Illegales Glücksspiel in Deutschland erkennen und vermeiden
Auf dieser Seite
- Was gilt in Deutschland als illegales Glücksspiel?
- Glücksspielanbieter über die amtliche Whitelist prüfen
- So funktioniert die Prüfung
- Ein Erlaubnisantrag reicht nicht aus
- Welche weiteren Merkmale können bei der Prüfung helfen?
- Warum die Domain entscheidend ist
- Reicht eine ausländische Glücksspiellizenz?
- Was bedeuten Begriffe wie Casino ohne LUGAS?
- Gesellschaftswetten sind nicht mit Sportwetten gleichzusetzen
- Warum sind Gesellschaftswetten keine Sportwetten?
- Zweitlotterien und El Gordo
- Welche Risiken hat die Teilnahme an illegalem Glücksspiel?
- Kann auch die Teilnahme strafbar sein?
- Was tun, wenn man bereits bei einem illegalen Anbieter gespielt hat?
- Was die GGL bei Zahlungsproblemen nicht übernimmt
- Wie geht die GGL gegen illegales Glücksspiel vor?
- Legal oder illegal: typische Situationen im Vergleich
- Checkliste: Online Glücksspielanbieter prüfen
- Häufige Irrtümer zu illegalem Glücksspiel
- „Eine ausländische Lizenz reicht auch in Deutschland“
- „Ein Anbieter mit laufendem Lizenzverfahren darf bereits starten“
- „Ein bekannter Casinoname bedeutet, dass jede Seite der Marke legal ist“
- „Eine .de-Domain beweist eine deutsche Lizenz“
- „Gesellschaftswetten sind nur eine besondere Form von Sportwetten“
- „Bei illegalem Glücksspiel kann nur der Betreiber bestraft werden“
- „Eine staatliche ausländische Lotterie kann automatisch online aus Deutschland gespielt werden“
- FAQ
- Wann ist Online Glücksspiel in Deutschland illegal?
- Wie erkenne ich ein illegales Online Casino?
- Wo kann ich eine deutsche Glücksspiellizenz prüfen?
- Reicht eine ausländische Casino Lizenz in Deutschland?
- Müssen legale Online Glücksspielseiten eine .de Domain haben?
- Ist Glücksspiel ohne LUGAS legal?
- Sind Gesellschaftswetten in Deutschland erlaubt?
- Ist die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar?
- Was sollte ich tun, wenn ich bei einem illegalen Anbieter gespielt habe?
- Kann ich Zahlungsprobleme mit einem illegalen Anbieter bei der GGL klären?
- Ist El Gordo aus Deutschland erlaubt?
- Was ist eine Zweitlotterie?
- Offizielle Quellen und weiterführende Links

Illegales Glücksspiel in Deutschland ist im Internet nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Professionelle Webseiten, deutsche Texte oder bekannte Marken sind kein Beleg für eine Erlaubnis. Wer illegale Online Casinos in Deutschland erkennen möchte, sollte deshalb zuerst die amtliche Whitelist prüfen. Entscheidend sind der konkrete Anbieter, die erlaubte Glücksspielart und die eingetragene Internetdomain.
#Was gilt in Deutschland als illegales Glücksspiel?
Öffentliches Glücksspiel darf in Deutschland grundsätzlich nur mit der erforderlichen Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Das ergibt sich insbesondere aus § 4 GlüStV 2021.
Dabei müssen zwei Fälle unterschieden werden. Eine Glücksspielart kann grundsätzlich erlaubnisfähig sein, während der konkrete Anbieter keine Erlaubnis besitzt. Das kann etwa virtuelle Automatenspiele oder Sportwetten betreffen.
Daneben gibt es Angebote, die nach der geltenden Regulierung nicht erlaubnisfähig sind. Dazu gehören beispielsweise Gesellschaftswetten und Zweitlotterien. Für solche Angebote kann keine reguläre deutsche Glücksspielerlaubnis erteilt werden.
Eine ausländische Glücksspiellizenz ändert daran nichts. Richtet sich ein reguliertes Glücksspielangebot an Spielende in Deutschland, ist die erforderliche deutsche Erlaubnis maßgeblich.
Glücksspielstaatsvertrag 2021 bei der GGL
#Glücksspielanbieter über die amtliche Whitelist prüfen

Die amtliche Whitelist ist der wichtigste Ausgangspunkt für die Prüfung eines Glücksspielanbieters. Die GGL veröffentlicht diese Liste gemäß § 9 Absatz 8 GlüStV 2021.
Sie enthält Veranstalter und Vermittler mit einer Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021. Erfasst werden auch Angebote, die andere deutsche Glücksspielaufsichtsbehörden kontrollieren.
Dazu gehören unter anderem bestimmte Lotterien sowie Casinospiele in Spielbanken. Die Liste kann nach Glücksspielart und zuständiger Behörde gefiltert werden.
Für Online-Glücksspiel formuliert die GGL eine klare Regel. Angebote im Internet, die nicht auf der amtlichen Whitelist stehen, sind unerlaubt.
#So funktioniert die Prüfung
Vor einer Registrierung oder Einzahlung sollten Spielende mehrere Angaben miteinander vergleichen:
- Den Namen des Anbieters in der Whitelist suchen.
- Das dort genannte Unternehmen kontrollieren.
- Die erlaubte Glücksspielart prüfen.
- Die eingetragene Internetdomain vergleichen.
- Die zuständige deutsche Glücksspielbehörde beachten.
- Die Erlaubnisangaben auf der Startseite des Anbieters kontrollieren.
Entscheidend ist nicht nur ein bekannter Markenname. Ein Unternehmen kann für bestimmte Glücksspielarten oder Domains zugelassen sein, während andere Angebote nicht von dieser Erlaubnis umfasst sind.
#Ein Erlaubnisantrag reicht nicht aus
Ein Anbieter darf nicht allein deshalb legal Glücksspiel anbieten, weil er nach eigenen Angaben einen Erlaubnisantrag gestellt hat.
Nach Angaben der GGL bleibt das Angebot unerlaubt, bis der Antrag geprüft und genehmigt wurde. Für Online-Angebote ist anschließend die Aufnahme in die Whitelist entscheidend.
Die zuständigen Behörden teilen aus Datenschutzgründen nicht mit, ob ein bestimmter Anbieter einen Antrag gestellt hat. Eine Behauptung auf der Betreiberseite ersetzt deshalb keine bestehende Erlaubnis.
#Welche weiteren Merkmale können bei der Prüfung helfen?
Neben der Whitelist gibt es weitere Merkmale. Sie können die Prüfung erleichtern, sollten aber nicht isoliert betrachtet werden.
Erlaubte Anbieter müssen auf ihrer Startseite auf ihre staatliche Erlaubnis hinweisen. Außerdem muss angegeben werden, welche Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Für von der GGL erlaubte und beaufsichtigte Anbieter stellt die Behörde zusätzlich das GGL Prüf- und Erlaubnissiegel bereit. Dieses ergänzt die schriftliche Erlaubnisinformation. Der sicherste Prüfweg bleibt jedoch die Whitelist.
#Warum die Domain entscheidend ist
Die Domain sollte immer exakt mit den Angaben in der Whitelist verglichen werden. Ein ähnlicher Markenname bedeutet nicht automatisch, dass eine andere Webseite ebenfalls erlaubt ist.
Die GGL stellt aktuell klar, dass Anbieter mit staatlicher Erlaubnis in Deutschland für ihre Online-Angebote ausschließlich Domains mit der Endung .de verwenden dürfen. Angebote mit anderen Domainendungen sind danach für Deutschland unerlaubt.
Umgekehrt beweist eine .de-Domain allein keine gültige Erlaubnis. Auch eine entsprechend benannte Webseite sollte über die amtliche Whitelist kontrolliert werden.
Die praktische Prüflogik lautet daher: Anbieter, Glücksspielart und konkrete Domain müssen zur amtlichen Eintragung passen.
#Reicht eine ausländische Glücksspiellizenz?
Nein. Eine Lizenz aus einer anderen Jurisdiktion ersetzt die erforderliche deutsche Erlaubnis nicht.
Die GGL weist ausdrücklich darauf hin, dass für den deutschen Markt ausschließlich die entsprechenden Erlaubnisse deutscher Behörden maßgeblich sind. Ausländische Lizenzen haben dafür keine eigenständige Erlaubniswirkung.
Auch ein Firmensitz im Ausland macht einen Anbieter allerdings nicht automatisch illegal. Entscheidend sind das konkrete Angebot und die erforderliche Erlaubnis für Deutschland.
#Was bedeuten Begriffe wie Casino ohne LUGAS?
Werbung mit Begriffen wie „Sportwetten ohne LUGAS“ oder „ohne Einzahlungslimit“ sollte kritisch geprüft werden.
Die GGL weist darauf hin, dass Anbieter ohne erforderlichen Anschluss an LUGAS grundsätzlich unerlaubte Angebote darstellen können. Solche Begriffe werden auch in der Werbung illegaler Anbieter verwendet.
Das Schlagwort allein sollte trotzdem nicht die Prüfung eines konkreten Angebots ersetzen. Maßgeblich bleiben die deutsche Erlaubnis und die amtlichen Angaben.
Dasselbe gilt für Boni. Ein Bonus beweist für sich genommen nicht, dass ein Glücksspielangebot illegal ist.
#Gesellschaftswetten sind nicht mit Sportwetten gleichzusetzen

Gesellschaftswetten beziehen sich auf nicht sportliche Ereignisse des öffentlichen Lebens. Die GGL nennt beispielsweise politische Wahlen, Gerichtsurteile, Wetterereignisse, wirtschaftliche Entwicklungen und Preisverleihungen.
Auch Wetten auf TV-Shows oder bestimmte Ereignisse aus dem Leben prominenter Personen können darunter fallen.
Solche Angebote werden teilweise als Unterhaltungswetten, Spezialwetten oder über sogenannte Prognosemärkte angeboten.
Nach der aktuellen Position der GGL sind Gesellschaftswetten in Deutschland nicht erlaubnisfähig. Das gilt auch dann, wenn die Plattform technisch wie ein klassischer Wettanbieter oder Prediction Market aufgebaut ist.
GGL FAQ zu Gesellschaftswetten
#Warum sind Gesellschaftswetten keine Sportwetten?
Sportwetten beziehen sich auf Ergebnisse oder Vorgänge innerhalb eines Sportereignisses. Für erlaubte Sportwetten gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen und kontrollierte Wettmärkte.
Eine Wette auf eine Wahl oder einen gesellschaftlichen Vorgang wird nicht zur Sportwette, weil Quoten verwendet werden.
Bei Prognosemärkten kommt es außerdem auf die konkrete Konstruktion des Angebots an. Nicht jede Prognoseplattform ist allein wegen ihrer Bezeichnung automatisch Glücksspiel.
Ist jedoch eine entgeltliche Gesellschaftswette für Personen in Deutschland zugänglich, stuft die GGL dieses Angebot als nicht erlaubnisfähig ein.
#Zweitlotterien und El Gordo
Auch Zweitlotterien zeigen, warum der Name eines bekannten Glücksspiels nicht ausreicht.
Bei einer Zweitlotterie kauft der Spieler kein echtes Los beim Veranstalter der zugrunde liegenden Lotterie. Stattdessen wettet er bei einem privaten Anbieter auf deren Ergebnis.
Nach Angaben der GGL sind solche Zweitlotterien in Deutschland nicht erlaubnisfähig.
Ein aktuelles Beispiel ist die spanische Weihnachtslotterie El Gordo. Die Lotterie selbst wird in Spanien staatlich veranstaltet und ist dort legal.
Bei den von der GGL beschriebenen Online-Angeboten für Personen in Deutschland kommt jedoch kein Vertrag mit dem spanischen Lotterieveranstalter zustande. Stattdessen wird auf das Ergebnis der Ziehung gewettet.
Die GGL bewertet diese Angebote als unerlaubte Zweitlotterien. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede ausländische Lotterie automatisch in Deutschland verboten ist.
Bei anderen Angeboten müssen Veranstalter, Vermittlungsmodell, Teilnahmeweg und deutsche Erlaubnis jeweils geprüft werden.
GGL FAQ zu El Gordo und Zweitlotterien
#Welche Risiken hat die Teilnahme an illegalem Glücksspiel?

Unerlaubte Glücksspielangebote unterliegen nicht dem deutschen Aufsichtssystem für erlaubte Anbieter. Dadurch entstehen neben rechtlichen auch praktische Risiken.
Die GGL nennt unter anderem mögliche Probleme bei Gewinnauszahlungen, manipulierte Spiele, unsichere Transaktionen und den Missbrauch persönlicher Daten.
Hinzu kommt der fehlende oder unzureichende Spielerschutz. Abhängig von der Glücksspielart gelten im regulierten Markt beispielsweise Vorgaben zu Identitätskontrollen, Sperrsystemen, Einzahlungslimits und Sozialkonzepten.
Nicht jede Schutzmaßnahme gilt in gleicher Weise für jede Glücksspielart. Entscheidend ist jedoch, dass erlaubte Anbieter der zuständigen deutschen Glücksspielaufsicht unterliegen.

#Kann auch die Teilnahme strafbar sein?
Ja. Nicht nur das unerlaubte Veranstalten öffentlichen Glücksspiels kann strafbar sein.
§ 284 StGB sieht für das unerlaubte Veranstalten grundsätzlich Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Für bestimmte qualifizierte Fälle gelten höhere Strafrahmen.
§ 285 StGB betrifft die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Danach kann eine Beteiligung mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden.
Die GGL weist zusätzlich darauf hin, dass insbesondere eine vorsätzliche Teilnahme strafrechtlich relevant sein kann.
Das bloße Öffnen einer Webseite ist deshalb nicht mit einer strafbaren Teilnahme gleichzusetzen. Registrierung, Einzahlung, tatsächliche Teilnahme und Vorsatz sind voneinander zu unterscheiden.
Eine konkrete strafrechtliche Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung.
GGL FAQ zu Teilnahme, Strafen und Risiken
#Was tun, wenn man bereits bei einem illegalen Anbieter gespielt hat?
Wer feststellt, dass ein genutztes Glücksspielangebot unerlaubt ist, sollte zunächst nicht weiter daran teilnehmen.
Die GGL empfiehlt Betroffenen, das Spielkonto zu löschen und nicht auf weitere Werbemails oder Kontaktversuche zu reagieren. Hinweise auf unerlaubtes Glücksspiel können über das Hinweisportal gemeldet werden.
Eine Meldung kann unter anderem folgende Bereiche betreffen:
- unerlaubtes Glücksspiel im Internet,
- Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote,
- Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Online-Angeboten,
- Werbung für erlaubte Glücksspielangebote,
- Verdacht auf Geldwäsche.
Hilfreich sind konkrete Angaben zum Anbieter, zur Domain, zum Zeitpunkt und zum beobachteten Vorgang. Nachweise wie Screenshots oder Korrespondenz können die Prüfung unterstützen.
Verstoß oder illegales Glücksspiel bei der GGL melden
#Was die GGL bei Zahlungsproblemen nicht übernimmt
Die GGL bearbeitet keine individuellen Beschwerden über Transaktionen mit Glücksspielanbietern.
Dazu gehören insbesondere zivilrechtliche Forderungen wie die Auszahlung von Guthaben oder die Rückforderung von Spielverlusten. Auch individuelle Rechtsberatung gehört nicht zu ihren Aufgaben.
Wer solche Ansprüche prüfen lassen möchte, benötigt gegebenenfalls individuelle rechtliche Beratung. Eine Meldung bei der GGL garantiert keine Rückzahlung.
#Wie geht die GGL gegen illegales Glücksspiel vor?

Die GGL überwacht den länderübergreifenden Glücksspielmarkt und geht gegen unerlaubte Online-Angebote sowie deren Werbung vor.
Dafür stehen unterschiedliche Vollzugsinstrumente zur Verfügung. Welche Maßnahme eingesetzt wird, hängt vom jeweiligen Fall ab.
Zu den von der Behörde genannten Instrumenten gehören unter anderem:
- Untersagungsverfahren und Zwangsgelder,
- Ordnungswidrigkeitsverfahren,
- Meldungen möglicher Straftaten an Staatsanwaltschaften,
- Meldungen möglicher Geldwäschetatbestände,
- Payment Blocking gegenüber Finanzdienstleistern,
- Netzsperren beziehungsweise IP Blocking,
- Zusammenarbeit mit deutschen und ausländischen Behörden.
Die GGL kann außerdem gegen Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote vorgehen. Nicht jedes Instrument kommt automatisch bei jedem Anbieter zum Einsatz.
Payment Blocking soll Zahlungsströme zu unerlaubten Glücksspielangeboten unterbinden. Netzsperren können sich gegen den Zugang zu bestimmten illegalen Angeboten richten.
Die Maßnahmen gehören zur Durchsetzung des Glücksspielrechts. Für Spielende sind sie kein Ersatz für die eigene Prüfung vor der Teilnahme.
GGL Informationen zur Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels
#Legal oder illegal: typische Situationen im Vergleich
Einzelne Merkmale sollten nicht isoliert bewertet werden. Die folgende Übersicht zeigt, welche Prüfung in häufigen Situationen sinnvoll ist.
| Situation | Bedeutung | Wie prüfen? |
| Anbieter steht auf der Whitelist | Eine deutsche Erlaubnis oder Konzession ist dokumentiert | Glücksspielart und konkrete Domain vergleichen |
| Online-Angebot fehlt auf der Whitelist | Nach der GGL ist das Online-Angebot unerlaubt | Nicht teilnehmen und Angaben nochmals in der amtlichen Liste prüfen |
| Nur ausländische Lizenz angegeben | Sie ersetzt keine erforderliche deutsche Erlaubnis | Deutsche Whitelist kontrollieren |
| Erlaubnisantrag angeblich gestellt | Antrag ist noch keine Erlaubnis | Aufnahme in die Whitelist abwarten |
| Gesellschaftswetten werden angeboten | Diese Wettart ist nach GGL nicht erlaubnisfähig | Angebot und Zugänglichkeit aus Deutschland prüfen |
| Domain stimmt nicht mit der Whitelist überein | Die Erlaubnis darf nicht auf eine andere Seite übertragen werden | Exakte Domain in der Whitelist vergleichen |
| Webseite besitzt eine .de-Domain | Das ist allein kein Nachweis einer Erlaubnis | Zusätzlich Whitelist und Anbieter prüfen |
Für Online-Glücksspiel bleibt damit die amtliche Whitelist der zentrale Prüfpunkt. Marketingaussagen oder der optische Eindruck einer Webseite ersetzen diese Kontrolle nicht.
#Checkliste: Online Glücksspielanbieter prüfen
Eine kurze Prüfung kann viele Unsicherheiten bereits vor einer Einzahlung klären.
- Anbieter in der amtlichen Whitelist suchen.
- Das eingetragene Unternehmen kontrollieren.
- Die erlaubte Glücksspielart vergleichen.
- Die exakte Domain prüfen.
- Die zuständige deutsche Behörde kontrollieren.
- Erlaubnishinweis auf der Startseite beachten.
- Bei widersprüchlichen Angaben vor einer Einzahlung nicht spielen.
Ratings, Bonusgrößen, Nutzerbewertungen oder Bekanntheit eines Anbieters gehören nicht zu den amtlichen Kriterien für eine deutsche Glücksspielerlaubnis.
#Häufige Irrtümer zu illegalem Glücksspiel
#„Eine ausländische Lizenz reicht auch in Deutschland“
Nein. Für ein erlaubnispflichtiges Angebot auf dem deutschen Markt ist die erforderliche Erlaubnis einer zuständigen deutschen Behörde entscheidend.
#„Ein Anbieter mit laufendem Lizenzverfahren darf bereits starten“
Nein. Ein gestellter Antrag ist keine Erlaubnis. Das Angebot bleibt unerlaubt, bis die erforderliche Genehmigung vorliegt.
#„Ein bekannter Casinoname bedeutet, dass jede Seite der Marke legal ist“
Nein. Entscheidend sind das Unternehmen, die erlaubte Glücksspielart und die konkrete Domain.
#„Eine .de-Domain beweist eine deutsche Lizenz“
Nein. Erlaubte Online-Anbieter verwenden zwar .de-Domains. Die Domainendung allein beweist aber keine Erlaubnis.
#„Gesellschaftswetten sind nur eine besondere Form von Sportwetten“
Nein. Gesellschaftswetten beziehen sich auf nicht sportliche Ereignisse. Die GGL stuft sie als nicht erlaubnisfähig ein.
#„Bei illegalem Glücksspiel kann nur der Betreiber bestraft werden“
Nein. § 285 StGB sieht auch eine Strafbarkeit der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel vor. Die konkrete Bewertung hängt jedoch vom jeweiligen Sachverhalt ab.
#„Eine staatliche ausländische Lotterie kann automatisch online aus Deutschland gespielt werden“
Nein. Entscheidend ist die konkrete Teilnahmeform. Bei Zweitlotterien wird beispielsweise lediglich auf das Ergebnis einer anderen Lotterie gewettet.
#FAQ
#Wann ist Online Glücksspiel in Deutschland illegal?
Ein erlaubnispflichtiges Online-Glücksspiel ist unerlaubt, wenn die erforderliche deutsche Erlaubnis fehlt. Manche Glücksspielangebote sind zudem grundsätzlich nicht erlaubnisfähig.
#Wie erkenne ich ein illegales Online Casino?
Prüfen Sie zuerst die amtliche Whitelist. Vergleichen Sie Anbieter, Glücksspielart und Domain mit dem tatsächlich genutzten Angebot.
#Wo kann ich eine deutsche Glücksspiellizenz prüfen?
Die GGL veröffentlicht die amtliche Whitelist der erlaubten Veranstalter und Vermittler. Sie umfasst auch Angebote unter Aufsicht anderer deutscher Glücksspielbehörden.
#Reicht eine ausländische Casino Lizenz in Deutschland?
Nein. Eine ausländische Lizenz ersetzt die erforderliche deutsche Glücksspielerlaubnis nicht.
#Müssen legale Online Glücksspielseiten eine .de Domain haben?
Nach den aktuellen Informationen der GGL dürfen Anbieter mit staatlicher Erlaubnis für Deutschland ausschließlich .de-Domains verwenden. Eine .de-Domain allein beweist jedoch keine Erlaubnis.
#Ist Glücksspiel ohne LUGAS legal?
Bei Glücksspielarten, für die der Anschluss an LUGAS vorgeschrieben ist, spricht ein fehlender Anschluss gegen ein erlaubtes deutsches Angebot. Die Whitelist bleibt der wichtigste Prüfpunkt.
#Sind Gesellschaftswetten in Deutschland erlaubt?
Nein. Nach der aktuellen Position der GGL sind Gesellschaftswetten nicht erlaubnisfähig. Dazu zählen beispielsweise Wetten auf politische oder gesellschaftliche Ereignisse.
#Ist die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar?
§ 285 StGB stellt die Beteiligung am unerlaubten öffentlichen Glücksspiel unter Strafe. Möglich sind bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 180 Tagessätze Geldstrafe.
#Was sollte ich tun, wenn ich bei einem illegalen Anbieter gespielt habe?
Die GGL empfiehlt, das Spielkonto zu löschen und weitere Teilnahme sowie Reaktionen auf Werbung zu vermeiden. Das Angebot kann außerdem der GGL gemeldet werden.
#Kann ich Zahlungsprobleme mit einem illegalen Anbieter bei der GGL klären?
Nein. Die GGL bearbeitet keine individuellen Transaktionsstreitigkeiten oder zivilrechtlichen Rückzahlungsansprüche.
#Ist El Gordo aus Deutschland erlaubt?
Die von der GGL beschriebenen Online-Angebote für El Gordo aus Deutschland sind nicht erlaubt. Dabei werden keine echten Lose erworben, sondern Wetten auf das Lotterieergebnis abgeschlossen.
#Was ist eine Zweitlotterie?
Bei einer Zweitlotterie wettet der Teilnehmer auf das Ergebnis einer bestehenden Lotterie. Er erwirbt dabei kein Los direkt beim ursprünglichen Lotterieveranstalter.
#Offizielle Quellen und weiterführende Links
- GGL FAQ Illegales Glücksspiel im Internet
- GGL FAQ Illegales Glücksspiel erkennen
- Amtliche Whitelist der erlaubten Glücksspielanbieter
- GGL FAQ Teilnahme an illegalem Glücksspiel
- GGL FAQ Gesellschaftswetten
- GGL FAQ El Gordo
- Glücksspielstaatsvertrag 2021 und gesetzliche Regelungen
- § 284 StGB Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
- § 285 StGB Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
- GGL Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels
- GGL Hinweisportal für Verstöße und Beschwerden