Wer führt die Sperrdatei?
Die Sperrdatei wird vom Regierungspräsidium Darmstadt für alle sechzehn Länder geführt. Die Aufsicht über die erlaubten Anbieter liegt dagegen bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Anträge auf Sperre und Aufhebung richten sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.