Legale Glücksspielarten in Deutschland und ihre Regulierung
Auf dieser Seite
- Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 als rechtliche Grundlage
- Was nach § 3 GlüStV 2021 als Glücksspiel gilt
- Welche Glücksspielarten in Deutschland erlaubnisfähig sind
- Welche Glücksspielarten die GGL reguliert
- Welche Glücksspielangebote bei den Bundesländern bleiben
- Warum Online-Casinospiele nicht mit virtuellen Automatenspielen gleichzusetzen sind
- Erlaubnisfähigkeit und tatsächliche Erlaubnis sind zwei verschiedene Fragen
- Warum die Produktklassifizierung vor dem Antrag erfolgen muss
- Was bei einem Erlaubnisverfahren geprüft wird
- Eine Erlaubnis gilt nur für den genehmigten Bereich
- Wie sich legale Glücksspielanbieter überprüfen lassen
- Was Anbieter vor dem Markteintritt klären sollten
- FAQ zu erlaubten Glücksspielarten in Deutschland
- Welche Glücksspielarten dürfen in Deutschland legal angeboten werden?
- Welche Online-Glücksspiele reguliert die GGL?
- Wer ist für Online-Casinospiele zuständig?
- Braucht jeder Glücksspielanbieter eine deutsche Erlaubnis?
- Was bedeutet erlaubnisfähiges Glücksspiel?
- Warum ist § 3 GlüStV 2021 für Anbieter wichtig?
- Wo kann ich prüfen, ob ein Anbieter eine Erlaubnis besitzt?
- Stehen alle legalen Glücksspielanbieter auf der GGL-Whitelist?
- Kann ein Anbieter mit einer Sportwetten-Erlaubnis auch Online-Poker anbieten?
- Kann ein Unternehmen mehrere Glücksspielarten unter einer Website anbieten?
- Offizielle Quellen und weiterführende Links

Wer Glücksspiel in Deutschland anbieten möchte, muss zuerst klären, welcher rechtlichen Kategorie sein Produkt angehört. Davon hängen die zuständige Behörde, das Erlaubnisverfahren und die späteren Pflichten ab. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 bildet dafür den zentralen Rechtsrahmen. Er erfasst jedoch nicht jede Angebotsform nach identischen Regeln. Auch die Zuständigkeit liegt nicht vollständig bei einer einzigen Behörde.
Öffentliche Glücksspiele dürfen grundsätzlich nur mit einer Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Das folgt insbesondere aus § 4 GlüStV 2021. Eine ausländische Lizenz ersetzt diese deutsche Erlaubnis nicht. Auch ein grundsätzlich erlaubnisfähiges Produkt darf nicht ohne vorherige Genehmigung angeboten werden. Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist ebenfalls untersagt.
Für Betreiber ist deshalb eine Unterscheidung besonders wichtig. Erlaubnisfähigkeit bedeutet lediglich, dass eine Glücksspielart unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden kann. Sie bedeutet nicht, dass jeder Anbieter dieses Glücksspiel automatisch legal anbieten darf.
#Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 als rechtliche Grundlage

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Alle 16 Bundesländer tragen diesen Staatsvertrag gemeinsam. Er schafft damit einen länderübergreifenden Rahmen, ohne die Glücksspielaufsicht vollständig zu zentralisieren.
Der GlüStV 2021 verfolgt mehrere gleichrangige Ziele. Dazu gehören der Jugend- und Spielerschutz sowie die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht. Außerdem soll illegales Glücksspiel zurückgedrängt werden.
Weitere Ziele betreffen den Schutz vor Betrug und Manipulation. Bei Sportwetten kommt der Schutz der Integrität sportlicher Wettbewerbe hinzu. Der Staatsvertrag arbeitet deshalb mit unterschiedlichen Regeln für verschiedene Glücksspielarten.
Eine wichtige Änderung des GlüStV 2021 betraf den Online-Markt. Bestimmte zuvor generell verbotene Internetangebote wurden unter gesetzlichen Voraussetzungen erlaubnisfähig. Dazu zählen insbesondere virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und bestimmte Online-Casinospiele.
Gleichzeitig entstanden neue Aufsichtsmechanismen für den digitalen Markt. Hierzu gehören zentrale Dateien und technische Kontrollsysteme. Sie ermöglichen eine behördenübergreifende Überwachung bestimmter Online-Angebote.
#Was nach § 3 GlüStV 2021 als Glücksspiel gilt
Für die regulatorische Einordnung beginnt die Prüfung regelmäßig bei § 3 GlüStV 2021. Die Vorschrift enthält zentrale Begriffe des deutschen Glücksspielrechts.
Ein Glücksspiel liegt grundsätzlich vor, wenn für eine Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird. Zusätzlich muss die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängen.
Bei Wetten hängt die Einordnung von weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Der Staatsvertrag definiert insbesondere Sportwetten und Pferdewetten als eigene Kategorien.
§ 3 unterscheidet außerdem verschiedene Formen des Online-Glücksspiels. Dazu gehören virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele. Diese Unterscheidung ist für Anbieter keineswegs nur sprachlicher Natur.
Ein digitales Automatenspiel fällt beispielsweise nicht automatisch unter den Begriff Online-Casinospiel. Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Regelungen und teilweise andere Behördenzuständigkeiten.
Die Produktklassifizierung entscheidet daher über wesentliche Fragen:
- Welche Behörde darf die Erlaubnis erteilen?
- Welche gesetzlichen Spezialvorschriften gelten?
- Welche technischen Anforderungen sind einzuhalten?
- Welche Antragsunterlagen werden benötigt?
- Welche Glücksspielvarianten dürfen später tatsächlich angeboten werden?
Eine falsche Einordnung kann bereits vor der Antragstellung erhebliche Probleme verursachen. Betreiber sollten deshalb zuerst das konkrete Spielprinzip und den Vertriebsweg prüfen.
#Welche Glücksspielarten in Deutschland erlaubnisfähig sind

Der Glücksspielstaatsvertrag unterscheidet zwischen Online-Angeboten und terrestrischen Angeboten. Zusätzlich können Vorschriften der Länder, die Gewerbeordnung oder das Rennwett- und Lotteriegesetz relevant sein.
Im Internet können insbesondere folgende Glücksspielangebote erlaubnisfähig sein:
- Lotterien im zulässigen Eigenvertrieb oder in zulässiger Vermittlung
- Sportwetten
- Pferdewetten
- virtuelle Automatenspiele
- Online-Poker
- Online-Casinospiele
Auch im stationären Bereich existieren verschiedene erlaubnisfähige Glücksspielangebote. Dazu gehören Spielbanken, Spielhallen und bestimmte Wettvermittlungsstellen.
Weitere Kategorien betreffen Lotto-Annahmestellen und Verkaufsstellen von Lotterieeinnehmern. Hinzu kommen Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach den einschlägigen gewerberechtlichen Vorschriften.
Die folgende Übersicht zeigt die grundlegende Aufteilung.
| Glücksspielart | Typischer Vertriebsweg | Zuständigkeit im Grundsatz |
| Virtuelle Automatenspiele | Online | GGL |
| Online-Poker | Online | GGL |
| Sportwetten | Online und teilweise stationär | GGL und Behörden der Länder je nach Aufgabe |
| Pferdewetten | Online und terrestrisch | GGL beziehungsweise zuständige Landesstellen |
| Online-Casinospiele | Online | Zuständige Behörden der Länder |
| Bundesweite Soziallotterien | Länderübergreifend | GGL |
| Staatliche Lotterien des DLTB | Landesbezogen | Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder |
| Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern | Länderübergreifend | GGL |
| Spielbanken | Stationär | Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder |
| Spielhallen | Stationär | Zuständige Behörden der Länder |
| Geldspielgeräte | Stationär | Zuständige Behörden nach Gewerberecht und Landesrecht |
Die Tabelle vereinfacht die Systematik. Im konkreten Erlaubnisverfahren können weitere Zuständigkeiten hinzukommen. Das gilt besonders für stationäre Angebote und ergänzende Genehmigungen.
#Welche Glücksspielarten die GGL reguliert

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wurde durch den GlüStV 2021 geschaffen. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle an der Saale.
Ihre Aufgaben betreffen vor allem länderübergreifende Glücksspielangebote. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Glücksspiel im Internet. Die GGL handelt dabei für die 16 Bundesländer.
Zu ihren zentralen Erlaubnis- und Aufsichtsbereichen gehören:
- Online-Poker
- virtuelle Automatenspiele
- Sportwetten
- Pferdewetten im Internet
- bundesweite Soziallotterien
- gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern
- Klassenlotterien und bestimmte damit verbundene Tätigkeiten
Diese Zuständigkeit bedeutet nicht, dass die GGL jedes Glücksspielprodukt in Deutschland genehmigt. Mehrere wichtige Bereiche verbleiben ausdrücklich bei den Ländern.
#Virtuelle Automatenspiele und Online-Poker
Virtuelle Automatenspiele sind digitale Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele. Sie bilden im GlüStV 2021 eine eigene Glücksspielkategorie.
Online-Poker wird ebenfalls gesondert behandelt. § 3 GlüStV 2021 beschreibt Online-Poker als bestimmte Pokervarianten ohne Bankhalter. Dabei spielen natürliche Personen über das Internet gegeneinander.
Für die Veranstaltung beider Glücksspielarten ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die GGL übernimmt sowohl die Erlaubniserteilung als auch die laufende Aufsicht.
Dabei endet die regulatorische Prüfung nicht mit der allgemeinen Anbietererlaubnis. Bei virtuellen Automatenspielen und Online-Poker bestehen produktbezogene Anforderungen.
Für einzelne Varianten stehen deshalb weitere Antrags- und Prüfverfahren zur Verfügung. Die GGL veröffentlicht entsprechende Merkblätter, Formulare und Musterunterlagen.
#Sportwetten
Auch Sportwetten unterliegen einem eigenen Regulierungsbereich. Seit dem 1. Januar 2023 nimmt die GGL die ihr übertragenen Aufgaben vollständig wahr.
Für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten gelten insbesondere § 21 und die allgemeinen Erlaubnisvorschriften des GlüStV 2021.
Eine allgemeine Erlaubnis bedeutet nicht, dass anschließend jede denkbare Wette angeboten werden darf. Sportarten, Wettbewerbe und Wettmärkte unterliegen zusätzlichen Vorgaben.
Die GGL veröffentlicht hierzu Listen bereits zulässiger Wettangebote. Neue oder abweichende Angebote können eine weitere behördliche Entscheidung erfordern. Erst danach dürfen sie in das Angebot aufgenommen werden.
Bei stationären Wettvermittlungsstellen kommt dagegen die Zuständigkeit der Länder hinzu. Die bundesweite Produktregulierung und die örtliche Vermittlung müssen deshalb getrennt betrachtet werden.
#Pferdewetten
Pferdewetten nehmen regulatorisch eine besondere Stellung ein. Neben dem GlüStV 2021 spielt das Rennwett- und Lotteriegesetz eine wichtige Rolle.
Für Pferdewetten im Internet übernimmt die GGL die ihr zugewiesenen Erlaubnis- und Aufsichtsaufgaben. Für terrestrische Pferdewetten verbleiben wesentliche Zuständigkeiten bei den Ländern.
Bei bestimmten Veranstaltungsformen sind zusätzliche Voraussetzungen relevant. Für Buchmacher können insbesondere Erlaubnisse nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz erforderlich sein.
Die GGL weist ausdrücklich auf diese Verbindung hin. Eine glücksspielrechtliche Prüfung darf daher nicht isoliert vom übrigen Fachrecht erfolgen.
#Lotterien und gewerbliche Spielvermittlung
Lotterien bilden keinen einheitlichen Erlaubnisbereich. Entscheidend sind Art, Reichweite und Vertriebsform der jeweiligen Lotterie.
Zu unterscheiden sind unter anderem staatliche Lotterien, Klassenlotterien, Soziallotterien, Sparlotterien und kleine Lotterien.
Bei bundesweiten Soziallotterien übernimmt die GGL zentrale Aufgaben. Gleiches gilt für gewerbliche Spielvermittlung, wenn sie in mehreren Bundesländern erfolgt.
Staatliche Lotterien des Deutschen Lotto- und Totoblocks unterliegen dagegen grundsätzlich der jeweiligen Landesaufsicht. Auch landesweit tätige Soziallotterien können in die Zuständigkeit eines Bundeslandes fallen.
Diese Unterschiede zeigen, warum die Bezeichnung Lotterie allein nicht genügt. Anbieter müssen auch das Vertriebsgebiet und das konkrete Geschäftsmodell berücksichtigen.
#Welche Glücksspielangebote bei den Bundesländern bleiben

Trotz der gemeinsamen GGL besteht in Deutschland weiterhin eine föderale Glücksspielaufsicht. Mehrere Bereiche gehören ausschließlich oder überwiegend zum Verantwortungsbereich der Länder.
Dazu zählen insbesondere:
- Spielbanken
- Spielhallen
- Online-Casinospiele nach § 22c GlüStV 2021
- terrestrische Wettvermittlungsstellen
- terrestrische Pferdewetten
- Geld- und Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- kleine und bestimmte landesbezogene Lotterien
- staatliche Lotterieangebote der Länder
Die zuständige Stelle kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Ein Betreiber sollte daher nicht allein nach dem Begriff Landesbehörde suchen.
Je nach Land können Ministerien, Landesverwaltungsämter, Bezirksregierungen oder andere Behörden zuständig sein. Zusätzlich können kommunale Zuständigkeiten bestehen.
Die GGL nennt ausdrücklich mehrere Bereiche, deren ausschließliche Zuständigkeit bei den Ländern verbleibt. Dazu gehören Spielhallen, Spielbanken und Online-Casinospiele nach § 22c GlüStV 2021.
#Warum Online-Casinospiele nicht mit virtuellen Automatenspielen gleichzusetzen sind
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Casino häufig als Sammelbegriff verwendet. Das Glücksspielrecht arbeitet jedoch mit präziseren Kategorien.
Virtuelle Automatenspiele bilden eine eigene Kategorie. Dafür ist grundsätzlich die GGL zuständig.
Online-Casinospiele nach § 22c GlüStV 2021 folgen dagegen einem anderen Regulierungsmodell. Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern.
Für einen Betreiber kann diese Abgrenzung entscheidend sein. Ein Portal kann mehrere Glücksspielarten unter derselben Marke anbieten.
Dann kann dieselbe Unternehmensgruppe für verschiedene Produkte unterschiedliche Erlaubnisse benötigen. Auch unterschiedliche Behörden können zuständig sein.
Eine zentrale Lizenz für sämtliche als Casino bezeichneten Produkte sieht das deutsche System deshalb nicht vor. Die konkrete Spielart muss jeweils separat eingeordnet werden.
#Erlaubnisfähigkeit und tatsächliche Erlaubnis sind zwei verschiedene Fragen
Ein häufiges Missverständnis betrifft den Begriff erlaubnisfähig. Ein erlaubnisfähiges Glücksspiel darf nicht allein deshalb angeboten werden.
Zuerst muss der Betreiber die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis erhalten. Erst danach darf das genehmigte Angebot unter den festgelegten Bedingungen starten.
§ 4 GlüStV 2021 bildet hierfür eine zentrale Grundlage. Öffentliche Glücksspiele ohne erforderliche deutsche Erlaubnis sind verboten.
Das gilt auch dann, wenn der Betreiber bereits eine Genehmigung eines anderen Staates besitzt. Für den deutschen Markt ist die zuständige deutsche Erlaubnis entscheidend.
Die GGL weist zudem darauf hin, dass unerlaubtes Glücksspiel aufsichtsrechtliche Maßnahmen auslösen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch strafrechtliche Folgen entstehen.
#Warum die Produktklassifizierung vor dem Antrag erfolgen muss
Ein Betreiber entwickelt beispielsweise eine Plattform mit Sportwetten, Poker und digitalen Casinospielen. Eine einzige Einordnung als Glücksspielplattform reicht regulatorisch nicht aus.
Jedes Produkt muss zunächst einzeln geprüft werden. Dabei sind Spielmechanik, Vertriebsweg und Zielgebiet zu bestimmen.
Ein sinnvolles Vorgehen umfasst folgende Schritte:
- Zuerst wird geprüft, ob das Produkt überhaupt Glücksspiel im Sinne des § 3 GlüStV 2021 darstellt.
- Danach wird die konkrete Glücksspielart bestimmt.
- Anschließend muss der geplante Vertriebsweg feststehen.
- Das räumliche Vertriebsgebiet entscheidet über weitere Zuständigkeiten.
- Danach lässt sich die zuständige Glücksspielbehörde bestimmen.
- Erst jetzt sollte das passende Erlaubnisverfahren vorbereitet werden.
Diese Reihenfolge reduziert das Risiko, Unterlagen für das falsche Verfahren einzureichen. Sie verhindert außerdem falsche Annahmen über die Reichweite einer späteren Erlaubnis.
#Was bei einem Erlaubnisverfahren geprüft wird
Die genauen Anforderungen unterscheiden sich nach Glücksspielart. Es existiert deshalb kein universeller Antrag für alle Produkte.
Die GGL stellt für ihre Zuständigkeitsbereiche verschiedene Antragsformulare und Merkblätter bereit. Dazu gehören Unterlagen für Sportwetten, Pferdewetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele.
In einem Verfahren können unter anderem Angaben zur Gesellschaft und zur Zuverlässigkeit relevant sein. Hinzu kommen technische, wirtschaftliche und organisatorische Nachweise.
Je nach Glücksspielart spielen außerdem Spielerschutzsysteme, IT-Anbindungen und Kontrollmechanismen eine Rolle. Auch Anforderungen an Werbung und Geldwäscheprävention können berücksichtigt werden.
Für bestimmte Online-Angebote verlangt der GlüStV 2021 technische Systeme zur behördlichen Kontrolle. Dazu gehört bei mehreren Glücksspielarten der sogenannte Safe-Server.
Anbieter sollten daher nicht nur prüfen, ob ihr Produkt grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie müssen auch nachweisen können, dass der konkrete Betrieb die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt.
#Eine Erlaubnis gilt nur für den genehmigten Bereich
Eine erteilte Erlaubnis sollte nicht als allgemeines Recht zum Glücksspielbetrieb verstanden werden.
Ein Unternehmen kann beispielsweise eine Erlaubnis für Sportwetten besitzen. Daraus folgt keine automatische Berechtigung für Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.
Dasselbe gilt innerhalb bestimmter Produktgruppen. Bei Sportwetten können zulässige Wettmärkte und Wettarten regulatorisch begrenzt sein.
Auch Domains spielen eine Rolle. Die amtliche Whitelist führt bei Online-Angeboten die jeweiligen Internetseiten der erlaubten Veranstalter auf. Dadurch lässt sich nicht nur die Gesellschaft prüfen.
Für Betreiber bedeutet dies praktisch: Gesellschaft, Glücksspielart, Vertriebsweg und Internetangebot müssen mit dem Umfang der Erlaubnis übereinstimmen.
#Wie sich legale Glücksspielanbieter überprüfen lassen

Die wichtigste öffentliche Kontrollmöglichkeit ist die amtliche Whitelist der GGL. Sie basiert auf § 9 Abs. 8 GlüStV 2021.
Dort werden Veranstalter und Vermittler aufgeführt, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 verfügen.
Die Liste enthält nicht nur Unternehmen unter unmittelbarer GGL-Aufsicht. Sie erfasst auch erlaubte Angebote aus Zuständigkeitsbereichen anderer deutscher Glücksspielbehörden.
Nutzer können unter anderem nach folgenden Kategorien filtern:
- Sportwetten
- virtuelle Automatenspiele
- Online-Poker
- Pferdewetten im Internet
- gewerbliche Spielvermittlung
- Soziallotterien
- staatliche Klassenlotterien
- staatliche Lotterien des DLTB
- Casinospiele in Spielbanken
- Online-Casinospiele
- Sparlotterien
Bei Online-Anbietern nennt die Whitelist häufig auch die genehmigten Domains. Dadurch lässt sich eine konkrete Website besser einem Erlaubnisinhaber zuordnen.
Allerdings bildet die Whitelist nicht jede örtliche Glücksspielerlaubnis ab. Bestimmte Spielhallen, örtliche Wettvermittlungsstellen und andere lokale Angebote erscheinen dort nicht.
Auch kleine Lotterien nach § 18 GlüStV 2021 gehören zu den ausdrücklich genannten Ausnahmen. Dasselbe gilt für bestimmte Buchmacher und Totalisatoren.
Fehlt ein lokaler Anbieter in der Whitelist, beweist dies daher nicht automatisch ein unerlaubtes Angebot. In solchen Fällen muss zusätzlich die zuständige Landesbehörde geprüft werden.
#Was Anbieter vor dem Markteintritt klären sollten
Die deutsche Glücksspielregulierung lässt sich nicht auf die Frage reduzieren, ob Glücksspiel online oder offline angeboten wird.
Vor einem Markteintritt sollte der Betreiber mindestens fünf Punkte eindeutig beantworten können.
Erstens muss feststehen, welche Glücksspielart vorliegt. Zweitens muss das Vertriebsgebiet definiert werden.
Drittens ist zu prüfen, ob die GGL oder eine Landesbehörde zuständig ist. Viertens müssen produktspezifische Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Fünftens muss geklärt werden, ob ergänzende Vorschriften außerhalb des GlüStV 2021 gelten. Das betrifft beispielsweise gewerbliches Automatenspiel oder bestimmte Pferdewetten.
Gerade bei Geschäftsmodellen mit mehreren Produkten kann dadurch mehr als ein Erlaubnisverfahren erforderlich werden.
#FAQ zu erlaubten Glücksspielarten in Deutschland
#Welche Glücksspielarten dürfen in Deutschland legal angeboten werden?
Erlaubnisfähig sind unter anderem Sportwetten, Pferdewetten, Online-Poker, virtuelle Automatenspiele, Online-Casinospiele, Lotterien, Spielbanken und Spielhallen.
Das konkrete Angebot ist jedoch nur legal, wenn die erforderliche deutsche Erlaubnis vorliegt. Weitere bundes- oder landesrechtliche Voraussetzungen können hinzukommen.
#Welche Online-Glücksspiele reguliert die GGL?
Die GGL ist insbesondere für Online-Poker, virtuelle Automatenspiele, Sportwetten und Pferdewetten im Internet zuständig.
Weitere Aufgaben betreffen bundesweite Soziallotterien, Klassenlotterien und gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern.
#Wer ist für Online-Casinospiele zuständig?
Online-Casinospiele nach § 22c GlüStV 2021 gehören nicht zum allgemeinen Erlaubnisbereich der GGL.
Die entsprechenden Zuständigkeiten verbleiben bei den Ländern und ihren Glücksspielaufsichtsbehörden. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich auch nach dem jeweiligen Landesrecht.
#Braucht jeder Glücksspielanbieter eine deutsche Erlaubnis?
Für das Veranstalten oder Vermitteln öffentlicher Glücksspiele in Deutschland ist grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde erforderlich.
Eine ausländische Glücksspiellizenz ersetzt diese Erlaubnis nicht.
#Was bedeutet erlaubnisfähiges Glücksspiel?
Erlaubnisfähig bedeutet, dass das Gesetz für diese Glücksspielart grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren vorsieht.
Der Begriff bedeutet nicht, dass das Glücksspiel ohne Erlaubnis angeboten werden darf.
#Warum ist § 3 GlüStV 2021 für Anbieter wichtig?
§ 3 enthält wesentliche Definitionen für das Glücksspielrecht. Die dortige Einordnung hilft zu bestimmen, welche Regelungen für ein Produkt gelten.
Davon können außerdem Behördenzuständigkeit und Erlaubnisverfahren abhängen.
#Wo kann ich prüfen, ob ein Anbieter eine Erlaubnis besitzt?
Die GGL veröffentlicht eine amtliche Whitelist mit erlaubten Veranstaltern und Vermittlern.
Bei Online-Angeboten werden häufig auch die zugelassenen Domains aufgeführt. Für bestimmte lokale Angebote muss zusätzlich die jeweilige Landesbehörde geprüft werden.
#Stehen alle legalen Glücksspielanbieter auf der GGL-Whitelist?
Nein. Die Whitelist enthält viele bundesweit und landesrechtlich erlaubte Angebote, aber nicht sämtliche lokalen Erlaubnisse.
Spielhallen und bestimmte örtliche Wettvermittlungsstellen gehören beispielsweise zu den Ausnahmen.
#Kann ein Anbieter mit einer Sportwetten-Erlaubnis auch Online-Poker anbieten?
Nein. Eine Sportwetten-Erlaubnis ersetzt keine Erlaubnis für Online-Poker.
Die Erlaubnisse beziehen sich auf bestimmte Glücksspielarten und können weitere inhaltliche Begrenzungen enthalten.
#Kann ein Unternehmen mehrere Glücksspielarten unter einer Website anbieten?
Das ist grundsätzlich möglich, wenn die jeweiligen Angebote erlaubnisfähig sind und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Je nach Produkt können verschiedene Erlaubnisse und sogar unterschiedliche Behördenzuständigkeiten relevant werden.
#Offizielle Quellen und weiterführende Links
- GGL Erlaubnisfähiges Glücksspiel
Überblick über erlaubnisfähige Online- und terrestrische Glücksspielarten sowie die Zuständigkeiten der GGL.
GGL Erlaubnisfähiges Glücksspiel - GGL Glücksspielstaatsvertrag 2021 und gesetzliche Regelungen
Informationen zum GlüStV 2021, seinen Zielen und den offiziellen Fassungen des Staatsvertrags.
GGL Gesetzliche Regelungen - Amtliche Whitelist der GGL
Öffentliche Übersicht erlaubter Veranstalter, Vermittler, Glücksspielarten und genehmigter Internetangebote.
Amtliche Whitelist der GGL - GGL Informationen zu Zuständigkeiten
Darstellung der Aufgaben der GGL und der Bereiche, die bei den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder verbleiben.
Über die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder - GGL Sportwetten und Pferdewetten
Informationen zur Erlaubniserteilung, Antragstellung und Aufsicht für Sportwetten sowie Pferdewetten im Internet.
GGL Sportwetten und Pferdewetten - GGL Online-Poker und virtuelle Automatenspiele
Informationen zu Erlaubnissen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen für diese beiden Online-Glücksspielarten.
GGL Online-Poker und virtuelle Automatenspiele - GGL FAQ zu Glücksspielarten
Offizielle Einordnung der wichtigsten Glücksspielarten und Verteilung der Zuständigkeiten zwischen GGL und Ländern.
GGL FAQ Glücksspielarten - GGL Downloadbereich für Glücksspielanbieter
Anträge, Erklärungen, Merkblätter, Musternebenbestimmungen und technische Dokumente für Erlaubnisverfahren.
GGL Downloadbereich für Glücksspielanbieter