Erfährt mein Arbeitgeber oder meine Bank von der Sperre?
Nein. Die Daten der Sperrdatei unterliegen einer strengen Zweckbindung und dürfen ausschließlich zur Durchführung des Sperrverfahrens verarbeitet werden. Eine Auskunft an Arbeitgeber, Banken oder Auskunfteien ist ausgeschlossen.