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Unabhängiges Informationsportal zum Spielersperrsystem OASIS

Was ist OASIS?

OASIS ist die zentrale Sperrdatei für Glücksspiel in Deutschland. Wer dort eingetragen ist, darf an den erfassten Glücksspielen nicht teilnehmen — bundesweit und bei allen erlaubten Anbietern.

Auf dieser Seite

OASIS steht für das übergreifende Sperrsystem der Länder. Es wurde eingerichtet, um Menschen mit problematischem Spielverhalten wirksam vom Glücksspiel auszuschließen — und zwar unabhängig davon, in welchem Bundesland und bei welchem Anbieter sie spielen möchten.

#Definition und Zweck

Begriff

Spielersperre

Verwaltungsrechtliche Maßnahme, mit der eine Person von der Teilnahme an bestimmten Glücksspielen ausgeschlossen wird. Die Sperre wird in der zentralen Sperrdatei eingetragen und von allen erlaubten Anbietern vor Spielbeginn abgefragt.

Der Zweck ist Prävention, nicht Sanktion. Die Sperre unterbricht den Zugang zum Glücksspiel und schafft damit die Voraussetzung dafür, dass Betroffene wieder Kontrolle gewinnen oder Hilfe in Anspruch nehmen.

#Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021, in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Er verpflichtet die Länder zur Einrichtung eines übergreifenden Sperrsystems und regelt Voraussetzungen, Dauer und Aufhebung der Sperre.

#Selbstsperre und Fremdsperre

MerkmalSelbstsperreFremdsperre
AuslösungAntrag der betroffenen PersonVeranlassung durch Anbieter oder Hinweis Dritter
Mindestdauerein Jahr, auf Antrag mindestens drei Monateein Jahr
Anhörungentfälltvorgesehen
Endenur auf schriftlichen Antragnur auf schriftlichen Antrag

Gegenüberstellung der beiden Sperrformen nach § 8a GlüStV 2021.

Eine Sperre endet nicht von selbst

Mit Ablauf der Mindestdauer erlischt die Sperre nicht. Sie bleibt eingetragen, bis ein schriftlicher Antrag auf Aufhebung gestellt und bearbeitet wurde. Wer nichts unternimmt, bleibt gesperrt — unabhängig davon, wie lange die Eintragung zurückliegt.

#Welche Daten gespeichert werden

  • Familienname, Vornamen, Geburtsname sowie bekannte Alias- oder Falschnamen
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Anschrift
  • Beginn und voraussichtliches Ende der Sperre
  • Art der Sperre

Zugriff haben ausschließlich die erlaubten Anbieter im Rahmen der Abfrage vor Spielteilnahme sowie die zuständigen Stellen. Eine Auskunft an Arbeitgeber, Banken oder Auskunfteien ist ausgeschlossen.

#Löschfristen

VorgangAufbewahrung
Aufgehobene SperreLöschung nach sechs Jahren
Kurzzeitsperre (24 Stunden)Löschung nach zwei Wochen

Löschfristen in der Sperrdatei.

#Häufige Fragen

Kostet die Eintragung einer Sperre etwas?

Nein. Für die Eintragung einer Selbstsperre werden keine Gebühren erhoben.

Erfährt mein Arbeitgeber oder meine Bank von der Sperre?

Nein. Die Daten unterliegen einer strengen Zweckbindung; eine Auskunft an Dritte ist unzulässig.

Gilt die Sperre auch im Ausland?

Nein. Sie wirkt gegenüber Anbietern, die dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag unterliegen. Angebote ohne deutsche Erlaubnis sind hier ohnehin unzulässig.

Antrag und Aufhebung

Formulare und das genaue Verfahren stellt ausschließlich die zuständige Stelle bereit: Fragen und Antworten des Regierungspräsidiums Darmstadt. Weitere Einzelfragen beantwortet unser Bereich Häufige Fragen.