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LUGAS Limitdatei und Aktivitätsdatei in Deutschland

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LUGAS Limitdatei und Aktivitätsdatei in Deutschland

Wer bei legalen Online-Glücksspielanbietern in Deutschland spielt, begegnet zwei zentralen Kontrollmechanismen. Die LUGAS Limitdatei überwacht das anbieterübergreifende Einzahlungslimit. Die Aktivitätsdatei dient dagegen dazu, Parallelspiel bei mehreren Glücksspielanbietern zu verhindern. Beide Dateien gehören zum Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem LUGAS. Sie erfüllen jedoch unterschiedliche Aufgaben und dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

#Was sind die LUGAS Zentraldateien?

Was sind die LUGAS Zentraldateien?

LUGAS steht für Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem. Das System gehört zur technischen Infrastruktur der deutschen Glücksspielaufsicht.

Seit dem 1. Januar 2023 wird LUGAS von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet. Dataport betreibt die Systeme als IT-Dienstleister. Für Anbieter von Glücksspielen im Internet ist der Anschluss an die vorgeschriebenen Aufsichtssysteme verpflichtend.

LUGAS umfasst zwei informationstechnische Systeme. Das Auswertesystem verarbeitet Daten, die Anbieter auf ihren Safe-Servern erfassen. Die Zentraldateien bestehen dagegen aus der Limitdatei und der Aktivitätsdatei.

Die Limitdatei dient der anbieterübergreifenden Kontrolle von Einzahlungslimits. Ihre Grundlage findet sich in § 6c GlüStV 2021. Die Aktivitätsdatei nach § 6h GlüStV 2021 soll paralleles Spielen bei mehreren Anbietern verhindern.

OASIS gehört nicht zu den LUGAS Zentraldateien. Das Spielersperrsystem erfüllt eine andere Aufgabe und wird separat betrieben.

#Limitdatei und Aktivitätsdatei im Vergleich

Limitdatei und Aktivitätsdatei im Vergleich

Beide Dateien arbeiten anbieterübergreifend, kontrollieren aber unterschiedliche Vorgänge. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede.

MerkmalLimitdateiAktivitätsdatei
ZweckKontrolle des anbieterübergreifenden EinzahlungslimitsVerhinderung von Parallelspiel
KontrolliertEinzahlungen bei verschiedenen AnbieternSpielaktivität bei verschiedenen Anbietern
Wann wird geprüftBei relevanten Vorgängen rund um Limit und EinzahlungUnmittelbar vor Beginn der Spielaktivität
ReaktionWeitere Einzahlung wird bei ausgeschöpftem Rahmen unterbundenNeue Spielaktivität wird bei bestehendem Aktivstatus nicht ermöglicht
Rechtsgrundlage§ 6c GlüStV 2021§ 6h GlüStV 2021

Die entscheidende Unterscheidung ist damit einfach. Die Limitdatei betrifft Einzahlungen auf Spielkonten. Die Aktivitätsdatei kontrolliert parallele Spielaktivitäten.

#Wie funktioniert die LUGAS Limitdatei?

Wie funktioniert die LUGAS Limitdatei?

Die Limitdatei soll sicherstellen, dass ein Einzahlungslimit nicht nur innerhalb eines einzelnen Spielkontos berücksichtigt wird. Es gilt anbieterübergreifend.

Dadurch kann ein bereits beanspruchter Rahmen nicht einfach durch einen Wechsel zu einem anderen angeschlossenen Glücksspielanbieter umgangen werden.

Für die technische Kommunikation mit der Limitdatei stellt das System unter anderem die Funktionen „Einzahlungslimit setzen“ und „Einzahlung vornehmen“ bereit. Glücksspielanbieter müssen diese für die bei ihnen registrierten Personen entsprechend nutzen.

Dabei handelt es sich um technische Funktionen der Anbieter. Die Begriffe bezeichnen keine Schaltflächen oder Einstellungen, die Spieler direkt innerhalb von LUGAS bedienen.

#Was bedeutet anbieterübergreifendes Einzahlungslimit?

Anbieterübergreifend bedeutet, dass nicht jeder Glücksspielanbieter einen vollständig getrennten monatlichen Rahmen betrachtet.

Hat ein Spieler bereits bei Anbieter A einen Teil seines verfügbaren Einzahlungslimits genutzt, bleibt dieser Vorgang beim anschließenden Wechsel zu Anbieter B relevant.

Anbieter B kann den Spieler daher nicht so behandeln, als hätte dieser im betreffenden Kalendermonat noch keine Einzahlungen vorgenommen.

Genau dafür existiert die zentrale Limitdatei. Sie ermöglicht die Einhaltung des festgelegten Limits über die Grenzen einzelner Anbieter hinweg.

#Wie hoch ist das Einzahlungslimit?

Grundsätzlich dürfen Spielende innerhalb eines Kalendermonats insgesamt nicht mehr als 1.000 Euro anbieterübergreifend einzahlen.

Dieser Betrag ist jedoch nicht als ausnahmsloser und unveränderbarer Höchstbetrag zu verstehen. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen abweichenden Höchstbetrag vor.

Spielende können außerdem ein niedrigeres persönliches Einzahlungslimit bestimmen. Bei der erstmaligen Registrierung in den Zentraldateien muss der Glücksspielanbieter das festgelegte anbieterübergreifende Einzahlungslimit angeben.

Für eine Überschreitung des regulären Rahmens gelten besondere Anforderungen. Die entsprechenden Voraussetzungen werden durch den GlüStV 2021 und die Entscheidungsrichtlinien der GGL konkretisiert.

Ein höheres Limit entsteht daher nicht allein durch den Wunsch eines Spielers. Der Glücksspielanbieter muss die hierfür geltenden regulatorischen Voraussetzungen einhalten.

#Was passiert, wenn das Einzahlungslimit erreicht ist?

Sobald das festgelegte anbieterübergreifende Einzahlungslimit erreicht wurde, werden weitere Einzahlungen technisch unterbunden.

Das gilt nicht nur für den Anbieter, bei dem der letzte Teil des Limits genutzt wurde. Entscheidend ist der insgesamt verfügbare Rahmen.

Ein Anbieterwechsel setzt den bereits verbrauchten Betrag deshalb nicht zurück.

Wer beispielsweise zunächst bei Anbieter A einzahlt und später Anbieter B nutzt, erhält bei B keinen vollständig neuen monatlichen Rahmen. Bereits berücksichtigte Einzahlungen bleiben für die anbieterübergreifende Kontrolle relevant.

#Einzahlungslimit und Einsatzlimit sind nicht dasselbe

Das Einzahlungslimit bestimmt, welcher Betrag innerhalb des maßgeblichen Zeitraums auf Spielkonten eingezahlt werden kann.

Es handelt sich weder um ein Verlustlimit noch um die maximale Summe aller Spieleinsätze.

Ein Einsatzlimit oder Höchsteinsatz betrifft dagegen den Betrag, der bei einem bestimmten Glücksspiel eingesetzt werden darf. Für virtuelle Automatenspiele bestehen hierfür eigene gesetzliche Vorgaben.

Deshalb darf die Grenze von grundsätzlich 1.000 Euro beim anbieterübergreifenden Einzahlungslimit nicht als maximal zulässiger Spieleinsatz verstanden werden.

#Wie verhindert die Aktivitätsdatei Parallelspiel?

Wie verhindert die Aktivitätsdatei Parallelspiel?

Die Aktivitätsdatei erfüllt eine andere Aufgabe als die Limitdatei. Sie soll verhindern, dass eine Person parallel bei mehreren Glücksspielanbietern spielt.

Unmittelbar bevor eine Person mit der Spielaktivität beginnen möchte, muss der jeweilige Anbieter sie in den Zentraldateien auf den Status Aktiv setzen.

Dabei wird berücksichtigt, ob bereits ein entsprechender Aktivstatus bei einem anderen Anbieter besteht.

Meldet die Zentraldatei, dass die Person bereits bei einem anderen Anbieter Aktiv ist, darf der neue Anbieter die gewünschte Spielaktivität nicht ermöglichen.

Damit erfolgt die Kontrolle nicht ausschließlich innerhalb der Systeme eines einzelnen Betreibers. Die Aktivitätsdatei schafft die notwendige anbieterübergreifende Verbindung.

#Was bedeuten Aktiv und Inaktiv?

Aktiv und Inaktiv sind Statusangaben innerhalb der Aktivitätsdatei.

Der Status Aktiv wird unmittelbar vor Beginn einer entsprechenden Spielaktivität gesetzt. Damit kann das System erkennen, dass die Person bereits bei einem Anbieter aktiv ist.

Inaktiv bedeutet dagegen, dass dieser Aktivstatus nicht mehr besteht.

Diese Statusangaben dürfen nicht mit einer Spielersperre verwechselt werden. Ein Spieler mit dem Status Aktiv ist nicht automatisch gesperrt. Ebenso bedeutet Inaktiv nicht, dass eine bestehende Spielersperre aufgehoben wurde.

Aktivitätsstatus und Spielersperre sind technisch und rechtlich unterschiedliche Mechanismen.

#Wann wird der Status wieder auf Inaktiv gesetzt?

Ein Anbieter, der eine Person auf Aktiv gesetzt hat, muss den Status unter den vorgesehenen Voraussetzungen wieder auf Inaktiv ändern.

Nach den aktuellen Angaben der GGL geschieht dies auf entsprechende Veranlassung oder 30 Minuten nach der letzten Eingabe.

Diese 30 Minuten stellen keine vorgeschriebene Pause zwischen zwei Glücksspielanbietern dar.

Die Regel betrifft die Verwaltung des Aktivitätsstatus. Sie erklärt zugleich, warum ein Spieler nach dem Verlassen eines Angebots vorübergehend noch als Aktiv erscheinen kann.

#Warum kann ich bei einem zweiten Anbieter nicht spielen?

Ein typischer Fall entsteht, wenn eine Person bereits bei Anbieter A spielt und anschließend eine Spielaktivität bei Anbieter B beginnen möchte.

Anbieter B muss den vorgesehenen Aktivstatus setzen. Stellt sich dabei heraus, dass die Person bereits bei Anbieter A Aktiv ist, darf B die neue Spielaktivität nicht ermöglichen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass Spieler grundsätzlich nur bei einem Glücksspielanbieter registriert sein dürfen.

Ein bestehendes Spielkonto bei mehreren legalen Anbietern ist nicht mit Parallelspiel gleichzusetzen. Auch der bloße Besuch einer zweiten Webseite ist nicht automatisch eine parallele Spielaktivität.

Entscheidend ist der für die Aktivitätsdatei relevante Spielvorgang.

#Registrierung, Login und Spielaktivität unterscheiden sich

Für das Verständnis der Aktivitätsdatei müssen mehrere Vorgänge getrennt betrachtet werden.

Eine Registrierung führt zur Eröffnung eines Spielkontos. Ein Login ermöglicht den Zugang zum bestehenden Konto. Beides bedeutet für sich genommen noch nicht, dass die Person parallel bei mehreren Anbietern spielt.

Der Aktivstatus ist wiederum eine eigene Information innerhalb der Zentraldateien. Er wird im Zusammenhang mit dem Beginn einer Spielaktivität verwendet.

Deshalb ist die Aussage falsch, LUGAS verbiete grundsätzlich mehrere Spielkonten. Kontrolliert wird vielmehr die nach den gesetzlichen Vorgaben unzulässige parallele Spielaktivität.

#Wie werden Spieler in den Zentraldateien registriert?

Die Registrierung übernimmt der Glücksspielanbieter. Spieler erstellen kein eigenes Benutzerkonto unmittelbar bei LUGAS.

Die GGL schreibt vor, dass ein Glücksspielanbieter eine Person in den Zentraldateien registriert, sobald ein Spielkonto eröffnet wird.

Bei der erstmaligen Registrierung muss außerdem das von der Person bestimmte anbieterübergreifende Einzahlungslimit angegeben werden.

Für die allgemeine Verwaltung stehen den Anbietern mehrere Funktionen zur Verfügung. Dazu gehören Registrierung, Änderung von Personendaten, Änderung der Spiel-ID und Deregistrierung.

Wird ein Spielkonto gelöscht, muss die entsprechende Deregistrierung vorgenommen werden.

#Welche Funktion haben Pseudonym und Spiel-ID?

Für die anbieterübergreifende Zuordnung verwendet LUGAS Pseudonyme.

Ein solches Pseudonym wird bei der erstmaligen Registrierung durch einen Glücksspielanbieter in den Zentraldateien erstellt. Gleichzeitig übermittelt der Anbieter eine von ihm festgelegte eindeutige Spiel-ID.

Die Spiel-ID dient anschließend der weiteren personenbezogenen Kommunikation mit den Zentraldateien.

Pseudonym und Spiel-ID sind deshalb nicht einfach zwei Bezeichnungen für dieselbe Kennung. Sie übernehmen unterschiedliche Funktionen innerhalb der vorgesehenen Identifikation und Kommunikation.

Eine Änderung der Personendaten kann auch eine Änderung des Pseudonyms auslösen. Die Zentraldateien stellen hierfür eine entsprechende Verwaltungsfunktion bereit.

#Datenschutz bei den Zentraldateien

Die Verarbeitung von Informationen innerhalb der Zentraldateien dient der Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Kontrollmechanismen.

Die Verwendung von Pseudonymen ist dabei ein wichtiger Bestandteil der technischen Struktur. Sie ermöglicht eine anbieterübergreifende Zuordnung für die vorgesehenen Zwecke.

Für die Zentraldateien veröffentlicht die GGL eigene Datenschutzhinweise. Diese erläutern die Verarbeitung im Zusammenhang mit LUGAS und sind von den Datenschutzerklärungen einzelner Glücksspielanbieter zu unterscheiden.

Die jeweils aktuellen Datenschutzhinweise und weitere Dokumente stellt die Behörde in ihrem Downloadbereich bereit.

#Wie greifen Glücksspielanbieter auf die Zentraldateien zu?

Die Glücksspielanbieter kommunizieren über die vorgesehenen Schnittstellen mit den Zentraldateien.

Der Zugriff wird durch Zertifikate ermöglicht. Die technischen Anforderungen und die Schnittstellen werden in der Technischen Richtlinie Zentraldateien beschrieben.

Potenzielle Anbieter können unter den vorgesehenen Voraussetzungen außerdem Zugang zu einer LUGAS-Testumgebung beantragen. Sie dient der Entwicklung und Prüfung der technischen Anbindung.

Personenbezogene Echtdaten dürfen nicht an diese Testumgebung übermittelt werden.

Für Spieler sind die technischen Einzelheiten der Schnittstellen normalerweise nicht relevant. Für Betreiber und deren technische Dienstleister bilden sie dagegen einen wichtigen Bestandteil der regulatorischen Anbindung.

#Welche Aufgaben haben Glücksspielanbieter?

Die Funktionsweise der Zentraldateien setzt voraus, dass Anbieter die vorgeschriebenen Prozesse in ihre Systeme integrieren.

Dazu gehört zunächst die Registrierung von Personen nach Eröffnung eines Spielkontos. Änderungen relevanter Daten müssen über die vorgesehenen Funktionen verarbeitet werden.

Im Zusammenhang mit der Limitdatei müssen Anbieter die Funktionen für Limiteinstellungen und Einzahlungen bedienen.

Bei der Aktivitätsdatei müssen sie den Status Aktiv unmittelbar vor der Spielaktivität setzen. Anschließend muss der Status nach den geltenden Regeln wieder auf Inaktiv geändert werden.

Auch die Deregistrierung nach Löschung eines Spielkontos gehört zu den vorgesehenen Verwaltungsprozessen.

#Welche Rolle spielt die GGL?

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder verwaltet LUGAS seit dem 1. Januar 2023. Betrieben werden die Systeme durch Dataport als IT-Dienstleister.

LUGAS unterstützt die Aufsicht über den regulierten Glücksspielmarkt durch zwei unterschiedliche technische Bereiche.

Das Auswertesystem der Safe-Server dient unter anderem der aufsichtsrechtlichen Auswertung von Anbieterdaten. Die Zentraldateien setzen dagegen bestimmte anbieterübergreifende Kontrollmechanismen um.

Die Limitdatei kontrolliert Einzahlungslimits. Die Aktivitätsdatei verhindert Parallelspiel.

Durch diese zentrale Struktur bleiben entsprechende Vorgaben nicht auf die Datenbestände eines einzelnen Glücksspielanbieters beschränkt.

#Limitdatei, Aktivitätsdatei und OASIS nicht verwechseln

Limitdatei, Aktivitätsdatei und OASIS nicht verwechseln

Neben LUGAS existiert das Spielersperrsystem OASIS. Es handelt sich um ein separates Aufsichtssystem mit einer anderen Aufgabe.

OASIS dient dazu, gesperrte Personen von der Teilnahme an den entsprechenden Glücksspielangeboten auszuschließen.

Die Limitdatei kontrolliert dagegen das anbieterübergreifende Einzahlungslimit. Die Aktivitätsdatei dient der Verhinderung parallelen Spielens.

Damit gelten drei unterschiedliche Prinzipien: Eine Spielersperre ist kein Aktivitätsstatus. Ein Aktivitätsstatus ist kein Einzahlungslimit. Ein ausgeschöpftes Einzahlungslimit bedeutet wiederum nicht automatisch eine Spielersperre.

Diese Trennung ist wichtig, weil die Systeme unterschiedliche rechtliche und technische Funktionen erfüllen.

#Warum erfolgt die Kontrolle anbieterübergreifend?

Ein rein anbieterinternes System könnte die vorgesehenen Regeln nur innerhalb eines einzelnen Glücksspielunternehmens kontrollieren.

Das wäre beim gemeinsamen Einzahlungslimit problematisch. Spieler könnten einen bei Anbieter A ausgeschöpften Rahmen durch den Wechsel zu Anbieter B umgehen.

Eine vergleichbare Schwierigkeit bestünde beim Parallelspiel. Ein Anbieter könnte anhand seiner eigenen Daten nicht zuverlässig erkennen, ob die Person gerade bei einem anderen angeschlossenen Anbieter aktiv ist.

Die Zentraldateien lösen dieses Problem durch eine gemeinsame technische Infrastruktur.

Damit können bestimmte Spielerschutzvorgaben über die Grenzen einzelner Anbieter hinweg umgesetzt werden.

#FAQ

#Was ist die LUGAS Limitdatei?

Die Limitdatei gehört zu den LUGAS Zentraldateien. Sie dient dazu, die Einhaltung des festgelegten Einzahlungslimits anbieterübergreifend sicherzustellen.

#Gilt das Einzahlungslimit für jeden Anbieter einzeln?

Nein. Das Limit ist anbieterübergreifend. Bereits berücksichtigte Einzahlungen werden deshalb nicht durch den Wechsel zu einem anderen angeschlossenen Anbieter zurückgesetzt.

#Wie hoch ist das anbieterübergreifende Einzahlungslimit?

Grundsätzlich liegt es bei insgesamt 1.000 Euro innerhalb eines Kalendermonats. Unter bestimmten gesetzlichen und regulatorischen Voraussetzungen kann ein abweichender Höchstbetrag festgelegt werden.

#Ist das Einzahlungslimit gleichzeitig ein Einsatzlimit?

Nein. Das Einzahlungslimit betrifft Einzahlungen auf Spielkonten. Ein Einsatzlimit begrenzt dagegen den Einsatz bei einem Glücksspiel, für das eine entsprechende Vorgabe besteht.

#Was passiert nach Erreichen des Einzahlungslimits?

Sobald das festgelegte Limit erreicht ist, werden weitere Einzahlungen technisch unterbunden. Ein Anbieterwechsel stellt keinen neuen monatlichen Rahmen bereit.

#Was ist die Aktivitätsdatei?

Die Aktivitätsdatei ist der zweite Bestandteil der LUGAS Zentraldateien. Sie dient dazu, paralleles Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern zu verhindern.

#Kann ich bei mehreren Glücksspielanbietern registriert sein?

Mehrere Spielkonten sind nicht automatisch Parallelspiel. Entscheidend ist die Spielaktivität, für die der Anbieter den vorgesehenen Aktivstatus setzen muss.

#Warum meldet ein Anbieter, dass ich noch woanders aktiv bin?

Das kann passieren, wenn in der Aktivitätsdatei noch ein Aktivstatus bei einem anderen Anbieter besteht. In diesem Fall darf die neue Spielaktivität nicht ermöglicht werden.

#Wie lange bleibt der Status Aktiv bestehen?

Der Anbieter muss den Status auf entsprechende Veranlassung oder 30 Minuten nach der letzten Eingabe wieder auf Inaktiv setzen.

#Ist Aktiv in LUGAS eine Spielersperre?

Nein. Der Aktivitätsstatus dient der Verhinderung von Parallelspiel. Spielersperren werden über das separate Spielersperrsystem OASIS kontrolliert.

#Muss ich mich selbst bei LUGAS anmelden?

Nein. Die erforderliche Registrierung in den Zentraldateien übernimmt der Glücksspielanbieter bei Eröffnung des Spielkontos.

  1. GGL Zentraldateien für Einzahlungslimitierung und Verhinderung von Parallelspiel
  2. GGL Verpflichtende IT-Systeme für Glücksspielanbieter
  3. GGL FAQ zum anbieterübergreifenden Einzahlungslimit und Höchsteinsatz
  4. GGL Technische Richtlinien und Zugang zum LUGAS-Testsystem
  5. GGL Informationen zum LUGAS Auswertesystem der Safe-Server
  6. GGL Downloadbereich für Glücksspielanbieter
  7. GGL FAQ für Spielende
  8. Glücksspielstaatsvertrag 2021 und weitere gesetzliche Grundlagen über die GGL