperrt wurde.
Ein Anbieter kann außerdem nicht zwingend sämtliche Einzahlungen bei anderen Anbietern sehen. Deshalb kann eine angezeigte Information zum vermeintlichen Restlimit im Einzelfall vom tatsächlich verfügbaren anbieterübergreifenden Betrag abweichen. Darauf weist auch die GGL hin.
#Wie lässt sich das LUGAS Limit ändern?

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit kann über einen erlaubten Anbieter geändert werden. Die GGL ändert das individuelle Limit nicht auf Wunsch des Spielers.
Da das Limit anbieterübergreifend ist, kann die Änderung auch bei einem anderen erlaubten Anbieter vorgenommen werden. Findet sich die entsprechende Funktion nicht im Spielkonto, empfiehlt die GGL den Kontakt mit dem Anbieter-Support.
Dabei gelten unterschiedliche Fristen.
Eine Verringerung des Limits wird sofort wirksam. Eine Erhöhung unterliegt dagegen einer gesetzlichen Schutzfrist von sieben Tagen.
Nach der Erläuterung der GGL wird eine Erhöhung mit Ablauf des siebten Tages nach dem Änderungstag wirksam. Sie gilt damit unmittelbar nach 24 Uhr dieses Tages.
Diese Frist ist keine technische Verzögerung. Sie ist gesetzlich vorgesehen. § 6c Absatz 3 GlüStV 2021 schreibt die siebentägige Schutzfrist ausdrücklich vor.
Ein erhöhtes Limit kann zudem nicht von der GGL verlangt werden. Ob ein zulässiges erhöhtes Limit gewährt wird, entscheidet der jeweilige Anbieter innerhalb der regulatorischen Vorgaben.
#Fehlgeschlagene Einzahlungen und Monatsreset

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit bezieht sich auf einen Kalendermonat. Es handelt sich nicht um einen rollierenden Zeitraum von 30 Tagen.
Am ersten Tag eines neuen Monats steht der hinterlegte Monatsbetrag wieder zur Verfügung.
Eine Besonderheit betrifft fehlgeschlagene Einzahlungsvorgänge. Nach den FAQ der GGL können auch solche Vorgänge in der Limitdatei erfasst werden.
Als Beispiele nennt die Behörde unter anderem:
- einen Abbruch wegen einer schlechten Internetverbindung;
- einen gesperrten Zahlungsweg;
- einen gescheiterten Login;
- einen abgebrochenen Einzahlungsvorgang.
Dadurch kann sich der noch verfügbare Einzahlungsspielraum verringern. Nach Angaben der GGL ist diese Behandlung gesetzlich vorgegeben.
Die GGL kann eine solche registrierte Einzahlung nicht nachträglich nach eigenem Ermessen korrigieren. Bei Problemen sollte deshalb zunächst der betroffene Glücksspielanbieter kontaktiert werden.
#Wie funktioniert die LUGAS Aktivitätsdatei?

Die Aktivitätsdatei verfolgt einen anderen Zweck als die Limitdatei. Sie soll anbieterübergreifendes paralleles Spielen verhindern.
§ 6h GlüStV 2021 bestimmt, dass paralleles Spielen öffentlicher Glücksspiele durch einen Spieler unzulässig ist. Vor Beginn der Spielaktivität muss der Anbieter den Spieler entsprechend aktiv schalten.
Meldet die Zentraldatei, dass der Spieler bereits bei einem anderen Anbieter aktiv ist, darf der zweite Anbieter die gewünschte Spielaktivität nicht ermöglichen.
Dabei ist „aktiv“ nicht mit „eingeloggt“ gleichzusetzen.
Das bloße Öffnen einer Website bedeutet nicht automatisch eine Spielaktivität. Gleiches gilt für einen geöffneten Browser-Tab. Entscheidend ist der Status im Zusammenhang mit der tatsächlichen Spielteilnahme.
Deshalb wäre die Aussage falsch, dass in Deutschland bereits zwei gleichzeitig geöffnete Casino-Websites verboten seien.
#Warum erscheint eine Meldung über Parallelspiel?
Eine Meldung wie „bereits bei einem anderen Anbieter aktiv“ kann verschiedene Ursachen haben.
Möglicherweise ist der Spieler beim vorherigen Anbieter weiterhin als aktiv registriert. Auch eine noch bestehende Spielaktivität in einer App oder einem Browserfenster auf einem anderen Gerät sollte geprüft werden.
Daneben kann ein technisches Problem beim Anbieter zu einer falschen oder missverständlichen Meldung führen. Die GGL empfiehlt deshalb, zuerst alle Apps, Browser-Tabs und Geräte zu kontrollieren.
Nach § 6h GlüStV 2021 muss ein Anbieter die Inaktivsetzung auf Veranlassung des Spielers melden. Die entsprechende Möglichkeit muss einfach nutzbar sein.
Der Anbieter muss die Meldung außerdem vornehmen, wenn seit der letzten Eingabe mehr als 30 Minuten vergangen sind.
Nach der derzeit geltenden gesetzlichen Regelung wird der Aktivstatus fünf Minuten nach der Meldung der Inaktivsetzung entfernt. Diese Wartefrist ist vom 30-Minuten-Mechanismus zu unterscheiden.
#Was tun bei einem falschen Aktivstatus?
Eine vermeintlich falsche Aktivmeldung lässt sich häufig direkt mit dem Anbieter klären.
Eine sinnvolle Reihenfolge ist:
- Alle geöffneten Glücksspiel-Apps und Browserfenster auf allen Geräten prüfen.
- Kontrollieren, bei welchem Anbieter zuletzt gespielt wurde.
- Dort die Inaktivsetzung auslösen.
- Falls die Funktion fehlt, den Support des Anbieters kontaktieren.
- Bei einem weiterhin ungeklärten Fall kann eine Prüfung durch die GGL möglich sein.
Die GGL weist ausdrücklich darauf hin, dass zuerst der Anbieter kontaktiert werden sollte. Eine behördliche Einzelfallprüfung ist für Fälle vorgesehen, die sich auf diesem Weg nicht klären lassen.
#Datenschutz, Pseudonym und Spieler-ID
Die Funktionsweise von LUGAS bedeutet nicht, dass die GGL dort ein gewöhnliches Klartextprofil jedes Spielers betrachtet.
Nach den aktuellen LUGAS-FAQ liegen die entsprechenden Daten für die Behörde pseudonymisiert vor. Die GGL erklärt, dass sie dort Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsname, Geburtsort und Adresse nicht als direktes Personenprofil kennt.
Pseudonymisiert bedeutet allerdings nicht anonym.
Die Zuordnung erfolgt über Pseudonyme beziehungsweise Identifikatoren. Dadurch können Vorgänge anbieterübergreifend einem Spieler zugeordnet werden, ohne ein gewöhnliches Klartextprofil in den Zentraldateien zu verwenden.
Für individuelle Prüfungen spielt außerdem die Spieler-ID eine Rolle. Anbieter verwenden dafür teilweise Bezeichnungen wie „LUGAS-ID“.
Die Spieler-ID ist weder der Benutzername noch die E-Mail-Adresse. Bei Anbietern virtueller Automatenspiele und Online-Poker muss diese Kennung laut GGL zumindest im Profil auffindbar sein. Andernfalls sollte der Anbieter-Support kontaktiert werden.
Die Zentraldateien stellen auch keine dauerhafte vollständige Glücksspielhistorie dar. Nach Angaben der GGL sind grundsätzlich die aktuellen Daten eines Monats verfügbar. Vergangene Einzahlungen sowie eine Historie von Limits und Aktivitäten sind dort nicht dauerhaft als Nutzerverlauf sichtbar.
#LUGAS und OASIS sind nicht dasselbe

LUGAS und OASIS erfüllen unterschiedliche regulatorische Aufgaben.
| System | Hauptfunktion |
| LUGAS Limitdatei | Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit |
| LUGAS Aktivitätsdatei | Verhinderung parallelen Spielens |
| OASIS | Spielersperren |
OASIS ist das bundesweite Spielersperrsystem. Die Verantwortung dafür liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die GGL führt LUGAS und OASIS auf ihrer Übersicht ausdrücklich als unterschiedliche Aufsichtssysteme.
Eine abgelehnte Einzahlung wegen eines ausgeschöpften LUGAS-Limits ist deshalb keine OASIS-Sperre. Ebenso bedeutet ein Konflikt in der Aktivitätsdatei nicht automatisch, dass das Spielkonto gesperrt wurde.
#Limitdatei und Aktivitätsdatei im Vergleich
Beide Zentraldateien arbeiten anbieterübergreifend. Sie kontrollieren jedoch unterschiedliche Vorgänge.
| Funktion | Limitdatei | Aktivitätsdatei |
| Zweck | Einzahlungslimit überwachen | Parallelspiel verhindern |
| Was wird kontrolliert? | Anbieterübergreifende Einzahlungen | Aktivstatus vor der Spielteilnahme |
| Typische Spieleraktion | Einzahlung | Beginn oder Ende einer Spielaktivität |
| Anbieterübergreifend | Ja | Ja |
| Bei Konflikt | Einzahlung wird abgelehnt | Neue Spielaktivität wird nicht ermöglicht |
| Rechtsgrundlage | § 6c GlüStV 2021 | § 6h GlüStV 2021 |
Die beiden Dateien sollten daher nicht miteinander verwechselt werden. Eine betrifft vor allem Einzahlungen, die andere die parallele Spielaktivität.
#Drei praktische Beispiele
#Beispiel 1: Einzahlungen bei mehreren Anbietern
Ein Spieler hat ein Monatslimit von 1.000 Euro festgelegt. Er zahlt bei Anbieter A zunächst 600 Euro ein.
Wechselt er zu Anbieter B, erhält er dort nicht automatisch ein neues vollständiges Monatslimit. Die bereits berücksichtigten Einzahlungen wirken sich auf den anbieterübergreifenden verfügbaren Betrag aus.
Genau dafür existiert die Limitdatei.
#Beispiel 2: Anbieterwechsel und Aktivmeldung
Ein Spieler beendet sein Spiel bei Anbieter A und möchte anschließend bei Anbieter B spielen. Anbieter B meldet jedoch, dass bereits eine Aktivität besteht.
Der Spieler sollte zunächst prüfen, ob bei Anbieter A oder auf einem anderen Gerät noch eine Spielaktivität besteht. Anschließend kann er dort die Inaktivsetzung veranlassen.
Bleibt das Problem bestehen, ist der Support des Anbieters der erste Ansprechpartner. Erst bei einem ungeklärten Ausnahmefall kommt eine Prüfung durch die GGL infrage.
#Beispiel 3: Einzahlung wurde nicht ausgeführt
Ein Spieler startet eine Einzahlung. Der Vorgang scheitert wegen eines technischen Problems.
Trotzdem kann der Betrag nach den aktuellen GGL-Informationen in der Limitdatei berücksichtigt worden sein. Dadurch steht im laufenden Monat möglicherweise weniger Einzahlungsspielraum zur Verfügung.
Eine manuelle Korrektur durch die GGL ist nach den aktuellen FAQ nicht vorgesehen.
#Häufige Irrtümer über LUGAS
„Jedes Online Casino hat ein eigenes 1.000-Euro-Limit.“
Das ist nicht richtig. Das gesetzliche Limit ist anbieterübergreifend. Außerdem sind 1.000 Euro der grundsätzliche Höchstbetrag, von dem unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden kann.
„LUGAS sperrt mein Spielkonto.“
Ein ausgeschöpftes Einzahlungslimit führt dazu, dass eine weitere Einzahlung nicht erfolgen darf. Das ist nicht mit einer Kontosperre oder OASIS-Sperre gleichzusetzen.
„Zwei geöffnete Casino-Tabs sind automatisch verboten.“
Nein. Die Aktivitätsdatei bezieht sich auf die Spielaktivität und den entsprechenden Aktivstatus. Ein geöffneter Browser-Tab allein beschreibt noch keine parallele Spielteilnahme.
„LUGAS und OASIS sind dasselbe.“
Nein. OASIS ist das Spielersperrsystem. Limitdatei und Aktivitätsdatei sind dagegen Bestandteile von LUGAS.
„Die GGL kann mein Limit erhöhen.“
Nein. Die GGL ändert das individuelle Limit nicht auf Wunsch eines Spielers. Änderungen erfolgen über erlaubte Anbieter. Auch die Entscheidung über ein zulässiges erhöhtes Limit liegt beim Anbieter.
„Eine Limiterhöhung gilt sofort.“
Nein. Für Erhöhungen gilt eine gesetzliche Schutzfrist von sieben Tagen. Verringerungen werden dagegen sofort wirksam.
„Eine fehlgeschlagene Einzahlung zählt nicht.“
Das lässt sich nicht generell sagen. Die GGL weist ausdrücklich darauf hin, dass auch fehlgeschlagene Einzahlungsvorgänge erfasst werden können.
„LUGAS enthält meine komplette Spielhistorie.“
Diese Beschreibung wäre zu weitgehend. Die Zentraldateien erfüllen konkrete Funktionen für Einzahlungslimits und Parallelspiel. Sie sind keine dauerhafte vollständige Chronik aller Glücksspielaktivitäten.
#FAQ zu LUGAS
#Was ist LUGAS?
LUGAS steht für Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem. Für Spieler sind besonders die Limitdatei und die Aktivitätsdatei relevant. Daneben gehört ein Auswertesystem für Safe-Server zu LUGAS.
#Was ist die LUGAS Limitdatei?
Sie dient der Überwachung des monatlichen anbieterübergreifenden Einzahlungslimits. Einzahlungen bei verschiedenen erfassten Anbietern werden deshalb nicht mit voneinander unabhängigen Monatslimits behandelt.
#Hat jedes Online Casino ein eigenes 1.000-Euro-Limit?
Nein. Das Limit nach § 6c GlüStV 2021 ist anbieterübergreifend. 1.000 Euro sind außerdem der grundsätzliche Höchstbetrag. Unter bestimmten Voraussetzungen sind höhere Limits zulässig.
#Wann wird das Einzahlungslimit zurückgesetzt?
Das Limit gilt für einen Kalendermonat. Ab dem ersten Tag des neuen Monats steht der hinterlegte Monatsbetrag wieder zur Verfügung.
#Kann ich mein LUGAS Limit ändern?
Ja. Das anbieterübergreifende Limit kann über einen erlaubten Anbieter geändert werden. Die GGL selbst nimmt diese Änderung nicht auf Wunsch des Spielers vor.
#Wie lange dauert eine Limiterhöhung?
Eine Erhöhung wird nach einer gesetzlichen Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Eine Verringerung des Limits greift dagegen sofort.
#Warum kann eine fehlgeschlagene Einzahlung mein Limit reduzieren?
Nach den GGL-FAQ werden auch bestimmte fehlgeschlagene Einzahlungsvorgänge erfasst. Die Behörde bezeichnet dies als gesetzlich vorgeschrieben und kann solche Vorgänge nicht nach eigenem Ermessen korrigieren.
#Warum kann ich bei einem zweiten Anbieter nicht spielen?
Möglicherweise besteht noch ein Aktivstatus bei einem anderen Anbieter. Prüfen Sie zunächst Apps, Browserfenster und andere Geräte. Danach sollte gegebenenfalls die Inaktivsetzung beim vorherigen Anbieter veranlasst werden.
#Was ist eine LUGAS-ID?
Damit ist meist die anbieterbezogene Spieler-ID gemeint. Sie ist nicht mit dem Benutzernamen oder der E-Mail-Adresse gleichzusetzen. Bei Fragen zur eigenen ID ist der jeweilige Anbieter Ansprechpartner.
#Ist LUGAS dasselbe wie OASIS?
Nein. OASIS dient Spielersperren. Die LUGAS Limitdatei überwacht Einzahlungslimits, während die Aktivitätsdatei paralleles Spielen verhindern soll.
#Was kann ich tun, wenn mein LUGAS Status falsch erscheint?
Zuerst sollten andere Spielaktivitäten beendet und der letzte Anbieter geprüft werden. Danach sollte dessen Support kontaktiert werden.
Bleibt der Sachverhalt ungeklärt, kann die GGL in bestimmten Ausnahmefällen Daten prüfen. Dafür benötigt sie insbesondere die betroffenen Anbieter und die jeweilige Spieler-ID. Je nach Problem können zusätzlich Screenshot, Datum und Uhrzeit erforderlich sein.
#Offizielle Quellen und weiterführende Links
Die maßgeblichen Regeln und Erläuterungen finden sich in den offiziellen Informationen der GGL und im Glücksspielstaatsvertrag 2021.
- GGL FAQ zu LUGAS
- GGL Informationen zu Limitdatei und Aktivitätsdatei
- GGL Übersicht der Aufsichtssysteme
- GGL FAQ zu Einzahlungslimit und Höchsteinsatz
- § 6c GlüStV 2021 zur Limitdatei
- § 6h GlüStV 2021 zur Aktivitätsdatei und zum Parallelspiel
- Glücksspielstaatsvertrag 2021 Gesamtfassung
Die GGL-FAQ zum Einzahlungslimit wurde zuletzt am 25. August 2026 aktualisiert. Die aktuelle Gesetzesübersicht weist zudem eine Änderung des GlüStV durch Vertrag vom 26. März 2026 aus.