Klassenlotterien in Deutschland
Auf dieser Seite
- Was ist eine Klassenlotterie?
- Wie funktioniert eine Klassenlotterie?
- Klassenlotterie und Zahlenlotterie im Vergleich
- NKL und SKL gehören heute zur GKL
- Wer darf Klassenlotterien veranstalten?
- Welche rechtlichen Grundlagen gelten?
- Erlaubnis und Aufsicht bei Klassenlotterien
- Veranstalter, Lotterie-Einnahme und Vermittler sind nicht dasselbe
- Können Klassenlotterien online angeboten werden?
- Spielerschutz bei Klassenlotterien
- Welche Regeln gelten für Werbung?
- Wie lässt sich ein legales Angebot prüfen?
- Kurzer historischer Hintergrund
- FAQ zu Klassenlotterien
- Was bedeutet Klasse bei einer Klassenlotterie?
- Wie viele Klassen haben NKL und SKL?
- Sind NKL und SKL eigene Veranstalter?
- Wem gehört die GKL?
- Wer beaufsichtigt Klassenlotterien?
- Kann man Lose für Klassenlotterien online kaufen?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Klassenlotterie und Lotto?
- Gilt OASIS automatisch für Klassenlotterien?
- Wie erkennt man einen erlaubten Anbieter?
- Offizielle Quellen und weiterführende Links

Klassenlotterien in Deutschland unterscheiden sich durch ihren mehrstufigen Spielablauf von vielen anderen Lotterien. Der Spielzeitraum ist in aufeinanderfolgende Klassen gegliedert. Teilnehmer spielen mit einem Los und nehmen nach dem jeweiligen Spielplan an Ziehungen teil. Hinter NKL und SKL steht heute die GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder. Für Veranstaltung, Vertrieb und Vermittlung gelten die Vorgaben des deutschen Glücksspielrechts.
#Was ist eine Klassenlotterie?
Eine Klassenlotterie verteilt ihren Spielzeitraum auf mehrere aufeinanderfolgende Abschnitte. Diese Abschnitte heißen Klassen. Nach Angaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder umfasst eine Klasse bei den klassischen Klassenlotterien einen Monat. Zahl und Höhe der vorgesehenen Gewinne steigen dabei von Klasse zu Klasse.
Der Begriff Klasse beschreibt damit keine Spielergruppe und keine Gewinnklasse. Er bezeichnet einen zeitlich abgegrenzten Teil der Lotterie.
Auch das Steuerrecht enthält eine Definition. Nach § 22 RennwLottDV ist eine Klassenlotterie eine Lotterie oder Ausspielung, deren Spielzeitraum mit Gewinnmöglichkeiten in einzelne Klassen unterteilt ist.
Das Grundprinzip lässt sich so zusammenfassen:
- Die Lotterie beginnt mit einer festgelegten Spielperiode.
- Diese Spielperiode besteht aus mehreren Klassen.
- Für jede Klasse sind Ziehungen und Gewinne vorgesehen.
- Das Los bildet die Grundlage der Teilnahme.
- Der Gewinnplan legt die vorgesehenen Gewinnmöglichkeiten fest.
Die konkreten Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen amtlichen Spielplan. Deshalb sollten Preise, Gewinnsummen und einzelne Ziehungstermine nicht als dauerhaft unveränderliche Merkmale einer Klassenlotterie verstanden werden.
#Wie funktioniert eine Klassenlotterie?

Bei einer Klassenlotterie kauft der Teilnehmer ein Los oder einen Anteil daran. Dem Los ist eine Losnummer zugeordnet. Diese Nummer nimmt nach den jeweiligen Lotteriebestimmungen an den vorgesehenen Ziehungen teil.
Bei den aktuellen Hauptlotterien der Marken NKL und SKL besteht eine Lotterie aus sechs Klassen. Jede dieser Klassen entspricht einem Kalendermonat. Damit erstreckt sich eine vollständige Lotterie über sechs Monate.
NKL-Lotterien beginnen nach den Angaben der GKL jeweils am 1. April und 1. Oktober. SKL-Lotterien starten jeweils am 1. Juni und 1. Dezember.
Die Teilnahme kann mit einem ganzen Los oder einem Losanteil erfolgen. Die verfügbaren Teilungen unterscheiden sich zwischen den Produktlinien. Auch die Lospreise sind nicht identisch. Maßgeblich sind deshalb immer die aktuellen Lotteriebestimmungen und Spielpläne.
#Welche Rolle spielt der Gewinnplan?
Der amtliche Spielplan legt bereits vor Beginn der Lotterie fest, welche Gewinne für die einzelnen Klassen vorgesehen sind. Damit bildet er einen wesentlichen Bestandteil des Spielsystems.
Nach Angaben der GKL steigen Gewinnzahl und Gewinnsumme grundsätzlich von Klasse zu Klasse. Die Losnummern werden innerhalb des festgelegten Systems den jeweiligen Ziehungen zugeordnet.
Der Gewinnplan ist auch der richtige Bezugspunkt für konkrete Zahlen. Höchstgewinne, Lospreise oder zusätzliche Ziehungen können sich mit neuen Spielplänen ändern.
#Klassenlotterie und Zahlenlotterie im Vergleich

Eine Klassenlotterie folgt einer anderen zeitlichen Logik als eine typische Zahlenlotterie. Bei Lottoformaten gibt der Teilnehmer normalerweise einen Tipp für eine bestimmte Ziehung ab. Bei einer Klassenlotterie steht dagegen ein Los innerhalb einer mehrstufigen Spielperiode im Mittelpunkt.
Die wichtigsten strukturellen Unterschiede lassen sich so darstellen:
| Merkmal | Klassenlotterie | Typische Zahlenlotterie |
| Spielprinzip | Teilnahme mit einer Losnummer | Tipp auf Zahlen |
| Zeitliche Struktur | Spielperiode in Klassen | Einzelne regelmäßig wiederkehrende Ziehungen |
| Grundlage der Teilnahme | Los oder Losanteil | Spielschein beziehungsweise Tipp |
| Gewinnstruktur | Gewinnplan für mehrere Klassen | Gewinnklassen einer bestimmten Ziehung |
| Teilnahmezeitraum | Kann mehrere Klassen umfassen | Bezieht sich auf ausgewählte Ziehungen |
| Veranstalter | Bei staatlichen Klassenlotterien die GKL | Je nach Lotterie zuständige Landeslotteriegesellschaft |
Die Klassenstruktur ist damit das entscheidende Merkmal. Sie verbindet mehrere Spielabschnitte innerhalb einer übergeordneten Lotterie.
Eine Klassenlotterie ist deshalb nicht lediglich Lotto mit einer anderen Ziehungsmethode. Mechanik, zeitliche Struktur und organisatorischer Rahmen unterscheiden sich.
#NKL und SKL gehören heute zur GKL

NKL und SKL haben historische Wurzeln als eigenständige Klassenlotterien. Diese Organisationsstruktur besteht heute nicht mehr.
Zum 1. Juli 2012 wurden NKL und SKL in der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder zusammengeführt. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitzen in Hamburg und München. Träger sind alle 16 deutschen Bundesländer.
NKL und SKL bestehen jedoch als Marken und Produktlinien weiter. Die Lotterien beider Marken werden von der GKL angeboten.
Das ist für die rechtliche Einordnung wichtig. Ein Teilnehmer kann beispielsweise ein NKL-Los erwerben. Veranstalter der staatlichen Klassenlotterie ist jedoch die GKL.
Auch ein Händler, der Lose verkauft, wird dadurch nicht zum Veranstalter.
#Wer darf Klassenlotterien veranstalten?
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 enthält für staatliche Klassenlotterien eine besondere Regelung.
Nach § 10 Absatz 3 GlüStV 2021 dürfen Klassenlotterien nur von einer Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet werden, die von allen Vertragsländern gemeinsam getragen wird.
Diese Funktion erfüllt die GKL.
Der GKL-Staatsvertrag bestimmt ihre institutionelle Grundlage. Die 16 Länder errichteten die GKL als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe umfasst die Veranstaltung staatlicher Klassenlotterien und ähnlicher Spielangebote.
Die früheren Staatsverträge über NKL und SKL traten mit Ablauf des 30. Juni 2012 außer Kraft. Die gemeinsame Organisationsstruktur besteht seit dem folgenden Tag.
#Welche rechtlichen Grundlagen gelten?
Für Klassenlotterien greifen mehrere Ebenen des deutschen Glücksspielrechts ineinander.
Eine zentrale Grundlage bildet der Glücksspielstaatsvertrag 2021. Er enthält allgemeine Vorgaben zu Erlaubnissen, Jugend- und Spielerschutz, Werbung und Glücksspielangeboten im Internet.
Daneben ist der Staatsvertrag über die Gründung der GKL relevant. Er regelt insbesondere Rechtsform, Aufgaben und Organisation der gemeinsamen Klassenlotterie der Länder.
§ 31 GlüStV 2021 stellt das Verhältnis zu den besonderen staatsvertraglichen Regelungen klar. Bei einem Widerspruch haben die Regelungen des GlüStV 2021 Vorrang.
Damit besteht kein isoliertes Sonderrecht für Klassenlotterien. Die besonderen Regelungen müssen zusammen mit den übergeordneten Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrags betrachtet werden.
#Erlaubnis und Aufsicht bei Klassenlotterien

Die Veranstaltung einer Klassenlotterie ist erlaubnispflichtig. Gleiches gilt für die Vermittlung.
Die GGL nennt beide Tätigkeiten ausdrücklich als erlaubnispflichtig. Sie führt außerdem die Aufsicht über die entsprechenden länderübergreifenden Erlaubnisinhaber.
In der aktuellen amtlichen Whitelist wird die GKL als Veranstalter staatlicher Klassenlotterien geführt. Als Zuständigkeit ist dort die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder angegeben.
Damit sind GKL und GGL klar voneinander zu unterscheiden:
Die GKL veranstaltet die staatlichen Klassenlotterien. Die GGL nimmt regulatorische Aufgaben wahr und veröffentlicht unter anderem die amtliche Whitelist.
#Veranstalter, Lotterie-Einnahme und Vermittler sind nicht dasselbe
Beim Vertrieb von Klassenlotterien begegnen Spielern unterschiedliche Unternehmen und Internetseiten. Diese müssen rechtlich nicht dieselbe Funktion erfüllen.
Die GKL arbeitet insbesondere mit sogenannten Lotterie-Einnahmen zusammen. Diese verkaufen Lose im Namen und für Rechnung der GKL.
Auch die Gründungssatzung der GKL beschreibt diesen Vertriebsweg. Dritte können GKL-Glücksspiele im Namen und für Rechnung der Anstalt vertreiben. Dazu gehören insbesondere staatliche Lotterieeinnehmer und Verkaufsstellen.
Vereinfacht kann die Struktur so aussehen:
Spieler → Lotterie-Einnahme oder zulässiger Vermittler → GKL als Veranstalter.
Bei einer gewerblichen Spielvermittlung ist zusätzlich der entsprechende Erlaubnisstatus entscheidend. Eine Vermittlung in mehreren Bundesländern fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der GGL. Für eine ausschließlich auf ein Bundesland beschränkte Erlaubnis sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig.
Ein kommerzieller Internetauftritt mit NKL- oder SKL-Losen ist deshalb nicht automatisch selbst Veranstalter der Lotterie.
#Können Klassenlotterien online angeboten werden?
Lose für Klassenlotterien können auch über das Internet vertrieben werden. Entscheidend ist, dass der jeweilige Vertriebsweg von der erforderlichen glücksspielrechtlichen Erlaubnis gedeckt wird.
Die GGL führt erlaubte Lotterie-Einnahmen mit Internetvertrieb in ihrer amtlichen Whitelist. Dort kann gezielt nach Lotterieeinnehmern der GKL gesucht werden.
Für Glücksspiel im Internet enthält der GlüStV 2021 zusätzliche Vorgaben. Dazu gehören Anforderungen an Identifizierung, Authentifizierung, Spielkonten und die Darstellung des Erlaubnisstatus.
Eine erlaubte Internetseite muss unter anderem auf das Teilnahmeverbot für Minderjährige hinweisen. Außerdem müssen der Erlaubnisstatus und die zuständige Glücksspielaufsichtsbehörde erkennbar sein. § 6e GlüStV 2021 verlangt für erlaubte Glücksspielangebote grundsätzlich eine .de-Domain.
Diese Angaben ersetzen jedoch nicht die Prüfung der Whitelist.
#Spielerschutz bei Klassenlotterien
Auch Veranstalter und Vermittler von Klassenlotterien unterliegen Vorgaben zum Jugend- und Spielerschutz.
§ 6 GlüStV 2021 verpflichtet Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele grundsätzlich dazu, Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen. Dazu gehört auch die Prävention von Glücksspielsucht.
Für Internetangebote kommen technische Anforderungen hinzu. Insbesondere muss verhindert werden, dass Minderjährige teilnehmen. Identitäts- und Authentifizierungsverfahren spielen deshalb beim Onlinevertrieb eine wichtige Rolle.
Allerdings dürfen Schutzmechanismen anderer Glücksspielarten nicht automatisch auf Klassenlotterien übertragen werden.
Das zeigt sich besonders beim Spielersperrsystem OASIS. Nach § 8 Absatz 2 GlüStV 2021 sind Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, vom Teilnahmeverbot für gesperrte Spieler ausgenommen.
Eine vergleichbare Ausnahme enthält § 6c Absatz 9 für das anbieterübergreifende Einzahlungslimit. Einzahlungen, die ausschließlich für solche Lotterien verwendet werden können, unterliegen nicht diesem Limit.
Ob eine konkrete Klassenlotterie unter diese Ausnahmen fällt, richtet sich nach ihrer tatsächlichen Ausgestaltung. Pauschale Aussagen für sämtliche Produkte unter den Marken NKL und SKL wären deshalb nicht sachgerecht.
#Welche Regeln gelten für Werbung?
Werbung für Klassenlotterien unterliegt den allgemeinen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags.
Sie darf insbesondere nicht übermäßig sein und sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Gruppen richten. Irreführende Angaben über Gewinnchancen sowie Art oder Höhe von Gewinnen sind unzulässig.
Für die Praxis ist außerdem entscheidend, ob für ein erlaubtes Glücksspiel geworben wird. Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist nach dem GlüStV 2021 verboten.
Gerade bei Affiliate-Angeboten sollte deshalb nicht nur die Marke NKL oder SKL betrachtet werden. Entscheidend ist auch, wer hinter der konkreten Internetseite steht und welche Erlaubnis für dieses Angebot besteht.
#Wie lässt sich ein legales Angebot prüfen?

Die wichtigste öffentliche Kontrollmöglichkeit ist die amtliche Whitelist der GGL. Sie enthält Veranstalter und Vermittler mit einer Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag.
Bei Klassenlotterien kann eine Prüfung in wenigen Schritten erfolgen:
- Zuerst sollte festgestellt werden, welches Unternehmen das konkrete Angebot betreibt.
- Danach kann in der Whitelist nach diesem Unternehmen gesucht werden.
- Die dort genannte Glücksspielart sollte zum Angebot passen.
- Bei Onlineangeboten sollte auch die eingetragene Internetdomain geprüft werden.
- Veranstalter und Vermittler sollten nicht miteinander verwechselt werden.
Die GGL führt in der Whitelist eigene Kategorien für staatliche Klassenlotterien und Lotterieeinnehmer der GKL. Dadurch lässt sich die Funktion eines Anbieters besser einordnen.
Ein Logo von NKL, SKL oder GKL auf einer Webseite ist für sich genommen kein ausreichender Nachweis einer Erlaubnis.
#Kurzer historischer Hintergrund
Klassenlotterien haben in Deutschland eine lange Geschichte. Die GGL datiert die erste deutsche Klassenlotterie auf den 23. Juli 1697 in Leipzig.
Die moderne Organisationsstruktur ist wesentlich jünger. NKL und SKL waren lange eigenständige staatliche Klassenlotterien. 2012 wurden sie organisatorisch in der GKL zusammengeführt.
Ihre Namen blieben als Marken erhalten. Rechtlich steht heute jedoch die gemeinsame Anstalt aller 16 Bundesländer hinter den staatlichen Klassenlotterien.
#FAQ zu Klassenlotterien
#Was bedeutet Klasse bei einer Klassenlotterie?
Eine Klasse ist ein zeitlich abgegrenzter Spielabschnitt. Bei den klassischen NKL- und SKL-Hauptlotterien entspricht eine Klasse einem Kalendermonat. Mehrere Klassen bilden gemeinsam eine vollständige Lotterie.
#Wie viele Klassen haben NKL und SKL?
Nach den aktuellen Angaben der GKL bestehen die NKL- und SKL-Hauptlotterien aus sechs Klassen. Die gesamte Spielperiode dauert damit sechs Monate. Konkrete Bedingungen sollten immer anhand des aktuellen Spielplans geprüft werden.
#Sind NKL und SKL eigene Veranstalter?
Nein. NKL und SKL sind heute Produktmarken der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder. Veranstalter der staatlichen Klassenlotterien ist die GKL.
#Wem gehört die GKL?
Träger der GKL sind alle 16 deutschen Bundesländer. Die GKL ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitzen in Hamburg und München.
#Wer beaufsichtigt Klassenlotterien?
Für die staatlichen Klassenlotterien der GKL weist die aktuelle amtliche Whitelist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder als zuständige Behörde aus.
#Kann man Lose für Klassenlotterien online kaufen?
Ein erlaubter Internetvertrieb ist möglich. Entscheidend ist die entsprechende glücksspielrechtliche Erlaubnis. Erlaubte Lotterie-Einnahmen mit Internetvertrieb können über die Whitelist der GGL geprüft werden.
#Was ist der Unterschied zwischen einer Klassenlotterie und Lotto?
Bei einer Klassenlotterie steht ein Los innerhalb einer mehrstufigen Spielperiode im Mittelpunkt. Eine typische Zahlenlotterie basiert dagegen auf einem Zahlentipp für bestimmte Ziehungen.
#Gilt OASIS automatisch für Klassenlotterien?
Nein. Der GlüStV 2021 enthält eine Ausnahme für Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden. Deshalb muss die Anwendbarkeit anhand des konkreten Produkts geprüft werden.
#Wie erkennt man einen erlaubten Anbieter?
Maßgeblich ist vor allem die amtliche Whitelist der GGL. Dort können Veranstalter, Vermittler, Lotterieeinnehmer und die für sie eingetragenen Internetangebote überprüft werden.
#Offizielle Quellen und weiterführende Links
GGL Informationen zu Klassenlotterien
GGL Informationen zum Glücksspielstaatsvertrag 2021
GGL zur gewerblichen Spielvermittlung
Glücksspielstaatsvertrag 2021 im Bürgerservice Bayern