Häufig gestellte Fragen zu OASIS
Antworten auf die Fragen, die am häufigsten zum Sperrsystem OASIS, zur Selbstsperre und zur Aufhebung einer Sperre gestellt werden.
Die Antworten sind nach Themenbereichen gegliedert. Sie geben den allgemeinen Verfahrensstand wieder; für den Einzelfall sind die zuständigen Stellen maßgeblich.
Allgemeine Fragen
OASIS ist das übergreifende Sperrsystem der Länder. Es führt die zentrale Sperrdatei, in der alle Spielersperren eingetragen sind. Erlaubte Anbieter müssen vor jeder Spielteilnahme prüfen, ob eine Sperre vorliegt.
Ausführlich beschrieben ist das System unter Was ist OASIS?.
Die Sperrdatei wird vom Regierungspräsidium Darmstadt für alle sechzehn Länder geführt. Die Aufsicht über die erlaubten Anbieter liegt dagegen bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Anträge auf Sperre und Aufhebung richten sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.
Erfasst sind unter anderem Spielhallen, Spielbanken, Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker, Online-Casinospiele, Pferdewetten im Internet sowie Lotterien mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche. Maßgeblich ist der Anwendungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags.
Selbstsperre
Der Antrag kann bei jedem angeschlossenen Anbieter, unmittelbar bei der zuständigen Stelle oder mit Unterstützung einer Beratungsstelle gestellt werden. Alle Wege führen zu demselben Eintrag in der Sperrdatei.
Die Eintragung ist kostenfrei und wirkt sofort. Formulare und das genaue Verfahren stellt ausschließlich das Regierungspräsidium Darmstadt bereit.
Erforderlich sind Familienname, Vornamen und Geburtsname, gegebenenfalls gegenüber Anbietern verwendete Alias- oder Falschnamen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die aktuelle Anschrift. Die Identität muss nachgewiesen werden.
Unvollständige Angaben sind der häufigste Grund dafür, dass ein Antrag nicht bearbeitet werden kann.
Fremdsperre
Eine Fremdsperre wird ohne Antrag der betroffenen Person eingetragen. Anbieter sind dazu verpflichtet, wenn sie wissen oder aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass eine Person spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Einsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen.
Angehörige können einen Anbieter oder die zuständige Stelle auf eine Gefährdung hinweisen. Die Entscheidung über die Eintragung trifft jedoch der Anbieter beziehungsweise die Behörde; ein Anspruch auf Eintragung besteht nicht.
Erfahrungsgemäß ist eine selbst beantragte Sperre nachhaltiger. Angehörige können diesen Schritt begleiten — und sich selbst beraten lassen.
Sperrdauer
Die Sperrdauer beträgt mindestens ein Jahr. Wer eine Selbstsperre beantragt, kann einen kürzeren Zeitraum wählen; drei Monate dürfen dabei nicht unterschritten werden. Fremdsperren gelten stets mindestens ein Jahr. Grundlage ist § 8a Absatz 6 Glücksspielstaatsvertrag 2021.
Die Frist beginnt mit der Eintragung in die Sperrdatei, nicht mit dem Tag der Antragstellung. Zwischen beiden Zeitpunkten können einige Tage liegen — ein verfrüht gestellter Aufhebungsantrag wird nicht bearbeitet.
Aufhebung
Nach Ablauf der Mindestdauer stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung bei der zuständigen Stelle. Der Antrag muss von Ihnen selbst stammen und Ihre Identität nachweisen. Telefonische Aufhebungen sind ausgeschlossen.
Bis zur Austragung bleibt die Sperre uneingeschränkt wirksam.
Nein. Die Sperre bleibt eingetragen, bis ein Antrag auf Aufhebung gestellt und bearbeitet wurde. Wer nichts unternimmt, bleibt gesperrt — unabhängig davon, wie lange die Eintragung zurückliegt. Das ist der am häufigsten übersehene Punkt des Verfahrens.
Spielerschutz
Nein. Die Daten der Sperrdatei unterliegen einer strengen Zweckbindung und dürfen ausschließlich zur Durchführung des Sperrverfahrens verarbeitet werden. Eine Auskunft an Arbeitgeber, Banken oder Auskunfteien ist ausgeschlossen.
Für erlaubte Online-Glücksspiele gilt ein anbieterübergreifendes monatliches Einzahlungslimit von grundsätzlich 1.000 Euro. Hinzu kommen Einsatzgrenzen beim virtuellen Automatenspiel, Vorgaben zur Spielgeschwindigkeit und das Verbot, gleichzeitig bei mehreren Anbietern zu spielen.
Wie gut Sie diese Regeln kennen, prüft der Wissenstest.