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LUGAS Integration für Glücksspielanbieter und Entwickler

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LUGAS Integration für Glücksspielanbieter und Entwickler

Die LUGAS Technischen Richtlinien bilden die technische Grundlage für die Anbindung regulierter Glücksspielangebote an das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem. Das LUGAS Testsystem für Glücksspielanbieter ermöglicht die Entwicklung und Prüfung der vorgesehenen Schnittstellen vor dem Produktivbetrieb. Für Compliance-Teams und Entwickler ist dabei entscheidend, Testzugang, technische Integration und glücksspielrechtliche Erlaubnis klar voneinander zu trennen.

#Was ist LUGAS?

LUGAS Integration für Glücksspielanbieter und Entwickler

LUGAS steht für Länderübergreifendes Glücksspielaufsichtssystem. Es gehört zu den verpflichtenden IT-Aufsichtssystemen des regulierten deutschen Online-Glücksspielmarktes.

Die GGL unterscheidet zwei technische Bereiche:

  • die Zentraldateien mit Limitdatei und Aktivitätsdatei;
  • das Auswertesystem der Safe-Server.

Die Limitdatei unterstützt die Kontrolle des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits nach § 6c GlüStV 2021. Die Aktivitätsdatei dient der Verhinderung unzulässigen parallelen Spiels nach § 6h GlüStV 2021.

Das Auswertesystem greift auf Daten zu, die Glücksspielanbieter auf ihren Safe-Servern erfassen. Grundlage dafür ist § 6i Abs. 2 GlüStV 2021.

LUGAS wird seit dem 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet. Dataport betreibt die Systeme als technischer IT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung.

OASIS gehört dagegen nicht zu LUGAS. Das Spielersperrsystem ist ein eigenständiges Aufsichtssystem und wird vom Regierungspräsidium Darmstadt verantwortet.

#Welche Anbieter müssen LUGAS berücksichtigen?

LUGAS Integration für Glücksspielanbieter und Entwickler

Die konkreten Pflichten hängen von Glücksspielart und betroffenem LUGAS-Bestandteil ab. Deshalb sollte ein Integrationsprojekt nicht mit der Annahme beginnen, jedes Produkt müsse identisch angebunden werden.

Die Zentraldateien betreffen öffentliche Glücksspiele im Internet nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 6c und 6h GlüStV 2021. Dabei enthält der Staatsvertrag produktspezifische Ausnahmen, etwa bei bestimmten Lotterieeinzahlungen. Die technische Umsetzung muss deshalb anhand des konkreten Angebots geprüft werden.

Für den Safe-Server ist der Anwendungsbereich enger. Die aktuellen Datenschutzhinweise der GGL nennen Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele im Internet. Diese Veranstalter müssen nach § 6i Abs. 2 GlüStV 2021 das vorgeschriebene technische System auf eigene Kosten betreiben.

Für Pferdewetten, Lotterien, gewerbliche Spielvermittlung und andere Angebote ist daher separat zu prüfen, welche LUGAS-Komponenten für das konkrete Geschäftsmodell gelten. Auch die zuständige Erlaubnisbehörde kann je nach Glücksspielart unterschiedlich sein.

#Welche Technischen Richtlinien gibt es?

LUGAS Integration für Glücksspielanbieter und Entwickler

Die öffentlich zugänglichen GGL-Seiten nennen zwei Dokumentationsbereiche:

  1. Technische Richtlinie Zentraldateien;
  2. Technische Richtlinie Safe-Server.

Die vollständigen technischen Richtlinien werden Interessenten nach dem vorgesehenen Zugangsverfahren zur Verfügung gestellt. Sie sind nicht mit den frei zugänglichen Informationsseiten der GGL gleichzusetzen.

Entwickler sollten deshalb keine Implementierung anhand vermuteter Schnittstellen beginnen. Maßgeblich ist die jeweils bereitgestellte technische Dokumentation.

#Technische Richtlinie Zentraldateien

Die Richtlinie umfasst die technische Anbindung an Limitdatei und Aktivitätsdatei. Öffentlich beschreibt die GGL unter anderem Funktionen für Registrierung, Änderungen, Einzahlungen sowie Aktiv- und Inaktivsetzung von Spielenden.

Für ein Integrationsteam betrifft die Dokumentation damit insbesondere die Kommunikation zwischen der eigenen Plattform und den Zentraldateien.

Technische Details wie konkrete Endpoints, Payload-Strukturen oder Zugangsdaten sind nicht Gegenstand eines öffentlichen Integrationsleitfadens. Dafür muss die offiziell bereitgestellte Richtlinie verwendet werden.

#Technische Richtlinie Safe-Server

Für Safe-Server existiert eine separate Technische Richtlinie. Sie beschreibt insbesondere die erforderlichen Datenstrukturen, technischen Anforderungen und Schnittstellen.

Der Safe-Server wird vom betroffenen Glücksspielanbieter auf eigene Kosten eingerichtet und betrieben. Der Anbieter muss die für die Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten selbst erfassen.

Das LUGAS Auswertesystem greift auf diese Daten zu und verarbeitet sie für die Glücksspielaufsicht. Die GGL nennt unter anderem Regulierungskontrolle, Manipulationsprävention und die Prüfung von Spielsuchtfrüherkennungssystemen als Zwecke.

Welche konkrete Serverarchitektur, Datenbank oder Infrastruktur ein Anbieter einsetzen muss, lässt sich aus den öffentlichen Informationen nicht ableiten. Hierfür ist die jeweils gültige Technische Richtlinie entscheidend.

#Wer erhält Zugang zu den Technischen Richtlinien?

Potenzielle zukünftige Glücksspielanbieter können den Zugang beantragen, wenn sie die Voraussetzung des § 4a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b GlüStV 2021 erfüllen.

Praktisch bedeutet dies nach den Angaben der GGL einen Sitz:

  • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union;
  • oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums.

Diese Voraussetzung muss der Interessent in der vorgesehenen Erklärung bestätigen. Das aktuelle Formular verlangt außerdem Angaben zum Anbieter, Anschrift und Kontaktdaten. Bei Bevollmächtigten ist ein Nachweis der Bevollmächtigung vorgesehen.

#Zwei Wege zum Zugang

Der richtige Ablauf hängt davon ab, ob bereits ein Erlaubnisverfahren läuft.

#Zugang im Erlaubnisverfahren

Eine separate Erklärung ist laut aktueller GGL-Seite nicht erforderlich, wenn ein Antrag für Online-Poker, virtuelle Automatenspiele, Sportwetten oder gewerbliche Spielvermittlung gestellt wurde oder sehr zeitnah gestellt wird.

Sofern die Sitzvoraussetzung erfüllt ist, erhalten Interessenten im Rahmen des Antragsverfahrens weitere Informationen.

Das im Downloadbereich weiterhin veröffentlichte Anschlussdokument beschreibt zusätzlich Fallkonstellationen für Pferdewetten. Dieses Dokument trägt allerdings den Stand 3. Januar 2023. Bei Abweichungen sollte daher die aktuelle GGL-Webseite beziehungsweise die individuelle Verfahrensinformation zugrunde gelegt werden.

#Zugang vor dem Erlaubnisantrag

Unternehmen können die technische Vorbereitung bereits vor einem vollständigen Erlaubnisantrag beginnen.

Das ist beispielsweise relevant, wenn Entwickler frühzeitig Schnittstellen implementieren oder das Testsystem nutzen sollen. Hierfür sieht die GGL eine gesonderte Erklärung und einen formlosen Antrag vor.

Die Erklärung bestätigt insbesondere die erforderliche Sitzvoraussetzung. Nach Prüfung erhält der Interessent weitere Informationen zum Verfahren.

#Wie erfolgt die Aufnahme in das LUGAS Testsystem?

Nach der grundsätzlichen Zugangsfreigabe muss der Interessent für die LUGAS-Testumgebung angemeldet und aufgenommen werden.

Die GGL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Aufnahme abhängig vom Anfragevolumen mehrere Tage dauern kann. Das ist keine garantierte Bearbeitungsfrist.

Nach erfolgreicher Aufnahme erhält das Unternehmen anbieterbezogene Informationen für die technische Anbindung. Diese Informationen gehören nicht in öffentliche Dokumentationen oder Integrationsbeispiele.

#Was ist das LUGAS Testsystem?

Das Testsystem stellt eine Umgebung für Schnittstellenentwicklung und Integrationstests bereit. Bei den Zentraldateien bezeichnet die GGL diese Umgebung auch als Sandbox.

Der Zweck ist klar begrenzt. Entwickler sollen die vorgesehene LUGAS-Anbindung implementieren und vor dem Live-Betrieb testen.

Die GGL beschreibt das Testsystem nicht als vollständige Kopie des Produktivsystems. Daraus sollte daher keine garantierte technische Gleichheit aller Komponenten oder Abläufe abgeleitet werden.

#Keine personenbezogenen Echtdaten in der Sandbox

Für das LUGAS-Testsystem der Zentraldateien gilt eine zentrale Einschränkung: Personenbezogene Echtdaten dürfen nicht übermittelt werden.

Die Verantwortung dafür liegt beim jeweiligen Interessenten. Entwickler müssen ihre Testprozesse entsprechend organisieren und geeignete Testdaten verwenden.

Die öffentlich zugänglichen Nutzungsbedingungen definieren dabei kein allgemeines eigenes Datenmodell für synthetische Testdaten. Maßgeblich bleiben die von der GGL bereitgestellten technischen Unterlagen.

Eine zweckfremde Nutzung des Testsystems ist ebenfalls untersagt. Das betrifft insbesondere eine Verwendung außerhalb der vorgesehenen Schnittstellenentwicklung und Integrationstests.

Bei Verstößen, insbesondere bei der Übermittlung personenbezogener Echtdaten oder zweckfremder Nutzung, behält sich die GGL eine Sperrung des Testzugangs vor.

#Wie dürfen technische Informationen weitergegeben werden?

Die GGL beschränkt die Weitergabe der bereitgestellten Informationen auf den Zweck der Schnittstellenentwicklung zur LUGAS-Anbindung.

Für Anbieter ist das besonders relevant, wenn externe Entwickler, Plattformanbieter oder technische Dienstleister eingebunden werden.

Die Regel sollte nicht pauschal als allgemeines Geheimhaltungsverbot interpretiert werden. Entscheidend ist der von der GGL vorgegebene Zweck.

Geschlossene Richtlinien, Zugangsinformationen, Zertifikate oder andere anbieterbezogene technische Daten sollten deshalb nicht in öffentliche Entwicklungsdokumentationen übernommen werden.

#Welche Rolle spielen Zertifikate und technische Zugangsdaten?

Für die Anbindung erhält ein Anbieter nach den vorgesehenen Verfahrensschritten technische Zugangsinformationen. Das aktuelle Anschlussdokument unterscheidet dabei zwischen Test- und Live-Zugang.

Technische Teams sollten diese Informationen als Teil des geregelten Integrationsprozesses behandeln. Interne URLs, Zugangsdaten, Zertifikate, private Schlüssel oder andere Secrets gehören nicht in öffentliche Repositories oder Dokumentationen.

Die konkrete technische Verwendung richtet sich nach den bereitgestellten LUGAS-Unterlagen. Öffentliche GGL-Seiten ersetzen diese Dokumentation nicht.

#Welche Tests sollte das Integrationsteam durchführen?

Der öffentlich verfügbare GGL-Leitfaden verlangt bei bestimmten Fallkonstellationen eine eigenverantwortliche Prüfung anhand der technischen Dokumente, bevor der Live-Zugang beantragt wird.

Bei den Zentraldateien zeigen die öffentlich beschriebenen Anwendungsfälle, welche Geschäftsprozesse technisch relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Registrierung, Änderungen von Spielerdaten, Limitvorgänge sowie Aktiv- und Inaktivsetzung.

Welche konkreten Testfälle und technischen Ergebnisse erforderlich sind, muss jedoch anhand der bereitgestellten Dokumentation geprüft werden. Ein frei erfundener Testkatalog wäre dafür ungeeignet.

#Der Weg vom Zugang bis zur Live-Anbindung

LUGAS Integration für Glücksspielanbieter und Entwickler

Ein Integrationsprojekt kann vereinfacht in folgende Schritte gegliedert werden:

Geschäftsmodell und Glücksspielart festlegen
↓
Anwendbare LUGAS-Komponenten bestimmen
↓
Erlaubnispflicht und zuständige Behörde prüfen
↓
Zugang zu den Technischen Richtlinien erhalten
↓
LUGAS-Schnittstellen entwickeln
↓
Aufnahme in die Testumgebung
↓
Integration anhand der technischen Dokumente testen
↓
Voraussetzungen für die Live-Anbindung erfüllen
↓
Nutzungsvertrag und produktiven Zugang klären
↓
Produktivbetrieb nach regulatorischer Freigabe

Diese Darstellung ist eine praktische Projektsicht und kein vollständiger behördlicher Erlaubnisprozess.

Lizenzierung und technische Integration können sich zeitlich überschneiden. Der genaue Ablauf hängt unter anderem von Glücksspielart, zuständiger Behörde und Verfahrensstand ab.

#Testsystem und Live-System im Vergleich

LUGAS Integration für Glücksspielanbieter und Entwickler

Die beiden Umgebungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Nur Unterschiede, die sich aus den veröffentlichten GGL-Unterlagen ableiten lassen, sollten in die technische Planung übernommen werden.

MerkmalTestsystemLive-System
ZweckSchnittstellenentwicklung und IntegrationstestsProduktive LUGAS-Anbindung
DatenKeine personenbezogenen Echtdaten in der Zentraldateien-SandboxVerarbeitung der gesetzlich vorgesehenen Daten
NutzungAusschließlich für vorgesehene TestzweckeRegulärer Betrieb nach den geltenden Voraussetzungen
AnbieterstatusZugang kann bereits vor Abschluss eines Erlaubnisverfahrens möglich seinErfordert die für den jeweiligen Fall notwendigen regulatorischen Voraussetzungen
Technischer ZugangAnbieterbezogene Informationen nach Aufnahme in die TestumgebungZugang nach den vorgesehenen Live-Anbindungsschritten

Der Testzugang ist damit keine Vorstufe einer automatischen Erlaubniserteilung. Er dient ausschließlich der technischen Vorbereitung.

#LUGAS Test und Glücksspielerlaubnis sind getrennte Verfahren

Ein erfolgreicher Integrationstest bedeutet nicht, dass ein Unternehmen Glücksspiele in Deutschland anbieten darf.

Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit der erforderlichen Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt werden. Die technische Vorbereitung auf LUGAS ersetzt diese regulatorische Entscheidung nicht.

Umgekehrt bedeutet eine glücksspielrechtliche Erlaubnis nicht automatisch, dass sämtliche technischen Schritte bereits abgeschlossen sind. Je nach Fall müssen vor dem tatsächlichen Betrieb weitere Voraussetzungen für die LUGAS-Anbindung erfüllt werden.

Compliance und Engineering sollten deshalb zwei miteinander verbundene, aber getrennte Workstreams führen.

#Wie erfolgt der Wechsel zum Live-System?

Die GGL veröffentlicht weiterhin das Dokument „Ihr Weg zum Anschluss an das LUGAS Live- und Testsystem“. Es unterscheidet mehrere Ausgangssituationen. Der veröffentlichte Stand des Dokuments ist der 3. Januar 2023.

Bei bereits vorhandener Erlaubnis und vollständig getesteter LUGAS-Integration sieht das Dokument einen formlosen Antrag für den Live-Zugang vor. Der aktuelle Erlaubnisbescheid muss dabei die maßgeblichen Angaben erkennen lassen.

Anschließend erhält der Anbieter einen Nutzungsvertrag. Nach dessen Abschluss werden die weiteren Informationen für den Zugang bereitgestellt.

Ist die Integration noch nicht abschließend getestet, führt der Weg zunächst über die Testumgebung. Nach Implementierung und eigenverantwortlicher Prüfung anhand der technischen Dokumente folgt der Live-Prozess.

Da dieses Anschlussdokument älter als die aktuelle Webseite ist, sollten Anbieter vor dem Produktivstart prüfen, ob die GGL inzwischen zusätzliche individuelle Vorgaben mitgeteilt hat.

#Was kostet die Nutzung der LUGAS Zentraldateien?

Im aktuellen Downloadbereich veröffentlicht die GGL weiterhin die „Preisliste Zentraldateien LUGAS“. Die dort verfügbare Fassung gilt seit dem 1. Januar 2023.

Für die Nutzung der Zentraldateien wird darin ein abfrageabhängiges Nutzungsentgelt von 0,389 Cent je Abfrage genannt.

Als Abfrage gelten laut Preisliste verschiedene Anwendungsfälle. Dazu zählen unter anderem das Anlegen und Ändern von Spielenden, Limitänderungen, Einzahlungen sowie Aktiv- und Inaktivsetzungen.

Diese Position beschreibt nicht die gesamten Compliance- oder Integrationskosten eines Glücksspielanbieters. Eigene Entwicklung, Safe-Server, Infrastruktur, Tests und regulatorische Prozesse können zusätzliche Kosten verursachen.

#Welche Rolle hat Dataport?

Die Aufgaben von GGL und Dataport sollten organisatorisch getrennt betrachtet werden.

Die GGL ist die zuständige Glücksspielbehörde und verwaltet LUGAS. Dataport ist der technische IT-Dienstleister, der die LUGAS-Systeme betreibt und an deren Weiterentwicklung beteiligt ist.

Dataport ist damit keine Glücksspielregulierungsbehörde.

Die Zusammenarbeit hat inzwischen erhebliche Größenordnungen erreicht. Nach Angaben der GGL verarbeitete LUGAS im Jahr 2025 Daten von mehr als 60 erlaubten Glücksspielanbietern und rund fünf Millionen registrierten Spielenden.

#Häufige Fehler bei der LUGAS Vorbereitung

Aus den veröffentlichten Anforderungen lassen sich mehrere typische Projektrisiken ableiten. Diese Punkte sind keine offizielle Fehlerliste der GGL.

Problematisch sind insbesondere:

  • Entwicklung ohne die aktuell bereitgestellte Technische Richtlinie;
  • Verwendung personenbezogener Echtdaten im Zentraldateien-Testsystem;
  • Verwechslung von Sandbox und Produktivsystem;
  • Gleichsetzung des Testzugangs mit einer Glücksspielerlaubnis;
  • Verwendung veralteter technischer Unterlagen;
  • fehlende Trennung zwischen Zentraldateien und Safe-Server;
  • Annahme, jede Glücksspielart unterliege denselben LUGAS-Pflichten;
  • Weitergabe technischer Informationen außerhalb des zugelassenen Zwecks.

Viele dieser Risiken lassen sich vermeiden, wenn Legal, Compliance und Engineering die Integrationsplanung gemeinsam durchführen.

#Checklist für die technische LUGAS Integration

Vor Beginn der Implementierung sollte das Projektteam den regulatorischen und technischen Scope eindeutig festlegen.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • Welche LUGAS-Komponenten gelten für das konkrete Glücksspielangebot?
  • Liegt die aktuelle technische Dokumentation vor?
  • Erfolgt der Zugang über das Erlaubnisverfahren oder separat?
  • Wurde die Aufnahme in die Testumgebung organisiert?
  • Werden in der Zentraldateien-Sandbox ausschließlich zulässige Testdaten verwendet?
  • Sind die relevanten Schnittstellen nach der bereitgestellten Dokumentation implementiert?
  • Wurde die Integration anhand der technischen Unterlagen getestet?
  • Sind die Voraussetzungen für den Live-Zugang geklärt?
  • Liegen die erforderlichen regulatorischen Freigaben vor?
  • Verwendet das Team die aktuell veröffentlichten und bereitgestellten Dokumentversionen?

Der Checklist ersetzt weder die Technischen Richtlinien noch die Vorgaben eines konkreten Erlaubnisverfahrens. Er dient als organisatorischer Ausgangspunkt für das Integrationsprojekt.

#FAQ

#Was sind die LUGAS Technischen Richtlinien?

Sie enthalten die technischen Vorgaben für die Anbindung an die LUGAS Zentraldateien beziehungsweise an das Auswertesystem der Safe-Server. Die vollständige Dokumentation wird berechtigten Interessenten über das vorgesehene Zugangsverfahren bereitgestellt.

#Wer kann Zugang zu den Richtlinien beantragen?

Potenzielle zukünftige Glücksspielanbieter können Zugang beantragen, wenn sie insbesondere die von der GGL genannte Sitzvoraussetzung erfüllen. Der Sitz muss in einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat liegen.

#Muss bereits eine Glücksspielerlaubnis vorhanden sein?

Nein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Interessenten die technischen Unterlagen und das Testsystem bereits vor Abschluss eines Erlaubnisverfahrens nutzen. Der Testzugang berechtigt jedoch nicht zum Glücksspielangebot.

#Dürfen echte Spielerdaten im LUGAS Testsystem verwendet werden?

Im LUGAS-Testsystem für die Zentraldateien dürfen keine personenbezogenen Echtdaten übermittelt werden. Die Verantwortung dafür liegt beim Interessenten.

#Wie lange dauert die Aufnahme in die Testumgebung?

Die GGL nennt keine feste SLA. Nach aktueller Webseite kann die Aufnahme abhängig vom Anfragevolumen mehrere Tage dauern.

#Was kostet LUGAS?

Die veröffentlichte Preisliste für die Zentraldateien nennt seit dem 1. Januar 2023 ein Nutzungsentgelt von 0,389 Cent je Abfrage. Andere technische und regulatorische Kosten eines Anbieters sind darin nicht vollständig abgebildet.

#Ist ein erfolgreicher LUGAS Test bereits eine Glücksspielerlaubnis?

Nein. Technischer Testzugang, erfolgreiche Integration und glücksspielrechtliche Erlaubnis sind unterschiedliche Voraussetzungen. Ein Testzugang erlaubt keinen produktiven Glücksspielbetrieb.

  1. GGL LUGAS Technische Richtlinien und Testsystem
  2. GGL Verpflichtende IT-Systeme und LUGAS Übersicht
  3. GGL LUGAS Zentraldateien
  4. GGL LUGAS Auswertesystem und Safe-Server
  5. GGL Downloadbereich für Glücksspielanbieter
  6. GGL Anschluss an das LUGAS Live- und Testsystem
  7. GGL Erklärung für den Zugang zu Technischen Richtlinien und Testsystem
  8. GGL Preisliste Zentraldateien LUGAS
  9. GGL Datenschutzhinweise zu LUGAS Zentraldateien und Safe-Server
  10. GGL und Dataport zur Weiterentwicklung von LUGAS im Jahr 2026