Gewerbliche Spielvermittlung in Deutschland
Auf dieser Seite
- Was bedeutet gewerbliche Spielvermittlung?
- Spielvermittler und Veranstalter sind nicht dasselbe
- Wann benötigt ein Spielvermittler eine Erlaubnis?
- Was bedeutet Spielvermittlung in mehreren Ländern?
- Welche Rolle hat die GGL?
- Welche Unterlagen verlangt das Erlaubnisverfahren?
- Besondere Pflichten des gewerblichen Spielvermittlers
- Wie funktioniert ein Spielauftrag in der Praxis?
- Gewerbliche Spielvermittlung im Internet
- Spielerkonto und Kundengelder
- Jugend- und Spielerschutz
- OASIS und Limits gelten nicht bei jeder Lotterie gleich
- Informationspflichten bei Online-Angeboten
- Werbung für gewerbliche Spielvermittlung
- Wie lässt sich die Erlaubnis eines Spielvermittlers prüfen?
- FAQ zur gewerblichen Spielvermittlung
- Was ist gewerbliche Spielvermittlung?
- Ist ein Spielvermittler selbst Lotterieveranstalter?
- Braucht ein gewerblicher Spielvermittler eine eigene Erlaubnis?
- Wer erteilt eine Erlaubnis für mehrere Bundesländer?
- Darf eine Lotterie online vermittelt werden?
- Welche Bedeutung hat der Treuhänder?
- Wie kann ein Spieler einen Vermittler überprüfen?
- Offizielle Quellen und weiterführende Links

Die gewerbliche Spielvermittlung ist ein eigener regulierter Bereich des deutschen Glücksspielrechts. Ein Spielvermittler vermittelt Spielverträge oder Beteiligungen an Spielgemeinschaften an Lotterieveranstalter. Er veranstaltet dabei nicht automatisch selbst eine Lotterie. Für diese Tätigkeit ist grundsätzlich eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bei einer Tätigkeit in mehreren Bundesländern liegt die zentrale Zuständigkeit bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL.
#Was bedeutet gewerbliche Spielvermittlung?
Die rechtliche Definition steht in § 3 Absatz 8 GlüStV 2021. Danach liegt gewerbliche Spielvermittlung unter bestimmten Voraussetzungen in zwei Konstellationen vor.
Ein Vermittler kann einzelne Spielverträge an einen Veranstalter von Lotterien vermitteln. Er kann außerdem Spielinteressierte zu Spielgemeinschaften zusammenführen und deren Spielbeteiligungen weitervermitteln.
In beiden Fällen muss die Tätigkeit mit der Absicht erfolgen, nachhaltig Gewinn zu erzielen. Außerdem darf es sich nicht um eine Annahmestelle, einen Lotterieeinnehmer, eine Wettvermittlungsstelle oder die Örtlichkeit eines Buchmachers handeln.
Damit ist nicht jede Weiterleitung eines Interessenten an eine Lotterie bereits gewerbliche Spielvermittlung. Reine Werbung oder ein Affiliate-Link erfüllen die gesetzliche Definition nicht allein. Entscheidend ist die konkrete Rolle des Unternehmens beim Vermitteln des Spielvertrags oder der Spielbeteiligung.
Die GGL nennt als vermittelbare Angebote insbesondere Lotterien der Landeslotteriegesellschaften, Klassenlotterien und Soziallotterien. Voraussetzung ist eine Veranstaltungserlaubnis für die betreffende Lotterie in Deutschland.
#Spielvermittler und Veranstalter sind nicht dasselbe

Die Unterscheidung zwischen Vermittlung und Veranstaltung ist für das Geschäftsmodell entscheidend. Der Veranstalter führt das Glücksspiel durch. Der gewerbliche Spielvermittler vermittelt dagegen die Teilnahme an einer Lotterie eines anderen Veranstalters.
Das lässt sich vereinfacht durch folgende Beziehung darstellen:
Kunde → Spielvermittler → Veranstalter → Teilnahme an der Lotterie
Diese Darstellung beschreibt eine typische Vermittlungssituation. Die konkrete vertragliche und technische Umsetzung kann je nach Geschäftsmodell und Erlaubnis abweichen.
Ein Kunde kann beispielsweise einen Spielauftrag über eine Online-Plattform abgeben. Der Vermittler sorgt für die Vermittlung dieses Auftrags an den Lotterieveranstalter. Dadurch wird die Plattform nicht selbst zum Veranstalter der vermittelten Lotterie.
Das deutsche Glücksspielrecht behandelt beide Funktionen entsprechend getrennt. § 4 Absatz 1 GlüStV 2021 spricht ausdrücklich vom Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele. Beide Tätigkeiten dürfen grundsätzlich nur mit der jeweils erforderlichen Erlaubnis ausgeübt werden.
Die wichtigsten Unterschiede lassen sich so zusammenfassen:
| Merkmal | Spielvermittler | Veranstalter |
| Aufgabe | Vermittelt Spielverträge oder Spielbeteiligungen | Veranstaltet das Glücksspiel |
| Eigene Lotterie | Nicht aufgrund der Vermittlerfunktion | Führt die erlaubte Lotterie durch |
| Verhältnis zum Spieler | Nimmt den Vermittlungsauftrag im Rahmen seines Geschäftsmodells entgegen | Verantwortet die veranstaltete Lotterie |
| Erlaubnis | Eigene Erlaubnis zur Vermittlung erforderlich | Erlaubnis zur Veranstaltung erforderlich |
| Zuständige Behörde | Bei mehreren Ländern grundsätzlich GGL | Abhängig von Glücksspielart und räumlichem Umfang |
| Zentrale Verantwortung | Ordnungsgemäße Vermittlung | Ordnungsgemäße Veranstaltung |
Für Unternehmen hat diese Abgrenzung eine direkte praktische Folge. Die Erlaubnis des Lotterieveranstalters ersetzt nicht die erforderliche Erlaubnis des gewerblichen Spielvermittlers.
#Wann benötigt ein Spielvermittler eine Erlaubnis?
Öffentliche Glücksspiele dürfen nach § 4 Absatz 1 GlüStV 2021 grundsätzlich nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde vermittelt werden. Vermittlung ohne erforderliche Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel.
Eine Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung kann sich auf ein Bundesland, mehrere Bundesländer oder alle Bundesländer beziehen. Die territoriale Reichweite beeinflusst unmittelbar die behördliche Zuständigkeit.
Bei einer Tätigkeit ausschließlich in einem Bundesland ist die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde dieses Landes Ansprechpartner. Die bundesweite amtliche Whitelist bildet solche ausschließlich landesweit tätigen gewerblichen Spielvermittler nicht ab.
Soll die Vermittlung dagegen in mehreren oder allen Ländern erfolgen, sieht § 19 Absatz 2 GlüStV 2021 eine gebündelte Erlaubniserteilung vor. Dafür ist heute die GGL die zentral zuständige Behörde.
#Was bedeutet Spielvermittlung in mehreren Ländern?

Deutschland besitzt kein vollständig zentralisiertes Glücksspielrecht mit einer einzigen allgemeinen Glücksspiellizenz. Der GlüStV 2021 ist ein Staatsvertrag der Länder und verteilt Zuständigkeiten zwischen Landesbehörden und gemeinsamen Einrichtungen.
Deshalb sollte eine gebündelte Erlaubnis nicht einfach als gewöhnliche Bundeslizenz bezeichnet werden. Sie beruht auf der gemeinsamen glücksspielrechtlichen Regelung der Länder.
§ 19 Absatz 2 GlüStV 2021 bestimmt, dass bei gewerblicher Spielvermittlung in mehreren oder allen Ländern die erforderlichen Erlaubnisse gebündelt erteilt werden. § 27f Absatz 5 bestimmt hierfür ausdrücklich die GGL als zentral zuständige Behörde.
Die GGL bestätigt diese Aufteilung auch in ihren aktuellen Informationen zum Erlaubnisverfahren. Für eine auf ein Bundesland begrenzte Vermittlung bleiben die jeweiligen Landesbehörden zuständig.
Die gebündelte Erlaubnis beseitigt zugleich nicht jede landesrechtliche Besonderheit. Der aktuelle Anforderungskatalog der GGL weist ausdrücklich darauf hin, dass spezifische Unterlagen nach Landesrecht nachgefordert werden können.
#Welche Rolle hat die GGL?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wurde durch den GlüStV 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Ihr Sitz befindet sich in Sachsen-Anhalt.
Sie übernimmt Erlaubnis- und Aufsichtsaufgaben für länderübergreifende Glücksspielangebote innerhalb der ihr durch den Staatsvertrag zugewiesenen Zuständigkeiten. Bei gewerblicher Spielvermittlung ist sie die zentrale Behörde nach § 19 Absatz 2.
Für Unternehmen ist die GGL deshalb nicht nur eine Informationsstelle. Sie ist bei länderübergreifender gewerblicher Spielvermittlung Teil des eigentlichen Erlaubnis- und Aufsichtssystems.
Darüber hinaus führt die GGL die gemeinsame amtliche Whitelist. Dort werden Veranstalter und Vermittler veröffentlicht, die über eine entsprechende Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 verfügen.
#Welche Unterlagen verlangt das Erlaubnisverfahren?

Die GGL stellt einen eigenen Anforderungskatalog für die Erlaubnis zur gewerblichen Vermittlung eines öffentlichen Glücksspiels bereit. Dieser beschreibt detailliert die vorzulegenden Informationen und Nachweise.
Der Antrag und die Unterlagen sind grundsätzlich auf Deutsch und elektronisch im PDF/A-Format einzureichen. Zu den abgefragten Bereichen gehören unter anderem:
- Angaben zum Antragsteller und zu vertretungsberechtigten Personen;
- Gesellschaftsstruktur und Handelsregisterauszug;
- Nachweise zur persönlichen Zuverlässigkeit;
- Beschreibung der zu vermittelnden Produkte;
- Prognose der Spieleinsätze in den beteiligten Ländern;
- Darstellung der Vertriebswege;
- Benennung der betreffenden Glücksspielveranstalter;
- Vereinbarung mit einem geeigneten Treuhänder;
- Jugend- und Spielerschutzkonzept;
- Sozialkonzept;
- IT-Sicherheitskonzept;
- Werbekonzept.
Der genaue Umfang hängt unter anderem vom Vertriebsweg und vom vermittelten Glücksspiel ab. Die GGL behält sich außerdem die Anforderung weiterer Nachweise vor.
#Besondere Pflichten des gewerblichen Spielvermittlers
§ 19 GlüStV 2021 enthält Pflichten, die speziell auf die gewerbliche Spielvermittlung zugeschnitten sind. Sie betreffen insbesondere die Weiterleitung von Spieleinsätzen, Transparenz und den Umgang mit Spielquittungen.
Mindestens zwei Drittel der von Spielern für die Spielteilnahme vereinnahmten Beträge müssen an den Veranstalter weitergeleitet werden. Die Einhaltung muss durch einen entsprechend qualifizierten unabhängigen Beauftragten bestätigt werden.
Vor Vertragsabschluss muss der Spieler in Textform verständlich über den Betrag informiert werden, der für die Spielteilnahme an den Veranstalter weitergeleitet wird. Nach Vermittlung des Spielauftrags muss ihm unverzüglich der Veranstalter mitgeteilt werden.
Außerdem muss die Vermittlung bei jeder Spielteilnahme gegenüber dem Veranstalter offengelegt werden. Das gilt auch für bestimmte eingeschaltete Dritte.
Eine weitere Besonderheit betrifft die Spielquittungen. Ein entsprechend qualifizierter Treuhänder muss mit ihrer Verwahrung und der Geltendmachung von Gewinnansprüchen gegenüber dem Veranstalter beauftragt werden.
Dem Spieler ist ein Einsichtsrecht in die für ihn vermittelten Spielquittungen einzuräumen. Der Anforderungskatalog verlangt deshalb unter anderem Angaben zum Treuhänder, die betreffende Vereinbarung und einen Versicherungsnachweis.
#Wie funktioniert ein Spielauftrag in der Praxis?
Ein Spielauftrag ist im Vermittlungsmodell die Grundlage dafür, dass der Vermittler für den Kunden tätig wird. Entscheidend ist, dass die Vermittlung an einen Veranstalter erfolgt.
Das bedeutet praktisch: Der Vermittler nimmt nicht einfach einen eigenen Spieleinsatz für eine selbst veranstaltete Lotterie an. Er vermittelt die Spielteilnahme an den betreffenden Lotterieveranstalter.
§ 19 GlüStV 2021 schafft dabei mehrere Transparenzmechanismen. Nach erfolgter Vermittlung muss der Spieler den Veranstalter erfahren. Gegenüber dem Veranstalter muss wiederum offengelegt werden, dass die Teilnahme vermittelt wurde.
Die Spielquittung erhält zusätzlich eine besondere Bedeutung. Der Treuhänder verwahrt sie, während dem Spieler ein Einsichtsrecht eingeräumt werden muss.
Auch die Geltendmachung eines Gewinnanspruchs gegenüber dem Veranstalter gehört zur gesetzlich vorgesehenen Treuhänderfunktion. Die konkrete Abwicklung muss mit dem jeweiligen Geschäftsmodell und der erteilten Erlaubnis übereinstimmen.
#Gewerbliche Spielvermittlung im Internet
Der GlüStV 2021 erlaubt ausdrücklich die Vermittlung von Lotterien im Internet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine allgemeine Freigabe jeder Online-Vermittlung folgt daraus jedoch nicht.
§ 4 Absatz 4 erlaubt eine Internet-Erlaubnis unter anderem für die Vermittlung von Lotterien. Die Voraussetzungen für Internetangebote ergeben sich anschließend aus weiteren Vorschriften des Staatsvertrags.
Bei der Antragstellung verlangt die GGL deshalb eine Darstellung der konkreten Internetnutzung. Dazu können beispielsweise Website, Apps und weitere digitale Vertriebsformen gehören.
Für öffentliche Glücksspiele im Internet müssen Veranstalter und Vermittler grundsätzlich ein anbieterbezogenes Spielkonto für jeden Spieler einrichten. Die Registrierung umfasst gesetzlich bestimmte personenbezogene Angaben, deren Richtigkeit geprüft werden muss.
Auch die Domain unterliegt Vorgaben. Ein öffentliches Glücksspielangebot im Internet muss nach § 6e Absatz 3 unter einer .de-Domain angeboten werden. Die GGL verlangt entsprechende Nachweise für Vermittlungsangebote.
Auf der Startseite müssen unter anderem der Ausschluss Minderjähriger sowie das Bestehen einer behördlichen Erlaubnis erkennbar sein. Auch die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde muss angegeben beziehungsweise direkt erreichbar sein.
#Spielerkonto und Kundengelder
Das Spielkonto dient nicht nur der technischen Registrierung. Der GlüStV 2021 stellt auch Anforderungen an den Umgang mit den dort verfügbaren Geldern.
Spielermittel müssen unter den Voraussetzungen des § 6b GlüStV 2021 getrennt von Eigenmitteln verwahrt werden. Zudem bestehen Anforderungen zur Absicherung für Insolvenz- oder Zahlungsunfähigkeitsfälle.
Die GGL verlangt im Erlaubnisverfahren eine entsprechende Bestätigung durch einen unabhängigen rechts- oder steuerberatenden Berufsträger.
Bei der Schließung eines Spielkontos muss vorhandenes Guthaben grundsätzlich unverzüglich ausgezahlt werden. Der Staatsvertrag setzt hierfür eine Höchstfrist von fünf Werktagen. Für Schließung und Auszahlung dürfen keine Gebühren erhoben werden.
#Jugend- und Spielerschutz

Die Anforderungen an den Spielerschutz gelten nicht nur für Veranstalter. § 6 GlüStV 2021 verpflichtet ausdrücklich auch Vermittler öffentlicher Glücksspiele zum Jugend- und Spielerschutz.
Sie müssen Sozialkonzepte entwickeln und umsetzen. Diese müssen auf die jeweilige Glücksspielform abgestimmt sein. Dazu gehören unter anderem Prävention, Schulung, Aufklärung, Früherkennung und der Umgang mit Sperrverfahren.
Minderjährige dürfen grundsätzlich nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Veranstalter und Vermittler müssen ihren Ausschluss sicherstellen. Bei Internetangeboten kommen technische Verfahren zur Identifizierung und Authentifizierung hinzu.
Der Anforderungskatalog der GGL verlangt deshalb ein Spieleridentifizierungskonzept. Für Online-Angebote sind außerdem das Registrierungsverfahren, die Funktionsweise der Spielkonten und die Identitätsprüfung darzustellen.
#OASIS und Limits gelten nicht bei jeder Lotterie gleich
Bei Spielersperren und Einzahlungslimits ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Die Regeln dürfen nicht pauschal von Online-Casinos auf Lotterievermittler übertragen werden.
Das bundesweite Sperrsystem erfasst zahlreiche Glücksspielangebote. Der GlüStV 2021 nimmt jedoch unter anderem Lotterien aus, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden. Für diese gilt das Teilnahmeverbot gesperrter Spieler nicht in gleicher Weise.
Eine vergleichbare Differenzierung besteht beim anbieterübergreifenden Einzahlungslimit. Einzahlungen, die ausschließlich für bestimmte höchstens zweimal wöchentlich veranstaltete Lotterien verwendet werden können, sind vom anbieterübergreifenden Limit ausgenommen.
Die GGL trägt dieser Differenzierung im Antragsverfahren Rechnung. Nachweise zum Anschluss an Sperr-, Limit- und Aktivitätsdateien werden verlangt, soweit die vermittelten Glücksspiele anschlusspflichtig sind.
Für einen Vermittler kommt es daher darauf an, welche Lotterien tatsächlich vermittelt werden. Die konkreten Schutzmechanismen müssen produktbezogen geprüft werden.
#Informationspflichten bei Online-Angeboten
Online-Spieler müssen verschiedene Informationen jederzeit einsehen können. Dazu gehören unter anderem Guthaben, Spielhistorie, Ein- und Auszahlungen sowie relevante Limits und Transaktionen.
Zusätzlich müssen die für Spieler bereitzustellenden Informationen auf der Glücksspiel-Domain in deutscher Sprache verfügbar sein. Sie müssen von allen Seiten der Domain erreichbar sein.
Spieler sind außerdem über Risiken und mögliche negative soziale Folgen des Glücksspiels aufzuklären. Bei Online-Angeboten muss ein direkter Zugang zu unabhängigen Beratungsangeboten ermöglicht werden.
Diese Anforderungen zeigen, dass Online-Spielvermittlung mehr als die digitale Übertragung eines Spielauftrags ist. Das gesamte Vermittlungsangebot muss in ein reguliertes Informations-, Identifizierungs- und Schutzsystem eingebettet werden.
#Werbung für gewerbliche Spielvermittlung
Auch Vermittler müssen die Werbevorschriften des GlüStV 2021 beachten. Die GGL verlangt im Erlaubnisverfahren ausdrücklich eine Erklärung zur Einhaltung der Werbebeschränkungen und ein Werbekonzept.
Das Konzept soll unter anderem Werbemaßnahmen, Medien, Platzierungen und Frequenz beschreiben. Auch die grafische und textliche Gestaltung sowie erforderliche Pflichthinweise sind zu berücksichtigen.
Die von der GGL veröffentlichten Musternebenbestimmungen konkretisieren zahlreiche Anforderungen. So darf Werbung beispielsweise keine falschen Vorstellungen über Gewinnchancen erzeugen. Auch bestimmte Formen von Zeitdruck und übermäßig spielanreizender Darstellung werden begrenzt.
Damit ist Werbung kein vom Erlaubnisverfahren getrennter Bereich. Sie gehört zum Compliance-Rahmen des Vermittlungsangebots.
#Wie lässt sich die Erlaubnis eines Spielvermittlers prüfen?

Die wichtigste offizielle Quelle für länderübergreifend tätige Vermittler ist die amtliche Whitelist der GGL. Sie basiert auf § 9 Absatz 8 GlüStV 2021.
Die Liste kann nach der Glücksspielart Gewerbliche Spielvermittlung gefiltert werden. Bei Einträgen können unter anderem Unternehmen, Vertriebsgebiet, zuständige Behörde und zugeordnete Internetseiten erscheinen.
Für die praktische Prüfung empfiehlt sich deshalb ein Abgleich von Unternehmensname und angebotenem Internetauftritt mit dem amtlichen Eintrag. Ein Logo oder ein eigener Hinweis auf eine angebliche Lizenz genügt nicht.
Dabei ist eine wichtige Einschränkung zu beachten: Gewerbliche Spielvermittler, die ausschließlich in einem Bundesland tätig sind, werden in der gemeinsamen Whitelist ausdrücklich nicht aufgeführt.
Fehlt ein ausschließlich regional tätiger Vermittler dort, beweist dies daher nicht automatisch ein illegales Angebot. In diesem Fall ist die Erlaubnis bei der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörde des betreffenden Bundeslandes zu prüfen.
Die Whitelist selbst wird anlassbezogen und mindestens monatlich aktualisiert. Zum Zeitpunkt dieser Recherche weist die GGL als letzten Aktualisierungsstand den 7. September 2026 aus.
#FAQ zur gewerblichen Spielvermittlung
#Was ist gewerbliche Spielvermittlung?
Sie liegt insbesondere vor, wenn ein Unternehmen mit nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht Spielverträge oder Beteiligungen an Spielgemeinschaften an Lotterieveranstalter vermittelt. Die genaue Definition enthält § 3 Absatz 8 GlüStV 2021.
#Ist ein Spielvermittler selbst Lotterieveranstalter?
Nicht aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit. Der Vermittler vermittelt die Teilnahme an der Lotterie eines Veranstalters. Veranstaltung und Vermittlung sind rechtlich getrennte Tätigkeiten.
#Braucht ein gewerblicher Spielvermittler eine eigene Erlaubnis?
Ja. Öffentliche Glücksspiele dürfen grundsätzlich nur mit der erforderlichen behördlichen Erlaubnis vermittelt werden. Eine Erlaubnis des Lotterieveranstalters ersetzt die Vermittlungserlaubnis nicht.
#Wer erteilt eine Erlaubnis für mehrere Bundesländer?
Bei gewerblicher Spielvermittlung in mehreren oder allen Ländern ist die GGL zentral zuständig. Die Erlaubnisse werden nach § 19 Absatz 2 GlüStV 2021 gebündelt erteilt.
#Darf eine Lotterie online vermittelt werden?
Grundsätzlich kann eine Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet erteilt werden. Dabei gelten zusätzliche Anforderungen an das Online-Angebot, insbesondere zur Identifizierung, zu Spielkonten und zum Spielerschutz.
#Welche Bedeutung hat der Treuhänder?
Bei gewerblicher Spielvermittlung übernimmt ein entsprechend qualifizierter Treuhänder insbesondere die Verwahrung der Spielquittungen und die Geltendmachung von Gewinnansprüchen gegenüber dem Veranstalter.
#Wie kann ein Spieler einen Vermittler überprüfen?
Länderübergreifend erlaubte gewerbliche Spielvermittler können über die amtliche Whitelist der GGL geprüft werden. Bei Vermittlern, die nur in einem Bundesland tätig sind, ist die zuständige Landesbehörde maßgeblich.
#Offizielle Quellen und weiterführende Links
Die rechtlichen Grundlagen und aktuellen Verfahrensinformationen finden sich insbesondere bei folgenden offiziellen Stellen:
- GGL Gewerbliche Spielvermittlung in mehreren Ländern
- Amtliche Whitelist der GGL
- GGL Downloadbereich für Glücksspielanbieter
- Anforderungskatalog für gewerbliche Spielvermittlung
- Glücksspielstaatsvertrag 2021
- GGL Informationen zu den gesetzlichen Regelungen
- GGL Informationen zum Spielerschutz
- Musternebenbestimmungen für gewerbliche Spielvermittlung und Lotterien