Soziallotterien in Deutschland und ihre Regulierung
Auf dieser Seite
- Was ist eine Soziallotterie?
- Welche Rechtsgrundlage gilt für Soziallotterien?
- Was bedeutet bundesweite Soziallotterie?
- Welche Voraussetzungen gelten für eine Erlaubnis?
- Welche Anforderungen gelten für den Veranstalter?
- Spielplan und wirtschaftliche Kalkulation
- Warum ist der Reinertrag so wichtig?
- Was steht in der Erlaubnis?
- Soziallotterien und Spielerschutz
- Werbung für Soziallotterien
- Können Soziallotterien Lose im Internet anbieten?
- Veranstaltung und Vermittlung sind nicht dasselbe
- Soziallotterien im Vergleich zu anderen Lotteriemodellen
- Beispiel Aktion Mensch
- Wie lässt sich eine erlaubte Soziallotterie überprüfen?
- FAQ
- Sind Soziallotterien Glücksspiel?
- Wer genehmigt bundesweite Soziallotterien?
- Bedeutet bundesweit eine deutsche Bundeslizenz?
- Wofür muss der Reinertrag verwendet werden?
- Wie hoch müssen Reinertrag und Gewinnsumme sein?
- Dürfen Soziallotterien einen Jackpot anbieten?
- Können Soziallotterien online angeboten werden?
- Wie kann ich prüfen, ob eine Soziallotterie erlaubt ist?
- Offizielle Quellen und weiterführende Links

Soziallotterien in Deutschland verbinden eine entgeltliche Gewinnchance mit einem festgelegten sozialen Zweck. Rechtlich bleiben sie Glücksspiel und unterliegen dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Für bundesweite Soziallotterien gelten besondere Vorgaben zur Erlaubnis, zum Veranstalter und zur Verwendung des Reinertrags. Bei länderübergreifenden Angeboten übernimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder wichtige Erlaubnis- und Aufsichtsaufgaben.
#Was ist eine Soziallotterie?

Eine Soziallotterie ist rechtlich eine Lotterie und damit eine Form des Glücksspiels. Nach § 3 GlüStV 2021 liegt eine Lotterie vor, wenn mehrere Personen nach einem bestimmten Plan teilnehmen. Gegen ein Entgelt erhalten sie dabei die Chance auf einen Geldgewinn. Entscheidend über den Gewinn ist der Zufall.
Soziallotterien gehören zu den Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial. Der soziale Zweck verändert dabei nicht die glücksspielrechtliche Einordnung. Er ist vielmehr Bestandteil der besonderen Voraussetzungen für diese Lotterieform.
Eine Soziallotterie ist deshalb nicht einfach eine kommerzielle Lotterie, die freiwillig einen Teil ihrer Einnahmen spendet. Die Zweckbindung des Reinertrags gehört zum regulatorischen Modell. Sie wird im Erlaubnisverfahren geprüft und in der Erlaubnis festgelegt.
#Welche Rechtsgrundlage gilt für Soziallotterien?
Die wichtigste Rechtsgrundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021. Für Lotterien gelten nach § 2 Absatz 10 insbesondere die allgemeinen Vorschriften sowie die §§ 12 bis 18 GlüStV 2021.
Der dritte Abschnitt des Staatsvertrags regelt Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial. Für Soziallotterien sind vor allem folgende Vorschriften wichtig:
- § 12 regelt die Erlaubnis und wesentliche Versagungsgründe.
- § 14 enthält Anforderungen an den Veranstalter.
- § 15 betrifft Spielplan, Kalkulation und Durchführung.
- § 16 regelt die Verwendung des Reinertrags.
- § 17 bestimmt wesentliche Inhalte der Erlaubnis.
Daneben gelten allgemeine Vorgaben des GlüStV 2021. Dazu gehören unter anderem Regeln zum Jugend- und Spielerschutz, zur Werbung und zur Aufklärung. Welche konkreten Pflichten greifen, hängt von der Ausgestaltung des Angebots ab.
#Was bedeutet bundesweite Soziallotterie?

Der Begriff bundesweit darf nicht mit einer klassischen Bundeslizenz verwechselt werden. Glücksspielrecht ist in Deutschland wesentlich durch die Länder und den zwischen ihnen geschlossenen Glücksspielstaatsvertrag geprägt.
§ 12 Absatz 3 GlüStV 2021 sieht ein ländereinheitliches Verfahren für bestimmte Lotterien vor. Soll eine Lotterie mit einem einheitlichen länderübergreifenden Spielplan in allen Ländern stattfinden, wird die Erlaubnis ländereinheitlich erteilt.
§ 9a Absatz 1 Nummer 4 ordnet die Erlaubnisse nach § 12 Absatz 3 den ländereinheitlichen Verfahren zu. Seit der Übernahme der entsprechenden Zuständigkeiten ist hierfür die GGL zuständig.
Die GGL bezeichnet sich entsprechend als zuständige Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für bundesweite Soziallotterien. Bei Lotterien, die nur in einzelnen Bundesländern veranstaltet werden, verbleibt die Zuständigkeit grundsätzlich bei den Ländern.
Damit beschreibt bundesweit vor allem die länderübergreifende Reichweite und das dafür vorgesehene Erlaubnisverfahren. Die GGL ist dabei eine gemeinsame Behörde der Länder und keine Bundesbehörde.
#Welche Voraussetzungen gelten für eine Erlaubnis?
Öffentliche Glücksspiele dürfen grundsätzlich nur mit einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden. Das ergibt sich aus § 4 Absatz 1 GlüStV 2021. Veranstaltung und Vermittlung sind dabei rechtlich voneinander zu unterscheiden.
Für Soziallotterien kommen die besonderen Voraussetzungen des dritten Abschnitts hinzu. Nach § 12 darf die Erlaubnis insbesondere nur erteilt werden, wenn die einschlägigen Anforderungen der §§ 14 bis 16 erfüllt sind.
Mit der Veranstaltung dürfen grundsätzlich keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden. Ausgenommen ist der Werbeeffekt, der mit dem Hinweis auf die Bereitstellung von Gewinnen verbunden ist.
Außerdem darf der Spielplan bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Für Soziallotterien nennt die GGL insbesondere drei Merkmale:
- Der Höchstgewinn darf einen Wert von drei Millionen Euro nicht überschreiten.
- Ein planmäßiger Jackpot ist nicht zulässig.
- Ziehungsergebnisse dürfen nicht öfter als zweimal pro Woche bekannt gegeben werden.
Diese Grenzen folgen aus § 12 Absatz 2 GlüStV 2021 und prägen die rechtliche Ausgestaltung dieser Lotterien.
#Welche Anforderungen gelten für den Veranstalter?
Nicht jedes Unternehmen kann durch eine soziale Mittelverwendung zum Veranstalter einer Soziallotterie werden. § 14 GlüStV 2021 stellt besondere Anforderungen an die Organisation hinter der Lotterie.
Der Veranstalter muss grundsätzlich die Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftsteuergesetz erfüllen. Außerdem muss er zuverlässig sein. Er muss eine ordnungsgemäße und nachvollziehbare Durchführung gewährleisten können.
Zur Zuverlässigkeit gehört auch, dass der Reinertrag entsprechend dem festgelegten Zweck verwendet wird. Die GGL fasst dies dahin gehend zusammen, dass Soziallotterien grundsätzlich durch gemeinnützige Organisationen veranstaltet werden.
Ein Dritter kann Teile der praktischen Durchführung übernehmen. Dadurch darf jedoch die Transparenz und Kontrollierbarkeit der Lotterie nicht beeinträchtigt werden. Der Dritte muss den Weisungen des Veranstalters unterliegen.
#Spielplan und wirtschaftliche Kalkulation
Die wirtschaftliche Struktur einer Soziallotterie ist Gegenstand der regulatorischen Prüfung. § 15 GlüStV 2021 verlangt ein angemessenes Verhältnis zwischen Reinertrag, Gewinnsumme und Kosten.
Die Kosten der Veranstaltung sind gering zu halten. Für Reinertrag und Gewinnsumme sollen im Spielplan jeweils mindestens 30 Prozent der Entgelte vorgesehen werden. Es darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass diese Anteile nicht erreicht werden.
Bei der Antragstellung ist deshalb eine Kalkulation vorzulegen. Sie muss die voraussichtlichen Kosten, die Gewinnsumme, die Steuern und den Reinertrag erkennen lassen.
Steigen die voraussichtlichen Kosten nach der Erlaubniserteilung über die Kalkulation, entsteht eine weitere Pflicht. Der Veranstalter muss die Behörde unverzüglich informieren und eine neue Kalkulation vorlegen.
#Warum ist der Reinertrag so wichtig?

Der Reinertrag ist ein zentraler Unterschied zwischen einer Soziallotterie und einer rein kommerziell ausgerichteten Glücksspielveranstaltung.
Nach § 15 GlüStV 2021 ist der Reinertrag der Betrag aus den Entgelten nach Abzug von Kosten, Gewinnsumme und Steuern. Die soziale Zweckbindung bezieht sich damit nicht einfach auf Umsatz oder einen frei gewählten Spendenbetrag.
Nach § 16 muss der Reinertrag zeitnah für den in der Erlaubnis festgelegten Zweck verwendet werden. Der Zweck kann gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig sein.
Will der Veranstalter den Reinertrag für einen anderen Zweck verwenden, muss er die zuständige Behörde unverzüglich informieren. Gleiches gilt, wenn der festgelegte Zweck nicht oder nicht zeitnah verwirklicht werden kann.
Die Behörde kann anschließend einen neuen Verwendungszweck festlegen. Zusätzlich soll ein angemessener Anteil des Reinertrags in dem Land verwendet werden, in dem die Lotterie veranstaltet wird.
Gerade diese Regel zeigt die Bedeutung der föderalen Struktur. Eine länderübergreifende Erlaubnis beseitigt nicht automatisch den Bezug der Mittelverwendung zu den beteiligten Ländern.
#Was steht in der Erlaubnis?
Die Erlaubnis ist schriftlich zu erteilen. § 17 GlüStV 2021 legt mehrere Punkte fest, die darin insbesondere geregelt werden müssen.
Dazu gehören der Veranstalter, das Gebiet sowie Beginn und Dauer der Veranstaltung. Auch der Verwendungszweck des Reinertrags und der Nachweis seiner Verwendung werden festgelegt.
Weitere Bestandteile sind der Spielplan und die Vertriebsform. Die Erlaubnis bildet deshalb nicht nur die formale Grundlage der Veranstaltung. Sie konkretisiert wesentliche Bedingungen für den laufenden Betrieb.
Die GGL stellt für Antragsteller zusätzliche Unterlagen bereit. Dazu gehören Anträge, Merkblätter, Musternebenbestimmungen, Musterformulare und weitere Erklärungen.
#Soziallotterien und Spielerschutz

Der soziale Zweck einer Lotterie hebt die allgemeinen Ziele des Glücksspielrechts nicht auf. Auch Soziallotterien müssen Anforderungen des Jugend- und Spielerschutzes beachten.
Minderjährige dürfen grundsätzlich nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Veranstalter und Vermittler müssen ihren Ausschluss sicherstellen. Für bestimmte Ausspielungen auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen besteht eine eng begrenzte Ausnahme.
Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele müssen außerdem Maßnahmen zum Jugend- und Spielerschutz treffen. § 6 GlüStV 2021 verlangt grundsätzlich ein Sozialkonzept, das auf die jeweilige Glücksspielform abgestimmt sein muss.
Auch Informationspflichten spielen eine Rolle. Lose, Spielscheine und vergleichbare Bescheinigungen müssen Hinweise auf Suchtgefahren und Hilfsmöglichkeiten enthalten. Bei Internetangeboten werden entsprechende Hilfsangebote verlinkt.
Nicht jede Schutzmaßnahme für Online-Casino oder Sportwetten lässt sich jedoch auf Soziallotterien übertragen. Das Gesetz differenziert ausdrücklich zwischen verschiedenen Glücksspielformen.
Ein Beispiel ist das Sperrsystem. Gesperrte Personen dürfen grundsätzlich nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Eine Ausnahme besteht aber für Lotterien, die nicht häufiger als zweimal wöchentlich veranstaltet werden.
Diese Ausnahme ist für typische Soziallotterien relevant. Sie zeigt zugleich, warum die konkreten Schutzpflichten anhand der jeweiligen Lotterie und ihrer Erlaubnis geprüft werden müssen.
#Werbung für Soziallotterien
Erlaubnisinhaber dürfen für erlaubte Glücksspiele werben. Die Werbung bleibt jedoch Teil der Glücksspielregulierung.
Nach § 5 GlüStV 2021 können in der Erlaubnis Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Werbung festgelegt werden. Dies betrifft insbesondere Werbung im Fernsehen und Internet sowie vorgeschriebene Hinweise.
Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist verboten. Für Veranstalter bedeutet das, dass die Werbemaßnahmen mit dem erlaubten Angebot und den Bedingungen der Erlaubnis übereinstimmen müssen.
#Können Soziallotterien Lose im Internet anbieten?
Der GlüStV 2021 erlaubt grundsätzlich eine Erlaubnis für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien im Internet. Damit kann auch der Onlinevertrieb einer Soziallotterie regulatorisch zulässig sein.
Die konkrete Vertriebsform gehört nach § 17 zu den Punkten, die in der Erlaubnis festgelegt werden. Ein Veranstalter sollte daher nicht davon ausgehen, dass eine Erlaubnis zur Lotterieveranstaltung automatisch jede denkbare Vertriebsform umfasst.
Für Internetangebote gelten zudem spezielle Bestimmungen des GlüStV 2021. Beispielsweise muss auf der Startseite gut sichtbar auf das Mindestalter und die staatliche Erlaubnis hingewiesen werden. Auch die zuständige Aufsichtsbehörde muss erkennbar sein.
Bei bestimmten Lotterien gelten wiederum Ausnahmen von einzelnen internetbezogenen Schutzmechanismen. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit erfasst beispielsweise keine Einzahlungen, die ausschließlich für Lotterien verwendet werden können, die höchstens zweimal wöchentlich stattfinden.
#Veranstaltung und Vermittlung sind nicht dasselbe
Für die regulatorische Einordnung ist entscheidend, wer eine Lotterie veranstaltet und wer lediglich Spielverträge vermittelt.
Der Veranstalter trägt die Verantwortung für die Lotterie selbst. Dazu gehören unter anderem Spielplan, Kalkulation, Durchführung und zweckentsprechende Verwendung des Reinertrags.
Gewerbliche Spielvermittlung ist dagegen eine eigene Tätigkeit. Nach § 3 Absatz 8 GlüStV 2021 vermittelt ein gewerblicher Spielvermittler Spielverträge an Lotterieveranstalter. Er kann außerdem Spielinteressenten zu Spielgemeinschaften zusammenführen und deren Beteiligungen vermitteln.
Voraussetzung ist dabei eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht durch die Vermittlungstätigkeit. Eine gewerbliche Spielvermittlung wird dadurch aber nicht selbst zur Soziallotterie.
#Soziallotterien im Vergleich zu anderen Lotteriemodellen

Der GlüStV 2021 kennt unterschiedliche regulatorische Strukturen für Lotterien. Soziallotterien gehören zu den Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial. Staatliche Lotterien und gewerbliche Spielvermittlung folgen anderen organisatorischen und erlaubnisrechtlichen Modellen.
| Merkmal | Soziallotterie | Staatliche Lotterie | Gewerbliche Spielvermittlung |
| Funktion | Veranstaltung einer zweckgebundenen Lotterie | Staatlich verantwortete Lotterieveranstaltung | Vermittlung von Spielverträgen |
| Rechtliche Rolle | Veranstalter | Veranstalter | Vermittler |
| Reinertrag | Zweckgebundene Verwendung nach §§ 15 und 16 | Andere Regelungsstruktur nach GlüStV 2021 | Vermittler veranstaltet die vermittelte Lotterie nicht |
| Erlaubnis | Glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich | Staatliches Lotterieregime | Erlaubnis für Vermittlung erforderlich |
| Zuständigkeit bei länderübergreifender Tätigkeit | Bei bundesweiten Soziallotterien GGL | Abhängig vom staatlichen Lotteriemodell | Bei Tätigkeit in mehreren Ländern GGL |
Die Kategorien sollten deshalb nicht nur nach ihrem Produktangebot verglichen werden. Entscheidend sind die rechtliche Funktion des Beteiligten, die Art der Veranstaltung und das jeweilige Erlaubnisverfahren.
#Beispiel Aktion Mensch
Ein praktisches Beispiel für eine bundesweit erlaubte Soziallotterie ist Aktion Mensch e.V. Die Organisation wird in der aktuellen amtlichen Whitelist der GGL in der Kategorie Soziallotterien geführt.
Als Vertriebsgebiet nennt die GGL länderübergreifend. Als zuständige Behörde ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder angegeben.
Das Beispiel zeigt zugleich, wie sich der regulatorische Status einer konkreten Lotterie überprüfen lässt. Maßgeblich ist nicht allein die Selbstdarstellung eines Anbieters, sondern der Eintrag in den offiziellen Quellen der Glücksspielaufsicht.
#Wie lässt sich eine erlaubte Soziallotterie überprüfen?
Die GGL veröffentlicht nach § 9 Absatz 8 GlüStV 2021 eine gemeinsame amtliche Liste erlaubter Glücksspielanbieter. Sie wird üblicherweise als Whitelist bezeichnet.
Dort können Nutzer prüfen, ob ein Veranstalter oder Vermittler über eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügt. Die Liste enthält auch Angebote, die von anderen deutschen Glücksspielaufsichtsbehörden beaufsichtigt werden.
Die Whitelist wird anlassbezogen und mindestens einmal monatlich aktualisiert. Für die Prüfung eines konkreten Angebots sollte deshalb immer die aktuelle Fassung verwendet werden.
Bei Internetangeboten besteht eine zusätzliche Informationspflicht. Erlaubte Anbieter müssen auf ihrer Startseite auf die staatliche Erlaubnis hinweisen und die zuständige Behörde nennen.
#FAQ
#Sind Soziallotterien Glücksspiel?
Ja. Die soziale Zweckbindung ändert die glücksspielrechtliche Einordnung nicht. Wird gegen Entgelt eine überwiegend zufallsabhängige Gewinnchance angeboten, handelt es sich um Glücksspiel.
#Wer genehmigt bundesweite Soziallotterien?
Für bundesweite Soziallotterien ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder zuständig. Sie übernimmt in diesem Bereich sowohl Erlaubnis- als auch Aufsichtsaufgaben.
#Bedeutet bundesweit eine deutsche Bundeslizenz?
Nein. Die GGL ist eine gemeinsame Behörde der Länder. Das länderübergreifende Verfahren beruht auf dem Glücksspielstaatsvertrag und darf nicht mit einer klassischen Bundeslizenz verwechselt werden.
#Wofür muss der Reinertrag verwendet werden?
Der Reinertrag muss zeitnah für den in der Erlaubnis festgelegten Zweck verwendet werden. Das Gesetz nennt gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke.
#Wie hoch müssen Reinertrag und Gewinnsumme sein?
Im Spielplan sollen sowohl für den Reinertrag als auch für die Gewinnsumme jeweils mindestens 30 Prozent der Entgelte vorgesehen werden. Die Kosten der Lotterie sind gering zu halten.
#Dürfen Soziallotterien einen Jackpot anbieten?
Bei den Soziallotterien nach dem dritten Abschnitt ist ein planmäßiger Jackpot nach § 12 Absatz 2 ausgeschlossen. Auch der Höchstgewinn und die Häufigkeit der Ergebnisbekanntgabe sind begrenzt.
#Können Soziallotterien online angeboten werden?
Der Internetvertrieb von Lotterien ist grundsätzlich erlaubnisfähig. Die konkrete Vertriebsform und die dafür geltenden Bedingungen müssen jedoch von der glücksspielrechtlichen Erlaubnis gedeckt sein.
#Wie kann ich prüfen, ob eine Soziallotterie erlaubt ist?
Die GGL führt eine amtliche Whitelist erlaubter Glücksspielanbieter. Dort werden auch erlaubte Soziallotterien aufgeführt.