Was ist eine Fremdsperre?
Eine Fremdsperre wird ohne Antrag der betroffenen Person eingetragen. Anbieter sind dazu verpflichtet, wenn sie wissen oder aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass eine Person spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder Einsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu Einkommen und Vermögen stehen.