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Öffentliche Abmahnungen für Erlaubnisinhaber

Auf dieser Seite

Die GGL kann Erlaubnisinhaber öffentlich abmahnen, wenn bestimmte Pflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt werden. Grundlage bildet § 4d GlüStV 2021. Die Veröffentlichung informiert über den betroffenen Erlaubnisinhaber, die verletzte Pflicht und die neue Frist. Weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen bleiben möglich.

#Rechtsgrundlage der öffentlichen Abmahnung

#Welche Pflichtverletzungen erfasst werden

§ 4d GlüStV 2021 regelt Mitteilungspflichten von Erlaubnisinhabern. § 4c Absatz 2 betrifft Inhalts und Nebenbestimmungen der Erlaubnis. Erkennt die GGL einen Verstoß, kann sie zunächst eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. Diese Aufforderung geht der öffentlichen Maßnahme voraus.

Bleibt die Pflicht nach Fristablauf ganz oder teilweise offen, kann eine öffentliche Abmahnung der GGL folgen. § 4d Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 erlaubt die Veröffentlichung mit erneuter Fristsetzung. Das Verfahren richtet sich an erlaubte Anbieter. Unerlaubte Betreiber unterliegen anderen Vollzugsinstrumenten.

#Welche Angaben veröffentlicht werden

Die öffentliche Übersicht folgt einem festen Aufbau. Dadurch lässt sich erkennen, was beanstandet wurde und bis wann eine Korrektur erwartet wird. Persönliche Bewertungen gehören nicht in den Eintrag. Veröffentlicht werden insbesondere folgende Angaben:

  • Name des abgemahnten Erlaubnisinhabers
  • Beschreibung der verletzten Pflicht
  • Datum der erneut gesetzten Frist
  • Hinweis auf eine rechtzeitig erfüllte Pflicht

Erfüllt der Anbieter die Pflicht vor Ablauf der neuen Frist, ergänzt die GGL diesen Umstand. Nach Ablauf der Frist wird der gesamte Eintrag entfernt. Die Liste ist deshalb kein dauerhaftes Archiv aller früheren Fälle. Dieser Punkt wird bei der GGL Abmahnungen Liste leicht übersehen.

#Bedeutung für Spielende und Anbieter

#Eine Abmahnung ist kein automatischer Erlaubnisentzug

Eine veröffentlichte Abmahnung beendet die Erlaubnis nicht automatisch. Sie dokumentiert eine offene Pflicht und eine erneute Frist. Die GGL kann daneben weitere Maßnahmen nach § 4d oder anderen Vorschriften ergreifen. Art und Umfang hängen vom Einzelfall ab.

Spielende sollten zusätzlich die Whitelist prüfen. Sie zeigt den aktuellen Erlaubnisstatus und die zugelassenen Glücksspielarten. Eine Abmahnung eines Glücksspielanbieters ersetzt diese Prüfung nicht. Beschwerden zu eigenen Zahlungen oder Konten müssen außerdem separat beim Anbieter oder der zuständigen Stelle eingereicht werden.

#Was eine leere Übersicht aussagt

Auf der geprüften GGL Seite waren keine konkreten Erlaubnisinhaber eingetragen. Eine leere Tabelle bedeutet nur, dass dort aktuell keine Abmahnung veröffentlicht ist. Frühere Einträge können nach Fristablauf entfernt worden sein. Auch laufende Prüfungen oder andere Aufsichtsmaßnahmen erscheinen nicht zwingend in dieser Übersicht.

#FAQ

#Wann veröffentlicht die GGL eine Abmahnung?

Eine Veröffentlichung kann folgen, wenn ein Erlaubnisinhaber eine erfasste Pflicht trotz erster Frist nicht vollständig erfüllt. Die GGL setzt dabei erneut eine Frist.

#Bleibt eine Abmahnung dauerhaft sichtbar?

Nein. Der Eintrag wird nach Ablauf der erneut gesetzten Frist entfernt. Eine rechtzeitige Erfüllung wird bis dahin ergänzt.

#Verliert der Anbieter sofort seine Erlaubnis?

Nein. Die öffentliche Abmahnung führt nicht automatisch zum Erlaubnisentzug. Weitere Maßnahmen können jedoch unabhängig davon geprüft oder bereits umgesetzt werden.

#Wo kann ich einen eigenen Verstoß melden?

Die GGL bietet ein Hinweisgebersystem für Beschwerden und mögliche Verstöße. Belege, Domain und eine genaue Beschreibung erleichtern die Zuordnung.

#Offizielle Informationen und Rechtsgrundlagen

Die folgenden Behördenseiten führen zur Abmahnungsliste, zum Gesetz, zur Whitelist und zu weiteren Vollzugsinformationen.