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Unabhängiges Informationsportal zum Spielersperrsystem OASIS

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Eine Spielersperre lässt sich über dieses Formular weder beantragen noch aufheben, und wir können nicht auskunft geben, ob für eine Person eine Sperre eingetragen ist. Zuständig ist ausschließlich das Regierungspräsidium Darmstadt.

Verstöße erlaubter Anbieter gegen die Sperrpflicht sowie unerlaubte Glücksspielangebote nimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder entgegen. Bei Fragen zur Glücksspielsucht hilft die kostenfreie Telefonberatung weiter — die Nummer steht im Fußbereich jeder Seite.

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